Tipps und Infos zur Kündigung des Festgeldkontos

 

Unter einem Festgeldkonto versteht man sogenannte Termingeldeinlagen. Der Vertrag ist an eine gewisse Laufzeit gebunden. Über das Konto kann im Gegensatz zu anderen Konten nicht frei verfügt werden. Das Kapital auf dem Festgeldkonto wird zu einem vertraglich festgelegten Zinssatz verbucht.

 

 

Voraussetzungen für ein Festgeldkonto


Wer ein Festgeldkonto eröffnen möchte muss mindestens 18 Jahre alt sein und über die deutsche Staatbürgerschaft verfügen. Anders als noch vor ein paar Jahren können Festgeldkonten nicht nur beim Berater abgeschlossen werden, sondern auch per Post und sogar Online. Die Mindestanlagesumme beträgt, je nach Bank, zwischen 500 € und 5.000 €. Ist ein Festgeldkonto abgeschlossen, entstehen keinerlei monatlichen Kontoführungsgebühren. Aus dem Konto entstehende Zinsen müssen selbstverständlich eigenständig versteuert werden.

 

Warum das Festgeldkonto kündigen?


Die Kündigungsgründe für ein Festgeldkonto können unterschiedlich sein. Jeder Anleger der ein Festgeldkoto eröffnet, ist sich eigentlich vor Vertragsabschluss darüber im Klaren, dass das Geld festangelegt ist und er so schnell keine Möglichkeit hat den Vertrag zu kündigen. Sollte die Bank einer vorzeitigen Auflösung stattgeben müssen Sie damit rechnen Ihre Zinsen zu verlieren und zusätzliche Entschädigungen zu leisten. Kündigt ein Anleger zum legitimen Zeitpunkt, kann es daran liegen, dass er bei einer anderen Bank bessere Konditionen erhält. Ein außerordentlicher Grund liegt hingegen vor, wenn der Kontoinhaber vor Vertragsende verstorben ist.

•    finanzielle Gründe, Bargeld wird benötigt
•    private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
•    persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
•    Tod des Bankkontoinhabers

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Festgeldkonto kündigen möchte?


Am nützlichsten ist es, dass Sie sich vor der Kontoeröffnung darüber informieren, wie es sich bei Ihrem Festgeldkonto mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Fragen Sie dafür Ihren Kundenberater. Allerding ist es bekannt, dass wir in der Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur überfliegen und vernachlässigt werden. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, endlich das langersehnte Bankkonto zu eröffnen. Diese Einstellung ist verkehrt, denn viele Konten sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige versteckte Bindungsklauseln. Daher ist es sehr wichtig, einen (gründlichen) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Bei den meisten Festgeldkonten ist es eigentlich so, dass Sie einfach bei der Hausbank oder dem jeweiligen Anbieter gekündigt werden können. Auch dies ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt. Wir sehen mal wieder, dass wir dem Kleingedruckten nur bedingt Interesse darbringen.

  • zuerst an die Bank bzw. Kontoberater wenden
  • Kleingedrucktes des Festgeldvertrages prüfend lesen, alle wichtigen Daten sind fixiert, und wenn nicht ist der Vertrag ungültig
  • vor Kontoeröffnung nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unsicherheiten ist es angebracht, sich diese Wort für Wort erläutern zu lassen bzw. selbst in aller Ruhe durchzulesen)

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das Festgeldkonto ist zeitlich beschränkt. Sollten Sie Ihr Vertrag nach Ende der Laufzeit auflösen wollen, müssen Sie dieses schriftlich kündigen. Bedenken Sie, dass Sie während der Laufzeit, nur mit Kulanz der Bank kündigen können, dabei verlieren Sie auch Ihre Zinsen. Schicken Sie das Schreiben per Post, verwenden Sie am besten die Variante des „Einwurf Einschreibens“. Allgemein gilt es, der frist- und termingerechten Zustellung der Kündigung, ein besonderes Augenmerk zu widmen. Bei vielen Bankinstituten zählt hingegen nicht der Poststempel zur Kündigungsfrist Bestimmung, sondern, dass Zustelldatum.

Ein zweckdienlicher Nachweis könnte auch durch die Wahl der Zustellmethode, wie beispielsweise, „Einschreiben mit Rückschein“ bringen. Sollte es bei Ihrer Kündigung zu Unstimmigkeiten kommen, haben Sie einen Beweis in der Hand, dass Sie das Schreiben bei dem Zustelldienst abgegeben haben und der Empfänger dieses auch erhalten hat, dieser muss den Eingang per Unterschrift bestätigen.

Die Angaben des Ortes und das Datum sind nicht unbedingt wichtig für die Bestimmung des Kündigungstermins. Sind aber für eine Kündigung obligat. Bei der Anschrift der Bank ist es wichtig den Namen komplett auszufüllen und die zuständige Abteilung (Konto Service) zu notieren. Damit sich die Prüfung Ihrer Kündigung nicht verzögert und der Konto Service die Kündigung zeitnah zuordnen kann, ist es relevant die Konto- bzw. Kartennummer, mit anzugeben. In einem Abschnitt sollten Sie auf alle Fälle darauf hinweisen, dass Sie um eine Bestätigung des Zugangs Ihrer Kündigung bitten. Heutzutage bieten eigentlich alle Banken Ihren Kunden ein Portal zum Onlinebanking an.

In diesem Portal haben Sie unteranderem die Möglichkeit Ihren aktuellen Kontostand einzusehen und zu kontrollieren sowie etwaige Kontoauszüge herunterzuladen. Deaktivieren Sie diesen Zugang unbedingt selbständig und teilen Sie Ihrer Bank mit, dass diese Ihre persönlichen Daten endgültig löschen soll. Angaben, warum sie Ihr Festgeldkonto vorzeitig auflösen wollen, müssen zwingend angegeben werden. Wenn Sie zum vereinbarten Termin kündigen möchten, schreiben Sie „Fristgerecht zum…“.Selbstverständlich müssen Sie noch eigenhändig unterschreiben, damit die Kündigung auch anerkannt werden kann.

Bei Ihrer Kündigung gilt es einiges zu berücksichtigen, damit Ihre Kontoauflösung auch wirksam werden kann. Es ist von Bedeutung, dass Sie daher folgende Aspekte beachten:

  • Ort und Datum
  • Anschrift der Bank bzw. des Vertragspartners
  • ggf. persönlichen Ansprechpartner
  • Kontonummer sowie eventuell die Kartennummer
  • Kündigungsgrund
  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • evtl. E-Mail Adresse
  • Kündigungszeitpunkt
  • eigenhändige Unterschrift

Im Todesfall des Kontoinhabers, sollten Sie als Bevollmächtigter zwingend Ihre Vollmacht und den Totenschein in Kopie beifügen!

 

Was passiert im Anschluss?


Nach dem die Kündigung bei dem Geldinstitut eingetroffen und überprüft wurde, erhalten Sie normalerweise eine Kündigungsbestätigung.

Aus diesem Schriftstück können Sie dann entnehmen, zu welchem Datum Ihr Vertrag endet und was mit Ihrem bestehenden Kapital, im Falle dass Sie keine neue Kontonummer angegeben haben, passiert. Ferner werden Sie darüber informiert was Sie mit der zur Verfügung gestellten Bankkarte zu machen haben.

Sollten Sie dem Anliegen der Bank nicht folgeleisten, drohen Ihnen zusätzliche Gebühren, wie beispielsweise Verzugszinsen.

•    ggf. Konto ausgleichen
•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. Online Banking Account deaktivieren und löschen lassen
•    überlassene Bankkarten an die Bank zurückschicken bzw. abgeben

 

Fazit:


Schon vor der Kontoeröffnung, das vertragliche Kleingedruckte wegen den Kündigungsfristen lesen und auftretende Fragen sofort erklären lassen. Geben Sie Acht auf die beschriebenen Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Die Kündigung eines Festgeldkontos ist vor Ablauf der vereinbarten Zeitspanne, im Grunde nicht möglich. Sie können nur auf die Kulanz Ihrer Bank hoffen. Dabei ist es irrelevant um welchen Festgeld Anbieter es sich handelt.

Die Kündigung hat schriftlich und eigenhändig unterzeichnet zu erfolgen. Sie brauchen keinen konkreten Kündigungsgrund vorzubringen, mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung. Als Beleg kann es ausschlaggebend sein, wenn Sie die Kündigung entweder per Einwurfeinschreiben oder alternativ per Einschreiben mit Rückschein senden. Etwaige Bankkarten umgehend an die Bank bzw. den Anbieter zurückschicken und einen eventuell bestehenden Online Banking Account löschen. Bei Kontoüberziehungen dieses schnellstens ausgleichen.

 

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