Infos und Tipps zu Glasversicherung Kündigen

 

Heutzutage möchte man gar nicht glauben, von wieviel Glas wir in unseren eigenen Vierwänden umgeben sind. Selbstverständlich die Fenster und Türen, darüber hinaus aber auch Duschkabinen, manche Couchtische, Vitrinen oder Raumteilende Schiebetüren. Daher ist eine Glasversicherung definitiv ratsam. Aber haben Sie schon einmal überlegt, ob eine andere Ihrer Versicherungen Glasschäden nicht auch abdeckt?

 

 

Welche Versicherungen haften bei Glasschäden, wenn ich keine Glasversicherung habe?


Wie bereits erwähnt, ist es nicht immer von Nöten eine extra Glasversicherung abzuschließen. Ausgenommen, Gebäuden mit überwiegenden Glasfronten. Ansonsten decken folgende Versicherungen die Schäden:

Gebäudeversicherung

Diese versichert die Gebäudeeigentümer gegen Sturm- und Hagelschäden, bei Fenstern, Türe. Voraussetzung ist eine Windstärke von mindestens acht.

Hausratversicherung

Hier werden die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände mitversichert, die durch Sturm, Feuer und Leitungswasser zu Schaden kommen. Geht also beispielsweise eine Glasvitrine durch Vandalismus zu Bruch, ist der Schaden durch die Hausratversicherung gedeckt.

Privathaftpflichtversicherung

Hier werden Schäden gedeckt die bei Dritten zu stande kommen. Beispielweise wenn ein Kind beim Ballspielen, ein Fenster in der Nachbarschaft einschießt. Es werden aber keine Glasschäden in der eigenen angemieteten Wohnung übernommen.

 

Warum die Glasversicherung kündigen?


Eine Glasversicherung zu kündigen kann viele unterschiedliche Gründe haben. Wenn Sie beispielsweise, mit dem Preis- Leistungsverhältnis nicht mehr zufrieden sind. Auf der anderen Seite gibt es auch Versicherungsnehmer die sich ihre Beiträge für die Haftpflichtversicherung schlicht weg nicht mehr leisten können, da es das wirtschaftliche Befinden nicht mehr gestattet, beispielsweise durch den Verlust der Arbeit. Einige Klauseln und Tarifstrukturen sind auch so, für den Nicht- Fachmann ziemlich unverständlich formuliert, dass es beim ersten Eindruck so erscheint als handle es sich um eine rundum Schadensabdeckung. Dieser Eindruck stellt sich dagegen spätesten nach dem ersten Schadensfall als Fehlinterpretation heraus.

  • bei „versteckten“ Kosten (ggf. Sonderkündigung)
  • Beitragserhöhungen bei gleichen Leistungen (Sonderkündigung)
  • gestörtes Vertrauensverhältnis
  • Unzufriedenheit beim Preis- Leistungsverhältnis
  • private Gründe, anderer Versicherer ist günstiger
  • Versicherungsbeiträge können nicht mehr gezahlt werden

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei einer Kündigung ist es besonders von Bedeutung auf die Kündigungsfrist zu achten. Also versenden Sie Ihr Schreiben nicht kurz vor Ultimo. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Vertragsende. Sinnvoll ist es allerdings, dies nochmal in den AGBs nachzulesen. Das Problem bei vielen Versicherern besteht darin, dass nicht der Poststempel als Maßstab für die Kündigungsfrist gewertet wird, sondern der Eingang des Schriftstückes bei der Versicherung. Wenn Sie jetzt also vom Pech verfolgt sind, schicken Sie zwar die Kündigung zur rechten Zeit ab, diese trifft aber zu spät ein. So ungünstige Zufälle können beispielsweise passieren wenn Feiertage ungünstig fallen oder bei Arbeitsniederlegung der Briefzusteller.

Der Ort sowie das Datum sind zur Bemessung des Kündigungszeitpunkts nicht von Belang, gehören aber obligatorisch dazu. Bei der Adresse des Versicherungsunternehmens ist es von Bedeutung den Namen des Versicherungsträgers komplett auszuschreiben und am besten die ansässige Abteilung dazu zu setzen, beispielsweise den „Kundenservice“. Im idealen Fall, haben Sie einen eigenen Ansprechpartner bei Ihrer Glasversicherung. Damit gewährleistet ist, dass jemand fachkundiges die Kündigung erhält, besteht die Möglichkeit die Kündigung entweder „zu Händen“ oder auch „persönlich“ zu versenden. Damit sich die Überprüfung, bei großen Versicherungsunternehmen nicht verzögert und die Kundenabteilung Ihre Kündigung so schnell wie es geht zuordnen kann, ist es wichtig die Versicherungsnummer bzw. das Aktenzeichen mitanzugeben.

In einem Satz ist es sinnvoll wenn Sie abermals erwähnen, dass Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung Ihres Schreibens bitten. Für diesen Zweck ist es angemessen in Ihrer Kündigung nicht nur Ihre aktuelle Adresse anzugeben, sondern ebenfalls noch Ihre persönliche oder betriebliche E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie keineswegs der Versicherung anzugeben, es sei denn, es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung. Letzteres beispielsweise ist der Fall beim Hinscheiden des Versicherten, wenn Sie als Bevollmächtigter die Glasversicherung auflösen.

  • handschriftlich Unterzeichnet
  • Totenschein bzw. Erbschein oder Vollmacht
  • Schriftform unter allen Umständen erforderlich
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen mit angeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Kündigung für die Glasversicherung gilt es ein paar Kennzeichen zu berücksichtigen, damit Ihr Schriftstück auch anerkannt werden kann. So ist es von höchster Bedeutung darauf Acht zu geben, dass folgende Punkte angegeben werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Versicherers/Vertragspartner
•    Name des persönlichen Beraters
•    Versicherungsnummer bzw. Aktenzeichen
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    Zusatz, dass keine Kundenrückgewinnung gewünscht ist
•    eigenhändige Unterschrift

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Hausratversicherung kündigen möchte?


In allererster Linie ist es von Bedeutung schnellst möglich den Versicherer zu informieren. Die Kündigung kann bei den meisten Versicherungsunternehmen inzwischen nicht nur postalisch sondern auch per Vordruck aus dem Internet bzw. Onlineportal geschehen. Einen Kündigungsvordruck können Sie Online ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnet mailen oder faxen. Alle benötigten Informationen, auch welche Versandmethode bei der Kündigung bevorzugt wird, können Sie auch Ihrem Vertrag bzw. den beigefügten AGBs ableiten.

  • an das Versicherer wenden
  • in den allgemeine Geschäftsbedingungen nach Versandmethode schauen
  • bei Ungereimtheiten telefonischen oder E-Mail Kontakt mit Versicherer aufnehmen

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem Ihre Glasversicherung das Kündigungsschreiben erhalten hat und diese Überprüft wurden empfangen Sie den meisten Fällen umgehend eine Bestätigung über die Wirksamkeit des Schreibens. Aus diesem Schriftstück können Sie dann ersehen zu welchem Zeitpunkt Ihr Vertag ausläuft wird. Ferner werden Sie darüber Informiert, ob Ihr Versicherungskonto ausgeglichen ist oder ein Minus aufweist. Viele Versicherungsanbieter versuchen Sie noch einmal mit einem scheinbar interessanten Vorschlag zu locken (Zusatzpolicen oder Prämien). Am Sinnvollsten ist es, wenn sie diese einfach ignorieren, denn ansonsten binden Sie sich nochmals für mehrere Monate. Das Sie von einer Kundenrückgewinnung absehen möchten, können Sie auch in Ihrem Kündigungsschreiben fixieren.

 

Wichtig zu beachten


Viele Glasversicherungen verfügen über eine Mindestlaufzeit, kündigen Sie nicht frühzeitig (meist drei Monate vor Vertragsende), verlängert sich Ihre Glasversicherung ohne weiteres, um einen in den AGBs stehende Zeitspanne (dabei muss es sich nicht zwangsläufig um 12 Monate handeln).

 

Fazit:


Bevor es zu dem Vertragsabschluss kommt ist es wichtig und zweckdienlich sich ausgiebig die Kündigungsmodalitäten durchzusehen und entstandene Unklarheiten umgehend zu klären. Ein wichtiges Augenmerk sollte auf die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gelegt werden. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Vertragsende. Im Normalfall gestaltet sich die Kündigung Ihrer Glasversicherung ohne weitere Probleme. Das Kündigungsschreiben hat schwarz auf weiß und mit eigener Hand abgezeichnet zu erfolgen. Wobei viele Versicherungsunternehmen ihren Kunden nicht nur ein Onlineportal bieten, sondern schon Kündigungsvordrucke. Diese können unverzüglich ausgefüllt werden. Manchmal ist es notwendig, diese auszudrucken und zu unterschreiben. Anschließend einfach wieder einscannen und per E-Mail versenden. Bei dem E-Mail versandt darauf achten das die Priorität auf „hoch“ gesetzt wird und die Häkchen bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ angeklickt wurden.

Wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, brauchen keine Kündigungsgründe angegeben werden. Fixieren Sie in Ihrem Schreiben lediglich „Fristgerecht zum nächst möglichen Termin“. Damit Sie über die Abgabe ihrer Kündigung eine Bestätigung erhalten, senden Sie diese am bestem per Einschreiben mit Rückschein. Diese Maßnahme erscheint im ersten Moment vielleicht etwas überteuert, kann Ihnen allerdings bei Streitigkeiten viel Geld sparen. Vor allem haben Sie die Gewissheit, alles richtig gemacht zu haben.

 

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