Das solltest Du wissen, wenn Du einen Arbeitsvertrag kündigen willst

 

Jeder Arbeitnehmer ist zu Beginn froh, wenn er seinen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat. Es bietet sich nicht nur ein geregelter Arbeitsalltag, sondern auch ein geregeltes Einkommen. Die Probezeit erweist sich auf beiden Seiten meist als positiv. So ergibt sich daraus ein flüssiger Übergang zum unbefristeten Arbeitsverhältnis (soweit dieses vereinbart ist). Aber was passiert, wenn erst nach der Probezeit klar wird, dass die Stelle doch nicht das Gelbe vom Ei ist, oder es durch Personalwechsel zu unzumutbaren Arbeitsverhältnissen kommt? Während Sie in der Probezeit nur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen hatten, erweist sich die Kündigung danach als komplexer. Es gibt viele Gesichtspunkte die bei einer Kündigung zu beachten sind. Des Weiteren ist auch zu bedenken, was nach der Kündig passieren soll. Neue Arbeitsstelle, arbeitslos oder wollen Sie sich eine Auszeit nehmen.

 

 

 

Was bedeutet der Begriff Arbeitsvertrag?


Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag. Mit diesem Vertrag wird der gegenseitige Austausch von Leistungen geregelt. Die Vertragspartner bestehen zum einen aus dem Arbeitgeber und zum anderen aus dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer sichert vertraglich seine Arbeitsleistung, dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dieses, wie im Vertrag vereinbart, zu vergüten. Der Arbeitsvertrag enthält aber noch viel mehr Informationen. Dieser enthält neben den Daten des Arbeitgebers und -nehmers beispielsweise auch den Urlaubsanspruch, Art der Tätigkeit, Arbeitsstunden pro Woche und die Dauer der Probezeit. Des Weiteren enthält dieser auch eine Kündigungsklausel.

Es gibt zwei Arten von Arbeitsverträgen. Zum einen die befristeten (genaues Datum der Vertragslaufzeit) und zum anderen die unbefristeten Arbeitsverträge.

 

Warum den Arbeitsvertrag kündigen?


Ein Arbeitnehmer kann viele Gründe haben, sein bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen. Manche Arbeitnehmer haben bereits eine neue Anstellung gefunden und wollen so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus. In diesem Fall besteht noch die Option eines Aufhebungsvertrags. Andere ziehen in eine andere Stadt und suchen sich in der Umgebung neue Arbeit. Selten aber nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer kündigt, bevor er von seinem Arbeitgeber gekündigt wird. Viele Arbeitgeber kündigen, weil Sie mit den Kollegen mit zurechtkommen oder sich gemoppt fühlen.

  • Mobbing
  • private Gründe
  • Neue Arbeitsstelle
  • persönliche Veränderungen
  • Umzug oder Auswanderung
  • gestörtes Vertrauensverhältnis

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Die meisten Arbeitnehmer, die Ihren Arbeitsvertrag kündigen, haben sich bereits im Vorfeld um eine neue Arbeitsstelle gekümmert. Diese sind auf der sicheren Seite. Manche Arbeitnehmer kündigen allerdings schon vorsorglich, und umgehen so gekündigt zu werden. Aber auch hier gilt es, viele Punkte zu beachten.

Eine Kündigung muss laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) schriftlich erfolgen und von Hand unterschrieben werden. Eine mündliche oder Kündigung per E-Mail oder Fax sind nicht legitim. Im Gegensatz zu dem Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer im Normalfall keine Kündigungsgründe angeben.

Ort und Datum sind wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts.

Bei der Anschrift des Arbeitsgebers ist es wichtig den Namen komplett auszuschreiben und am besten ggf. die zuständige Abteilung dazu zuschreiben.
Damit sichergestellt ist, dass der Richtige die Kündigung erhält, können Sie auch „zu Händen“ oder „persönlich“ auf dem Umschlag vermerken.

Damit sich die Bearbeitung, bei großen Unternehmen nicht verzögert und die Personalabteilung die Kündigung schneller zuordnen kann, ist es wichtig die Personalnummer bzw. Mitarbeiternummer mitzuteilen. In einem Zusatz sollte nochmals erwähnt werden, dass um eine Eingangsbetätigung der Kündigung gebeten wird. Hierfür wird in dem Schreiben nicht nur die eigene Adresse angegeben, sondern am besten noch die eigene E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht unbedingt angegeben, es sei denn, es handelt sich um besonders schwerwiegende Gründe. Letzteres beispielsweise wäre der Fall bei Belästigung oder Beleidigung.

  • handschriftlich Unterzeichnet
  • Schriftform zwingend erforderlich
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen angeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei dem Kündigungsschreiben gilt es einiges zu berücksichtigen, damit die Kündigung auch wirksam ist. So ist es wichtig darauf zu achten, dass folgende Punkte niedergeschrieben werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Veranstalters/Vertragspartner
•    Personalnummer und Abteilung oder Arbeitsbereich
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    eigenhändige Unterschrift

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Arbeitsvertrag kündigen möchte?


Als erstes ist es ratsam sich an den Betriebs- bzw. Personalrat zu wenden, sofern dieser vorhanden ist. Wenn Sie die Möglichkeit haben sich an diesen zu wenden, kann eventuell noch eine andere Lösung gefunden werden. Anderenfalls kann Ihnen dieser auch Ratschläge geben, wie Sie sich zu verhalten haben. Ansonsten wenden Sie sich an die Personalabteilung oder direkt an ihren Vorgesetzten bzw. Chef.

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem der Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat, gibt es verschiede Möglichkeiten wie dieser reagiert. Am besten ist es wenn er diese akzeptiert und eventuell noch versucht Sie umzustimmen. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die nach einer Kündigung nicht mehr von ihren Arbeitnehmern Wissens wollen. Diese verwehren den Arbeitnehmern dann unter Lohnfortzahlung den Zugang zu ihrem Arbeitsplatz. Dies ist allerdings nicht rechtens. Möchte der Arbeitnehmer trotz Kündigung bis zum Ende des Vertragsverhältnisses weiter arbeiten, muss ihm dies durch den Arbeitgeber gewährt werden. Sind Sie als Arbeitnehmer, allerdings froh über die Freistellung brauchen Sie sich keine Gedanken machen, denn eine Freistellung unter Lohnfortzahlung bedarf ebenfalls der schriftlichen Form.

 

Wichtig zu beachten


Sie müssen sich, sofern Sie keine neue Stelle haben, unbedingt Arbeitslos melden. Sollten Sie dies nicht rechtzeitig tun, drohen Ihren Sperrzeiten beim Arbeitslosengelt. In dieser Zeit ist ein Versicherungsschutz nicht gewährleistet.

 

Fazit:


Schon vor dem Unterzeichnen des Arbeitsvertrages die Kündigungsklauseln durchlesen und etwaige Fragen umgehend klären. Wichtig ist es auf die Vertragslaufzeit und Kündigungszeit zu achten. Handelt es sich bei Ihrem Vertrag um einen unbefristeten oder einen befristeten Arbeitsvertrag? Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist in der Regel relativ problemlos, wenn Sie sich an alle Gesetzes Vorgaben halten. Das Kündigungsschreiben hat zwingend schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Handelt es sich um eine fristgerechte Kündigung, brauchen Sie keine Angaben zum Grund der Beendigung zu schreiben.
Damit Sie einen Nachweis über die Abgabe der Kündigung erhalten, senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet inzwischen zwar etwas mehr Geld, aber Sie können auf Nummer sicher gehen, dass Ihre Kündigung beim Arbeitgeber auch eingegangen ist. Alternativ können Sie das Schreiben auch persönlich übergeben. Lassen Sie sich auch hier eine Bestätigung für die Übergabe aushändigen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, weil der Arbeitgeber der Meinung ist, dass er die Kündigung nicht rechtzeitig erhalten hat, haben Sie immer einen arte Quarten Nachweis. Geben Sie alle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel zurück.

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