Bootsversicherung kündigen

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Tipps und Infos zur Kündigung der Bootsversicherung

 

Die Bootsversicherung ist besser bekannt unter dem Begriff Wassersporthaftpflichtversicherung. Bei dieser Versicherungsart handelt es sich um eine Unterart der Haftpflichtversicherung. Hierbei werden im Wassersport Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt, die durch das Führen eines Bootes oder einer Yacht entstehen. Bei einer Bootsversicherung ist nicht nur der Halter versichert, sondern auch alle Personen, die berechtigt sind das Wasserfahrzeug zu führen.

Die vereinbarte Versicherungssumme sollte dabei 5 Millionen Euro nicht unterschreiten. Bei exklusiven Booten bietet sich eine zusätzliche Bootskaskoversicherung an. Im Gegensatz zu anderen Ländern gehört die Bootsversicherung in Deutschland übrigens nicht zu den Pflichtversicherungen.

 

 

Warum die Bootsversicherung kündigen?


Eine Bootsversicherung zu kündigen kann viele Gründe haben. Wenn Sie zum Beispiel, eine Versicherung abgeschlossen haben und verkaufen Ihr Boot, dann brauchen Sie die Versicherung auch nicht mehr. Ebenso verhält es sich mit der Kfz- Haftpflichtversicherung, wenn Sie Ihr Kfz abgemeldet haben benötigen Sie auch die Haftpflichtversicherung dafür nicht mehr.

Andererseits gibt es auch Versicherte die sich ihre Monatsbeiträge für die Bootsversicherung schlicht weg nicht mehr leisten können, da es ihr wirtschaftliches Ergehen nicht mehr gestattet, beispielsweise durch den Verlust der Arbeitsstelle. Einige Klauseln und Tarifstrukturen sind auch so, für den Laien schwer verständlich geschrieben, dass es beim ersten Eindruck so erscheint als handle es sich um eine rundum Schadensabdeckung. Jener Eindruck stellt sich dagegen spätesten nach dem ersten Schadensfall als Fehleinschätzung dar.

  • gestörtes Vertrauensverhältnis
  • Beitragserhöhungen (Sonderkündigung)
  • „versteckte“ Kosten (ggf. Sonderkündigung)
  • unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
  • im Schadensfall gilt ein Sonderkündigungsrecht
  • Monatsbeiträge können nicht mehr gezahlt werden
  • private Gründe, anderes Versicherungsunternehmen ist günstiger

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Die Hauptsache ist es, dass Sie darauf achten, dass Sie die Versicherung nicht kurz vor Fristende kündigen. Die Frist beträgt (wenn es in den AGBs nicht anders geregelt ist) drei Monate zum Vertragsende. Bei vielen Versicherungsanbietern gilt dagegen nicht unbedingt der Poststempel, sondern allenfalls das Datum an dem die Kündigung bei dem Versicherer eingegangen ist. Wenn Sie dann auch noch Pech haben, schicken Sie zwar Ihr Schreiben zur rechten Zeit weg, es trifft allerdings mit Verspätung beim Versicherer ein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Feiertage suboptimal fallen oder bei Streikmaßnahmen des Zustelldienstleisters.

Die Ortsangabe und das Datum sind zur Bestimmung des Kündigungszeitpunkts nicht von Bedeutung, gehören aber obligatorisch dazu. Bei der Anschrift der Versicherung ist es außerordentlich wichtig den Versicherungsnamen komplett auszuschreiben und am besten die ansässige Abteilung dazu aufzuschreiben, beispielsweise die „Kundenbetreuung“. Im besten Falle, haben Sie einen eigenen Berater bei Ihrer Versicherung. Damit gewährleistet wird, dass jemand kompetentes die Kündigung erhält, besteht die Möglichkeit die Kündigung sowohl „zu Händen“ als auch „persönlich“ zu verenden. Damit sich die Überprüfung, bei großen Unternehmen nicht verzögert und die Betreuungsabteilung Ihre Kündigung so schnell wie möglich zuordnen kann, ist es das A und O die Versicherungsnummer bzw. das Aktenzeichen mitanzugeben.

In einem Absatz ist es sinnvoll wenn Sie abermals erwähnen, dass Sie eine schriftliche Zugangsbetätigung Ihrer Kündigung wünschen. Für diesen Zweck ist es angebracht in Ihrem Schreiben nicht nur Ihre aktuelle Adresse mit anzugeben, sondern ebenso noch Ihre private oder geschäftliche E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht unbedingt mit angeben, es sei denn, es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Versicherungsnehmers, wenn Sie als Bevollmächtigter die Versicherung aufkündigen.

  • handschriftlich Unterzeichnet
  • Totenschein bzw. Erbschein und Vollmacht
  • Schriftform unter allen Umständen erforderlich
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Enthebung für die Bootsversicherung gilt es ein paar Kriterien zu beachten, damit Ihre Kündigung auch anerkannt werden kann. So ist es von oberster Bedeutung darauf Acht zu geben, dass folgende Punkte niedergeschrieben werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Versicherungsanbieters/Vertragspartner
•    Name des persönlichen Beraters
•    Versicherungsnummer bzw. Aktenzeichen
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    eigenhändige Unterschrift

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Bootsversicherung kündigen möchte?


Im Vordergrund steht es sich umgehend bei dem Versicherer zu melden. Dieses kann bei den meisten Versicherungsunternehmen nicht nur postalisch sondern inzwischen auch per Vordruck aus dem Internet geschehen. Diesen Kündigungsvordruck können Sie Online ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnet entweder mailen oder faxen. Alle benötigten Hinweise, auch welche Versandmethode bei der Kündigung bevorzugt wird, können Sie auch Ihrem Vertrag bzw. den angeschlossenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ablesen.

  • an das Versicherungsunternehmen wenden
  • in den allgemeine Geschäftsbedingungen nach Kündigungsfrist schauen
  • bei Ungereimtheiten telefonische oder E-Mail Kontakt mit Versicherung aufnehmen

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem Ihr Versicherungsanbieter Ihre Kündigung erhalten hat und die Angaben überprüft wurden, empfangen Sie in den meisten Fällen postwendend eine Bestätigung über die Wirksamkeit des Schreibens. Diesem können Sie dann entnehmen zu welchem Zeitpunkt Ihr Vertag endet. Darüber hinaus werden Sie darüber in Erkenntnis gesetzt, ob Ihr Versicherungskonto im Lot ist oder ein Defizit aufzeigt. Meistens versuchen die Versicherungsanbieter Sie noch einmal mit einem scheinbar erstklassigen Angebot zu locken (Zusatzpolicen oder Prämien). Am Sinnvollsten ist es, wenn sie diese einfach ignorieren, denn ansonsten binden Sie sich nochmals über mehrere Monate.

 

Wichtig zu beachten


Viele Bootsversicherungen haben eine Mindestlaufzeit, kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag ohne weiteres, um einen in den AGBs fixierte Zeitspanne (dabei muss es sich nicht zwangsläufig immer um 12 Monate handeln).

 

Fazit:


Schon vor dem Versicherungsabschluss ist es maßgebend und sachdienlich sich die Kündigungsbedingungen anzuschauen und auftretende Unklarheiten umgehend zu klären. Die besondere Wachsamkeit sollte auf der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist gelegt werden. Das Schreiben bzgl. der Kündigung Ihrer Bootsversicherung ist in der Regel relativ simpel. Das Kündigungsschreiben hat auf alle Fälle schwarz auf weiß und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Manche Versicherer bieten schon Versicherten in ihren Onlineportalen (wenn vorhanden) Kündigungsvorlagen an. Sie können dieses gleich ausfüllen und per Mausklick versenden. Handelt es sich um eine ordnungsgemäße Kündigung, brauchen Sie theoretisch keine Hinweise zu Ihrem Beweggrund bzgl. der Auflösung zu dokumentieren.

Schreiben Sie nur „Fristgerecht zum…“ oder „zum nächst möglichen Termin“. Damit Sie eine Nachricht über die Übergabe der Kündigung an die Versicherung erhalten, schicken Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dieses kostet derweil zwar etwas mehr Geld, aber Sie stehen auf der sicheren Seite und haben die absolute Gewissheit, dass Ihre Kündigung bei Ihrem Berater oder dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist und das Sie alles ordnungsgemäß gemacht haben. Bestenfalls können Sie das Schreiben auch persönlich abgeben. Lassen Sie sich auch hier unbedingt eine Bescheinigung über die Übergabe aushändigen. Sollte es zu Debatten kommen, weil der Versicherer der Ansicht ist, dass er die Kündigung nicht zur rechten Zeit erhalten hat, haben Sie immer eine aussagekräftige Bestätigung.

 

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