Infos und Tipps zur Kündigung des Enegrieversorgers

 

Unter dem Begriff Energieversorger, versteht sich ein Unternehmen, das sich zur Aufgabe gemacht hat, Verbraucher mit Energie zu versorgen.

Mit Versorgung ist allerdings die Grundversorgung des Verbrauchers gemeint. Darunter ist die direkte Belieferung von den privaten und gewerblichen Endverbrauchern gemeint. Dazu zählen:

  • Elektrizität und Strom
  • Ferngas
  • Fern- und Nahwärme

Da die Energieversorger unter strenger Kontrolle stehen sind diese zumal als Stadtwerke oder kommunale Werke organisiert.

 

 

Energieversorger kündigen


Es bestehen heutzutage so viele verschieden Anbieter die sich auf das Versorgen von Energie spezialisiert haben. Da den richtigen Versorger zu finden erweist sich meist als sehr schwierig. Umso besser ist es, wenn erst einmal der Passende Konzern gefunden ist. In den ersten Tagen, nach Vertragsabschluss kann (meist) noch problemlos von dem Vertrag zurückgetreten werden. Brauchen wir ja nicht, wir sind ja rundum zufrieden, zumindest bis die erste Rechnung kommt oder die erste Jahresabrechnung.

Viele Kunden denken dann daran ihren bestehenden Vertrag zu kündigen um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Was einfach klingt, kann sich sehr schnell zum Problem wandeln. Die Kündigung an sich ist schnell geschrieben aber haben Sie auch das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag gelesen? Haben Sie „ausversehen“ einen Vertrag abgeschlossenen der über mehrere Jahre läuft, oder andere Bindungsklauseln enthält? Einige Konzerne locken mit supergünstigen Angeboten, günstigen Abschlägen, Monatsbeiträgen und Prämien. Aber um wie viel Prozent steigen die Beiträge in den Folgejahren?

 

Was bedeutet der Begriff Energie?


Energie ist im Grunde nichts anderes als eine bedeutsame physikalische Größe. Diese Größe ist nötig um einen Körper nicht nur zu beschleunigen, sondern auch um eine Substanz zu erwärmen. Die von uns am gebräuchlichsten Energieformen sind die Wärmeenergie- und die elektrische Energie. Das Hauptaugenmerk liegt vor allem auf die Themen Heizung, Speisenzubereitung und Maschinen zur Lebenserleichterung.

 

Warum den Energieversorger kündigen?


Es gibt viele Gründe um seinen Energieversorger zu kündigen. Ein Grund könnte durch einen Umzug in eine neue Stadt begründet sein. In der neuen Heimat ist die Versorgung durch einen anderen Anbieter sichergestellt, daher kann der aktuelle Vertrag gekündigt werden. Ein weiterer Grund ist sicherlich der Tod des Endverbrauchers. Auch der eigene Verbrauch lässt es manchmal ratsam erscheinen zu einem anderen Anbieter zu wechseln der bessere Konditionen anbietet.

•    Todesfall
•    Umzug bzw. Auswanderung
•    finanzielle Gründe, anderer Anbieter ist günstiger
•    persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Service
•    gesundheitliche Gründe , dauerhafter Aufenthalt in Pflegeeinrichtung

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Energieversorger kündigen möchte?


Fragen Sie von Anfang an gleich nach den Kündigungsmodalitäten. Vor Vertragsabschluss ist dies zwar manchen Leuten unangenehm aber im Nachhinein, kann Ihnen das viel Rennerei ersparen. Achten Sie auch auf verborgene Bindungsklauseln. Bei manchen Anbietern mit Zweigstellen müssen Sie sich mit der Kündigung direkt an die Hauptzentrale wenden. Bei anderen reicht es hingegen aus sich an die Zweigstelle zu wenden. Diese bearbeiten das Schreiben dann entweder direkt selber oder leiten dieses für Sie an die Hauptniederlassung weiter.

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Im Allgemeinen gibt es bei der Kündigung des Energieversorgers keine einheitliche Regelung, was die Kündigung bzw. die Kündigungfrist betrifft. Bis zu welchem Zeitpunkt beim Versorger eine Kündigung vorliegen muss ist daher den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Auch die Vertragslaufzeit kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Manche Versorger binden Ihre Kunden über Jahren. Gerade aus diesem Grund ist es wichtig, die AGBs gründlich durchzulesen, damit dies später nicht zu bösen Überraschungen führt.

 

Wie sieht das Kündigungsschreiben aus?


Damit der Kündigungszeitpunkt bestimmt werden kann, ist es bedeutend, dass Sie sowohl Ort, als auch Datum angeben. Senden Sie Ihre Kündigung an den Partner, bei dem Sie auch den Vertrag abgeschlossen haben. Im Idealfall haben Sie einen direkten Ansprechpartner und können die Kündigung „zu Händen an...“ schicken. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich auch direkt an den Kundenservice wenden. Geben Sie den kompletten Konzernnamen und die Abteilung bzw. den Ansprechpartner an. Damit die Mitarbeiter nicht ewig suchen müssen, geben Sie noch Ihre Vertragsnummer bzw. Zählernummer an.

In einem Absatz sollten Sie zum Schluss darauf hinweisen, dass Sie um eine Eingangsbestätigung Ihrer Kündigung bitten. Manche Versorger, haben ein Onlineportal für Ihre Kunden, bitten Sie in der Kündigung darum, dass Ihre personenbezogenen Angaben umgehend gelöscht werden. Daher geben Sie auch am besten Ihre E-Mail Adresse mit an. Durch die Deaktivierung können Sie verhindern, dass Sie weiterhin Werbeangebote von dem Energieversorger erhalten. Es ist nicht unbedingt notwendig einen Kündigungsgrund anzugeben (außer bei Umzug und Abmeldung im Todesfall). Als Kündigungszeitpunkt können Sie „laut Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ angeben, oder alternativ „zum schnellst möglichen Termin“.

Folgende Informationen sollte die Kündigung unbedingt enthalten:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Energieversorgers/Vertragspartner
•    Vertragsnummer bzw. Zählernummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    ggf. Kündigungsgrund
•    Telefonnummer für Rückfragen
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Erst nach dem Eingang und der Bearbeitung durch den Versorger ist eine Kündigung wirksam. Zuerst müssen Sie also auf eine Kündigungsbestätigung warten. Sollten Sie nach zwei bis drei Wochen noch immer keine Antwort erhalten haben, erkundigen Sie sich telefonisch nach dem Status Ihrer Kündigung. Der erhaltenen Kündigungsbestätigung können Sie dann entnehmen zu wann der Vertrag enden wird und ob Ihr Kundenkonto ein Plus oder ein Minus aufweist. Des Weiteren wird Ihnen mitgeteilt, bis wann Sie den endgültigen Zählerstand anzugeben haben. Sollten Sie diesem Appell nicht folgeleisten, kann es sein, dass Ihr Anbieter Ihren Energieverbrauch schätzt und das kann unter Umständen sehr kostspielig werden. Gegen das Ergebnis einer Schätzung können Sie natürlich Widerspruch einlegen. Bis wann dieser Eingegangen sein muss, ist ebenfalls in der Kündigungsbeschreibung hinterlegt.

•    warten Sie auf die Kündigungsbestätigung
•    ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen lassen
•    Vergleichen Sie Ihre Bankdaten (bei einem Guthaben zwecks Rückzahlung)
•    gleichen Sie Ihr Kundenkonto aus (bei einem Minus zwecks Ausgleich)

 

Fazit:


Noch bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, sollten Sie die AGBs genauestens durcharbeiten. Haben Sie Fragen zu einzelnen Punkten, stellen Sie diese direkt vor Ort oder am Telefon. Die Kündigung des Versorgers ist relativ einfach. Die Kündigung hat schwarz auf weiß und unterschrieben zu erfolgen. Geben Sie Ihren aktuellen Zählerstand mit an. Es ist zu Ihrer eigenen Sicherheit, wertvoll, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Sollte es zu Komplikationen kommen, haben Sie immer einen Nachweis, dass der Empfänger Ihre Kündigung erhalten hat. Offene Beträge aus dem Vertragsverhältnis gilt es umgehend zu begleichen. Haben Sie ein Guthaben auf Ihrem Kundenkonto, bitten Sie den Versorger um Rückerstattung. Besteht ein Kundenaccount, bitten Sie den Konzern diese Daten zu löschen. Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, vergleichen Sie Angebote und lesen Sie sich die AGBs in aller Ruhe durch. Lassen Sie sich nicht durch augenscheinliche Schnäppchen locken, hier legen Sie meist doppelt und dreifach drauf.

 

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