Abo Manager hilf dir deinen Bausparvertrag zu kündigen

 

Unter dem Begriff Bausparvertrag versteht sich ein Sparvertrag, den Sie als Anleger mit einer Bausparkasse abschließen. Diese Art des Sparens wird zumal für die spätere Finanzierung einer Immobilie verwendet. Diese Anlage wird unteranderem auch durch die vermögenswirksamen Leistungen, Arbeitnehmersparzulagen sowie der Wohnungsbauprämien gefördert.

Es handelt sich prinzipiell um einen langfristigen Vertrag ohne Vertragsbindung. In der Regel beträgt die Laufzeit allerdings sechs Jahre. Ein Bausparvertrag kann auf Seiten des Bausparers jederzeit gekündigt werden, daher gelten diese Sparverträge auch als äußerst flexible. Allerdings ist es schwierig einen Vertrag zu kündigen der kein eigentliches Fälligkeitsdatum vorweisen kann. Wer seinen Bausparvertrag kündigen möchte bzw. muss, sollte daher unterscheiden in welcher Phase des Bausparens er kündigt.

 

 

 

Die Geschichte des Bausparvertrags


Wir schreiben das Jahr 1775 in Birmingham. In den Ballungsgebieten herrscht absolute Wohnungsnot und die Menschen wissen nicht mehr weiter. Das mehrere Generationen kleine Wohnungen teilen, ist keine Seltenheit, sondern traurige Wahrheit. Die Arbeiter sitzen jeden Abend zusammen am Stammtisch und beratschlagen wie sie das aktuelle Problem lösen können. Der erste Grundstein des Solidaritätsprinzips ist gelegt. Der Gedanke ist ganz einfach, Bauwillige zahlen alle in eine Kasse ein. Wer seinen Wunsch nach dem Eigenheim realisieren möchte, nimmt sich den Betrag X aus der Kasse. Das Geld der Anderen dient also als Kredit. Sobald die eigenen Vierwände bezugsfertig sind Tilgt der Bauherr seine Schulden bei den anderen. Dieses Prinzip hat sich so gut entwickelt, dass es Anfang des 20. Jahrhunderts auch in Deutschland Anwendung fand.

 

Bausparvertrag in der Ansparphase kündigen


Es ist durchaus möglich einen Bausparvertrag in der Ansparphase zu kündigen bzw. aufzulösen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Sollte ein Bausparer diese Frist nicht einhalten wollen, da er das Geld vorzeitig benötigt, kann die Bausparkasse eine Entschädigung verlangen. Die genaue Bezeichnung dieser Entschädigung, lautet „Vorfälligkeitsentschädigung“. Hier werden je nach dem ein Prozent der Bausparsumme fällig, dies allerdings für jeden Monat, der vorgezogenen Kündigung.

 

Bausparvertrag in der Darlehnsphase kündigen


Einen Bausparvertrag in dieser Phase zu kündigen ist sinnvoll, wenn Sie das Darlehen frühzeitig ablösen wollen oder Sie eine günstigere Finanzierungsvariante in petto haben. Umgangssprachlich kann hier auch vom Auflösen gesprochen werden. Ist die Restschuld getilgt, gilt der Vertrag als beendet und es entstehen keinerlei weiteren Kosten.

 

Vorteile einer vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrages


Haben Sie eine günstigere Methode gefunden Ihr Geld gewinnbringend anzulegen, bietet sich für eine Kündigung die Ansparphase an. Allerdings sollten Sie dabei Ihren Bausparvertrag nicht kündigen sondern verkaufen. Ein weiterer Vorteil einer Kündigung bietet sich, wenn der Sparer einen Kredit gefunden hat, der mit einem günstigeren Zinssatz verbunden ist.

  • problemlose Kündigung bei günstigeren Angeboten
  • Bausparvertrag kann auch verkauft statt gekündigt werden

 

Nachteile einer vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrages


Die meisten Sparer kündigen ihren Bausparvertrag, da sie schnell über ihr angespartes Guthaben verfügen möchten bzw. müssen. Das Problem hierbei besteht in der Auszahlung. Diese erfolgt frühestens mit Ablauf der Kündigungsfrist und diese kann sich auf bis zu sechs Monate belaufen. Bei manchen Bausparverträgen die staatlich bezuschusst werden, müssen die Förderungen zurückgezahlt werden. Auch der Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen geht verloren.

  • lange Auszahlungszeiten
  • kein Anspruch auf Bauspardarlehen
  • Entstehung weiterer Gebühren bzw. Kosten
  • staatliche Förderungen müssen zurückgezahlt werden

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Bausparvertrag kündigen möchte?


In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nachzulesen, wer der richtige Adressat im Falle einer Kündigung ist. In der Regel handelt es sich dabei um Ihre Bausparkasse. Fragen Sie aber unbedingt, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Wie Sie in den oberen Punkten gesehen haben, ist es nicht einfach ohne (größere) Verluste aus dem Bausparvertrag zu kommen. Vielleicht gibt es auch andere Möglichkeiten für Ihre Situation. Bei weiteren Fragen, bieten viele Bausparkassen auch ein Onlineforum oder Servicetelefon an.

•    Als erstes an die Bausparkasse wenden
•    AGBs vor Vertragsunterschrift gründlich durchlesen und etwaige Fragen     unverzüglich beantworten lassen
•    Kündigungsmodalitäten vorab erläutern lassen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Die Kündigung des Bausparvertrags erfolgt zwar formlos aber unbedingt schriftlich. Manche Bausparkassen bieten ihren Bausparern auch schon Onlineformulare oder Vordrucke an. Wer aber seinen Vertrag postalisch kündigen möchte, sollte dies per Einschreiben tun. Der Nachweis über das Einschreiben kann bei etwaigen Streitigkeiten als Beweismittel dienen. Um sicherzugehen, dass die Bausparkasse das Kündigungsschreiben auch erhalten hat, bietet sich die Versandmethode, „Einschreiben mit Rückschein“ an. So unterzeichnet der Empfänger den Eingang des Schreibens und der Bausparer ist somit auf der sicheren Seite. Informieren Sie sich im Vorfeld, an welche Abteilung Ihre Kündigung geschickt werden muss. So umgehen Sie die Gefahr, dass Ihr Brief in den Irrungen und Wirrungen des Bankenalltags verloren geht.

Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner haben umso besser. Senden Sie die Kündigung Ihres Bausparvertrags „persönlich“ an diesen Mitarbeiter. Bitten Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) um eine schriftliche Eingangsbestätigung per E-Mail (in der Kündigung E-Mail Adresse nicht vergessen anzugeben).

Folgende Punkte müssen Sie in Ihrer Kündigung niederschreiben:


•    Ort und Datum
•    Name und Anschrift der Bausparkasse
•    Kundennummer bzw. Bausparvertragsnummer
•    Nachname, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    E-Mail Adresse (falls vorhanden)
•    eigene Bankdaten
•    Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
•    Eigenhändige Unterschrift

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem die Kündigung bei der Bausparkasse eingegangen ist, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Bestätigung. Diesem Schreiben können Sie dann den genauen Zeitpunkt entnehmen, wann Ihr Vertrag ausläuft. Des Weiteren erfahren Sie mehr über bis dato angesparte und zur Zahlung freigegebenen Summe. Die Auszahlung kann je nach Bausparkasse etwas dauern. Hat Ihre Bausparkasse noch Fragen, stehen diese ebenso in diesem Schreiben.

•    auf Kündigungsbestätigung warten
•    etwaige Fragen der Bausparkasse klären
•    angegebenes Bankkonto nach Zahlungseingang kontrollieren
•    manche Bausparanbieter bieten ihren Sparern Onlineportale an, dieses unbedingt selbst deaktivieren und löschen lassen.

 

Fazit:


Das Sie für das Alter mit Hilfe eines Bausparvertrags vorsorgen möchten ist mehr als löblich, aber denken Sie auch an die Gegenwart. Lässt es Ihre aktuelle Situation zu sich privat abzusichern? Was ist, wenn dies in ein paar Jahren nicht mehr der Fall ist? Was passiert, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen müssen? Sie benötigen vielleicht kurzfristig Geld und können sich das bis dato eingezahlte Geld nicht ohne Verluste auszahlen lassen? Im Hinterkopf müssen Sie also auch immer mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Bevor Sie einen Bausparvertrag abschließen, sein Sie sich bewusst das auch zu einer Vorfälligkeitsentschädigung kommen kann.

 

Diese Bausparverträge wurden vor kurzem gekündigt

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