Infos und Tipps zur Kündigung der Domain

 

Jeder der sich eine neue Mail Adresse aussucht, kann sich eine Domain aussuchen, also Ihre Wunschdomain. Nachdem geprüft wurde, ob die Domain noch frei ist kann diese an Sie vergeben werden. Aber wenn Sie Ihre Mail Adresse nicht mehr benötigen, müssen Sie unbedingt Ihren Domain Namen kündigen.

 

 

Was versteht man unter Domain


Zu einem hierarchischen Domain Name System gehört, wie der Name schon sagt; die Domain. Diese Domains werden mittels Vergabeverfahren vergeben. Der Name soll weltweit einmalig sein und kann unter gewissen Regeln frei wählbar sein unter den Kriterien der Top-Level Domain gewählt werden.

  • länderspezifische Domain
  • allgemeine Domain

 

Warum die Domain kündigen?


Warum ein Domain Vertrag abgestoßen wird, kann vielerlei Ursachen haben. Manche Domain Nutzer sind mit dem geleisteten Angebot einfach nicht mehr zufrieden, weil gravierende Störungen auftreten. Wendet dieser Nutzer sich dann an den Support, verbringt dieser mehr Zeit in der Warteschleife als das sein Problem behoben wird. Die meisten Gründe liegen allerdings in der Unzufriedenheit der einzelnen Kunden, die auf Grund des abnehmenden Preis- Leistungsverhältnisses ihre Verträge auflösen.

  • „versteckte“ Kosten, Gebühren
  • monatliche Gebühren können nicht mehr bezahlt werden
  • allgemein unzufrieden mit der Qualität oder schlechter Kundenservice

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das wichtigste ist es, dass Sie Ihre Kündigung nicht kurz vor knapp schreiben und versenden. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn in den AGBs nichts anders steht, drei Monate zum Vertragsende. Bei manchen Vertragsanbietern zählt allerdings keineswegs der Poststempel der Kündigung, sondern das Datum an dem die Kündigung bei dem Unternehmen eingegangen ist. Wenn Sie also Pech haben, schicken Sie zwar Ihre Kündigung doch noch rechtzeitig ab, aber sie trifft letzten Endes verspätet beim Domain Anbieter ein. Dies kann der Fall sein wenn Feiertage unglücklich fallen oder bei Streikmaßnahmen des Postdienstleisters.

Sowohl Ort als auch Datum sind nicht wichtig zur Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Wie Sie gerade gesehen haben, ist dies allerdings nur bedingt der Fall. Es hängt jeweils von den einzelnen Vertragsbedingungen ab. Bei der Adresse des Domain Anbieters ist es besonders wichtig den Firmennamen und etwaige Firmenzusätze vollständig auszufüllen und am bestmöglichen ist es die zuständige Abteilung dazu zuschreiben, beispielsweise „Kundenservice“. Für (den seltenen) Fall, dass Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei Ihrem Domain Anbieter haben und sicherstellen möchten das auch der Richtige Ihre Kündigung erhält, können Sie auch „zu Händen von …“ oder „persönlich an…“ auf dem Umschlag schreiben. Damit sich die Kontrolle, bei großen Anbietern nicht verzögert und die Kundenabteilung Ihre Kündigung so schnell wie möglich bearbeiten kann, ist es von höchster Priorität die Vertragsnummer mitanzugeben.

In einem Abschnitt sollten Sie dringend hinweisen, dass Sie um eine schriftliche Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung ersuchen. Hierfür wird in Ihrer Kündigung nicht nur Ihre eigene Adresse angegeben und der Domainname um den es geht, sondern am besten noch Ihre Haupt- E-Mail Adresse. Warum Sie Ihren Vertrag aufkündigen brauchen Sie nicht unbedingt mit anzugeben, es sei denn, es handelt sich um besonders schwerwiegende Gründe. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Vertrag Nehmers, wenn Sie, als Bevollmächtigter, für einen verstorbenen Angehörigen kündigen.

  • Schriftform zwingend erforderlich
  • handschriftlich Unterzeichnet bzw. Digitale Signatur
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei Ihrer Kündigung für den bestehenden Domain Vertrag gibt es ein paar Einzelheiten zu berücksichtigen, damit diesem Wunsch auch entsprochen werden kann. So ist es von Geltung darauf Wert zu legen, dass folgende Punkte unbedingt berücksichtigt werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Domain Anbieters
•    Vertragsnummer
•    E-Mail Adresse
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer,
•    Kündigungszeitpunkt
•    keine Kundenrückgewinnung erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift bzw. Digitale Unterschrift

Wenn Sie den Domain Vertrag für einen verstorbenen Angehörigen aufkündigen müssen, sollten Sie als Bevollmächtigter, noch eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Kopie Ihrer Vollmacht mitschicken.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Vertag kündigen möchte?


Der erste Weg bei der Kündigung Ihres Domain Vertrags, führt Sie direkt zu dem Bereitsteller des Services. Die Kündigung kann je nach Anbieter schriftlich oder auch per Vordruck aus dem Internet erfolgen. Alle benötigten Einzelheit können Sie auch dem Domain Vertrag angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen ableiten.

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem bei Ihrem Domain Anbieter die Kündigung eingegangen ist und diese geprüft und bearbeitet wurde, wird Ihnen in der Regel eine Kündigungsbestätigung zugestellt. Diesem Schreiben können Sie dann entnehmen zu welchem Termin Ihr Vertrag endet. Des Weiteren werden Sie darüber informiert, wie es sich mit Ihrem Kundenkonto verhält. Sollte Ihr Vertragskonto ein Minus aufweisen, müssen Sie dieses umgehend ausgleichen. Im besten Falle weißt Ihr Konto ein Plus auf, welches Ihnen nach der Bearbeitung auf Ihr Konto zurücküberwiesen wird.

Die meisten Anbieter versuchen Ihre Kunden mit vermeintlich lukrativen Angeboten zurückzuholen, beachten Sie die Kundenrückgewinnung einfach nicht oder schreiben Sie in Ihre Kündigung hinein, dass von solchen Maßnahmen bei Ihnen dringend abgesehen werden soll. Denn denken sie daran, dass Sie sich ansonsten wieder über mehrere Monate binden und wenn Sie Pech haben, gilt dieser Domain Vertrag dann auch noch als Neuvertrag und läuft wieder über mehrere Monate.

 

Wichtig zu beachten


Die meisten Verträge verfügen über eine Mindestlaufzeit von zwölf bzw. 24 Monaten, kündigen Sie nicht pünktlich, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.

 

Fazit:


Schon bevor Sie einen Vertrag über eine Domain abschließen, lesen Sie sich bitte unbedingt die Kündigungsabschnitte Ihres Vertrages aufmerksam durch. Neuverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf bzw. 24 Monaten und Vertragsverlängerungen von zwölf Monaten. In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende, allerdings nur wenn es durch die AGBs nicht anderes geregelt ist. Nach Ablauf der in den AGBs geregelten Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate. Die Vertragskündigung erfolgt immer schriftlich, kann aber je nach Anbieter variieren. Die meisten Domain Anbieter bieten Onlineformulare an die direkt ausgefüllt und versendet werden können (denken Sie ggf. an Ihre Digitale Signatur!). Handelt es sich um eine ordnungsmäßige Kündigung, brauchen Sie keinerlei Angaben über den Beweggrund Ihrer Kündigung zu tätigen.

Als Kündigungszeitpunkt können Sie sowohl „Fristgerecht zum“ oder auch „zum nächst möglichen Termin“ anführen. Damit Sie einen Anhaltspunkt über die Abgabe der Kündigung erhalten, senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet zwar etwas mehr Briefporto, kann Ihnen aber im Nachhinein viel Geld sparen. Vor allem können Sie so sicherstellen, dass Ihr Schreiben dem Betreiber auch zugestellt wurde. Letztendlich können Sie die Kündigung auch persönlich bei einer Zweigstelle in Ihrer Nähe abgeben. Lassen Sie sich aber auch in diesem Fall unbedingt eine Bestätigung für die Übergabe aushändigen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, weil der Betreiber der Ansicht ist, dass er Ihre Kündigung nicht zur rechten Zeit erhalten hat, haben Sie immer einen entsprechenden Beweis.

 

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