Hier findest Du Informationen zur Kündigung der Altersvorsorge


Unter dem Begriff der Altersvorsorge verstehen wir, den vollen Umfang aller Möglichkeiten um uns für das Alter abzusichern. Jedem steht es offen, sich privat gegen Altersarmut zu versichern. Einen weiteren Schutz bietet die Altersvorsorge nicht nur bei Eintritt ins Rentenalter, sondern bereits bei Beendigung der Erwerbstätigkeit, vor Beginn der Rentenzahlungen.

 

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Die Geschichte der Altersvorsorge


Früher war es so, dass die leistungsfähige und aktive Generation sowohl die heranwachsende sowie die alternde Generation einer Familie unterstützte. Die mittlere Generation hatte so nicht nur die Verantwortung für sich und seine Nachkommen, sondern auch für die Alten. Damit dieses System funktionieren konnte, war es wichtig viele Nachkommen in die Welt zu setzen. Durch die Industrialisierung und der zunehmenden weltweiten Mobilität kam trat das Gegenteil ein. Die Nachkommen konnten sich nicht mehr ausreichend um die alternde Generation kümmern, so dass diese schlussendlich verarmte.

Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Bismarck’schen Sozialgesetzgebungen bekanntgegeben. Diese beinhalteten unteranderem eine gesetzliche Invaliditäts- und Altersrente. Die letzten 150 Jahre haben gezeigt, dass die Altersvorsorge sich rapide verlagert hat. War es damals die Vorsorge im Familienverband, ist es heute die Verantwortung jedes Einzelnen. Letzteres beinhaltet beispielsweise Staat und das Kollektiv der Versicherungsgemeinschaften. Nicht nur der Altersaufbau, auch andere Punkte führten dazu, dass seit der 1990er Jahre Eigenverantwortung in der Altersvorsorge großgeschrieben wird.

Die in Deutschland gängige Altersvorsorge beruht auf drei Säulen:

  • Die gesetzliche Vorsorge. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Ergänzende erwerbsbasierte Altersversicherung. Dazu zählt hauptsächlich die betriebliche Altersvorsorge sowie Zusatzversorgung aus dem öffentlichen Dienst.
  • Private Vorsorge. Ansparung von Kapital mit der Möglichkeit des späteren Verzinsens. Riester-Rente, Rürup-Rente, Immobilienbesitz.


Die private Altersvorsorge kündigen


Wie im Absatz zuvor beschrieben sind die bekanntesten Altersvorsorgen auf privater Ebene die Riester- und die Rürup-Rente.

Riester-Rente

Wer seine Riester-Rente kündigen möchte und keinen neuen Anbieter hat, kann innerhalb der Kündigungsfrist seinen Vertrag abstoßen. Dies kann durch ein formloses Schreiben geschehen. Allerdings ist es unabdingbar zu beachten, dass etwaige Steuervorteile sowie Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Das Prinzip der privaten Altersvorsorge liegt in der Absicherung für den Lebensunterhalt im Alter. Wer also seinen Vertrag frühzeitig kündigt, hat somit auch keinen Anspruch auf staatliche Förderungen. Für die Rückzahlungen gilt als Stichtag das Kündigungsdatum. Des Weiteren können Bearbeitungsgebühren für die Kündigung anfallen. Vergessen Sie nicht bis dato erhaltene Zinserträge zu versteuern. Wer sich die Beiträge nicht mehr leisten kann, für den besteht die Möglichkeit der Stundung. Selbstverständlich können die Raten auch ruhend gestellt werden.

  • normloses Kündigungsschreiben
  • es ist mit hohen Verlusten zu rechnen
  • Rückzahlung von staatlichen Förderungen

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente widmet sich hauptsächlich allen Selbständigen und Freiberuflern. Sie spricht des Weiteren auch gutverdienende und Beamte an, die für das Alter vorsorgen wollen. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass diese alle anspricht, die nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Möchten Sie Ihre Rürup-Rente kündigen, können Sie dieses lediglich in den ersten 30 Tagen nach Vertragsabschluss tätigen. Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern kann es passieren, dass diese in eine finanzielle Notlage geraten und Ihre Beiträge nicht mehr begleichen können. Bei der Rürup-Rente ist es nicht möglich, bis dahin eingezahltes Kapital auszahlen zu lassen. Die einzige Möglichkeit besteht in dem Aussetzen der Beiträge.
Wie auch bei der Riester-Rente liegt es an den steuerlichen vorteilen, dass das Kapital nicht ausgezahlt werden kann.
Die Rürup-Rente kann nach einem Vertragsjahr nur dann gekündigt werden, wenn Sie bei Vertragsabschluss wichtige Informationen verschwiegen haben.

  • Nur innerhalb der ersten 30 Tage nach Vertragsabschluss kündbar
  • Nach einem Jahr kündbar, wenn Informationen vorenthalten wurden
  • Eingezahltes Kapital wird nicht bei Kündigung nicht ausbezahlt
  • Formlose schriftliches Kündigungsschreiben ohne Angaben von Gründen
  • Kann bei finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden  (Rente im Alter sinkt dadurch rapide)


An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Altersvorsorge kündigen möchte?


Am Einfachsten ist es, wenn Sie sich vor Vertragsabschluss darüber informieren an wenn Sie sich im Falle einer Kündigung wenden sollen. Auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nachzulesen, wer der richtige Adressat in diesem Fall ist.
Fragen Sie aber unbedingt, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Wie Sie in den oberen Punkten gesehen haben, ist es nicht einfach ohne (größere) Verluste aus dem Vertrag zu kommen.

Wenden Sie sich an das Unternehmen bei dem Sie den Vertrag geschlossen haben und erkundigen sich dort über das weitere Vorgehen bei Ihrer Kündigung.

  • Als erstes an Versicherungsunternehmen wenden
  • AGBs vor Vertragsunterschrift gründlich durchlesen und etwaige Fragen klären
  • Kündigungsmodalitäten vorab erläutern lassen


Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Die Kündigung der Altersvorsorge erfolgt zwar formlos aber zwingend schriftlich. Die Riester-Rente kann unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist jederzeit gekündigt. Die Rürup-Rente hingegen nur in den ersten 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung. Am Sichersten ist es, das Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben zu senden.

Der Nachweis des Einschreibens kann bei etwaigen Streitigkeiten als Beweismittel dienen. Um sicherzustellen, dass der Empfänger das Kündigungsschreiben auch erhalten hat, bietet sich die Versandmethode, „Einschreiben mit Rückschein“ an.  So unterzeichnet der Empfänger den Eingang des Schreibens und der Kündigende ist somit auf der sicheren Seite.

Informieren Sie sich im Vorfeld, an welche Abteilung Ihre Kündigung geschickt werden muss. So umgehen Sie die Gefahr, dass Ihr Brief in den Irrungen und Wirrungen eines Versicherungsunternehmens verloren geht.
Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner haben umso besser. Senden Sie Ihre Kündigung persönlich an diesen Mitarbeiter. Bitten Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) um eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail.

Folgende Punkte müssen Sie in Ihrer Kündigung niederschreiben:

  • Ort und Datum
  • Anschrift des Versicherungsunternehmens
  • Vertragsnummer
  • Nachname, Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail Adresse (falls vorhanden)
  • Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
  • Eigenhändige Unterschrift
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Was passiert im Anschluss?


Nachdem die Kündigung bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Bestätigung. Diesem können Sie dann den genauen Kündigungszeitpunkt entnehmen und etwaige noch offene Beiträge die es gilt zu begleichen oder staatliche Förderungen die rückerstattet werden müssen. Meist wird Ihnen noch die Chance geboten bei Ungereimtheiten Widerruf einzulegen, damit die Kündigung nochmals geprüft wird. Sollte die Kündigungsbestätigung legitim sein, gilt es schnellst möglich die offenen Forderungen zu begleichen, da ansonsten noch Gebühren anfallen können. Sollte es die finanzielle Lage nicht möglich machen, fragen Sie Ihr Versicherungsunternehmen nach einer ansprechenden Ratenzahlung.

  • auf Kündigungsbestätigung warten
  • offene Beiträge begleichen steuerliche Vorteile rückerstatten
  • manche Unternehmen bieten Kundenaccounts an dieses unbedingt Selbst deaktivieren und löschen lassen.

 

Fazit:


Das für das Alter vorsorgen möchten ist löblich, aber denken Sie auch an die Gegenwart. Lässt es Ihre finanzielle Situation zu sich privat abzusichern. Was ist, wenn dies in ein paar Jahren nicht mehr der Fall ist? Sie benötigen vielleicht kurzfristig Geld und können sich das bis dato eingezahlte Geld nicht auszahlen lassen? Im Hinterkopf müssen Sie also immer mit den finanziellen Einbußen rechnen, die sich ergeben. Bevor Sie den Vertrag abschließen, sein Sie sich bewusst das staatliche Förderungen zurückgezahlt werden müssen.

 

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