Informationen und Tipps zu Hausratversicherung kündigen

 

Über den Abschluss einer Gebäudeversicherung sollte sich jeder Gedanken machen der Eigner von Wohneigentum ist. Handelt es sich beispielsweise um ein Mehrfamilienhaus, sollten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine Gebäudeversicherung abschließen. Dieses gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie Besitzer eines Einfamilienhauses sind. Sollte es bei Ihrem Eigentum zu Schäden wie beispielsweise Wasserrohrbruch, Brandschäden oder ähnliches kommen, stehen Sie wenn Sie keine Gebäudeversicherung haben, schnell vor dem finanziellen Ruin. Wichtig vor Vertragsabschluss ist es zu wissen gegen welche Schäden man sich versichern möchte, denn viele Versicherer bieten Zusatzleistungen an. Zum einen können Sie dadurch Ihre Deckungssumme erhöhen und zum anderen können Sie sich gegen weitere Naturkatastrophen versichern, die in den Regelversicherungen nicht enthalten sind. Die Versicherungssumme richtet sich aber nicht nur nach den zu versicherten Optionen, sondern auch nach folgenden Kriterien:

  • Wie ist das Gebäude gebaut, Beton- oder Holzbauweise?
  • Handelt es sich um ein Hart- oder Weichdach?
  • Befindet sich das Gebäude in einer Risikozone?
  • Wie wird das Gebäude genutzt?
  • Wie ist das Gebäude ausgestattet?

 

 

 

Was bedeutet der Begriff Hausratversicherung?


Eine Hausratversicherung gehört zu den Sachversicherungen. Diese Versicherungsart bietet Ihnen Schutz für Ihr eigenes Inventar. Unter diesen Bestand fallen beispielsweise Ihre gesamte Einrichtung, sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände Ihres Haushaltes. Der Versicherungsschutz beinhaltet Schäden durch Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden ebenso wie Schäden durch Einbrüche, Diebstahl und Vandalismus. Abgesehen von den entstanden Sachschäden sind auch Kosten für Aufräumarbeiten, Hotelkosten sowie Schutzkosten mit abgedeckt. Versichert sind etwaige Schäden durch:

  • Brand
  • Wasser
  • Vandalismus
  • Hagelschäden
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturmschäden ab Stärke 8

Des Weiteren können folgende Schäden mitversichert werden:

  • Fahrraddiebstahl
  • Elementarschäden
  • Überspannungsschäden

 

Warum die Hausratversicherung kündigen?


Eine Hausratversicherung zu kündigen kann viele Ursachen haben. Manche Versicherungsnehmer können ihre Monatsbeiträge für die Hausratversicherung schlicht weg nicht mehr verrichten, da es das wirtschaftliche Ergehen nicht mehr zulässt, beispielsweise bei Verlust der Arbeitsstelle. Einige Klauseln und Tarifstufen sind auch so, für den Unwissenden schwer verständlich geschrieben, dass es im ersten Augenblick so erscheint als handle es sich um eine rundum Schadensabdeckung. Dies stellt sich allerdings spätesten nach dem ersten Schadensfall als Fehleinschätzung heraus.

  • „versteckte“ Kosten
  • Beitragserhöhungen
  • gestörtes Vertrauensverhältnis
  • unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
  • Monatsbeiträge können nicht mehr gezahlt werden
  • private Gründe, anderes Versicherungsunternehmen ist günstiger

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das A und O ist es, dass Sie darauf Acht geben das Sie Ihre Kündigung nicht kurz vor Fristende senden. Diese beträgt (wenn es den AGBs nicht anders geregelt ist) drei Monate zum Vertragsende. Bei vielen Versicherungsanbietern gilt allerdings nicht unbedingt der Poststempel, sondern der Zeitpunkt an dem das Schreiben bei dem Versicherer eingegangen ist. Wenn Sie kein Glück haben, schicken Sie nämlich Ihre Kündigung noch zur rechten Zeit ab, es trifft allerdings zu spät beim Versicherer ein. Dies ist oftmals der Fall wenn Feiertage ungünstig fallen oder bei Streik des Zustelldienstleisters.

Die Ortsangabe und das Datum sind für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts von Bedeutung. Bei der Adresse der Versicherung ist es immens wichtig den Versicherungsnamen komplett auszuschreiben und am besten die zuständige Abteilung dazu notieren, beispielsweise „Kundenservice“. Im besten Fall, haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung. Damit gewährleisten ist, dass der Richtige die Kündigung erhält, besteht die Möglichkeit die Kündigung sowohl „zu Händen“ als auch „persönlich“ zu versenden. Damit sich die Bearbeitung, bei großen Unternehmen nicht verzögert und die Serviceabteilung Ihre Kündigung so schnell als möglich zuordnen kann, ist es von Belang die Versicherungsnummer bzw. das Aktenzeichen mitzuteilen.

In einem Zusatz sollten Sie erneut erwähnen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihres Austrittes ersuchen. Für diese Absicht ist es zweckmäßig in Ihrem Schreiben nicht nur Ihre eigene Adresse anzugeben, sondern ideal wäre noch Ihre persönliche E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht zwangsläufig mit anzugeben, es sei denn, es handelt sich um besonders schwerwiegende Gründe. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Versicherten, wenn Sie als Bevollmächtigter die Versicherung aufkündigen.

  • handschriftlich Unterzeichnet
  • Totenschein bzw. Erbschein oder Vollmacht
  • Schriftform unter allen Umständen erforderlich
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Kündigung für die Hausratversicherung gilt es ein paar Kriterien zu beachten, damit Ihr Schreiben auch anerkannt werden kann. So ist es von oberster Priorität darauf Acht zu geben, dass folgende Aspekte dokumentiert werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Versicherungsunternehmens/Vertragspartner
•    Name des persönlichen Beraters
•    Versicherungsnummer bzw. Aktenzeichen
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt ggf. Kündigungsgrund
•    eigenhändige Unterschrift

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Hausratversicherung kündigen möchte?


In allererster Linie ist es von Belang sich unverzüglich bei dem Versicherer zu melden. Dieses kann bei den meisten Versicherungsunternehmen nicht nur postalisch sondern auch per Vordruck geschehen. Dieser Kündigungsvordruck kann Online ausgefüllt werden, ausgedruckt und abgezeichnet gemailt oder gefaxt werden. Alle benötigten Auskünfte, auch welche Versandmethode bei der Kündigung bevorzugt wird, können Sie auch Ihrem Vertrag bzw. den angeschlossenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ableiten.

  • an das Versicherungsunternehmen wenden
  • in den allgemeine Geschäftsbedingungen nach Versandmethode schauen
  • bei Ungereimtheiten telefonische oder E-Mail Kontakt mit Versicherung aufnehmen

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem Ihre Versicherung das Kündigungsschreiben erhalten hat und dieses nachgeprüft wurde empfangen Sie den meisten Fällen eine Bestätigung über die Wirksamkeit der Kündigung. Diesem Schreiben können Sie dann entnehmen zu welchem Zeitpunkt der Vertag enden wird. Des Weiteren werden Sie darüber in Erkenntnis gesetzt, ob Ihr Versicherungskonto ausgewogen ist oder ein Defizit aufweist. Meistens versuchen die Versicherungsanbieter Sie nochmals mit scheinbar interessanten Angeboten zu locken (Zusatzpolicen oder Prämien). Am Sinnvollsten ist es, wenn sie diese einfach ignorieren, denn ansonsten binden Sie sich nochmals für mehrere Monate.

 

Wichtig zu beachten


Viele Hausratversicherungen haben eine Mindestlaufzeit, kündigen Sie nicht frühzeitig, verlängert sich der Vertrag ohne weitere, um einen in den AGBs stehende Zeitspanne.

 

Fazit:


Bereits vor dem Vertragsabschluss ist es erforderlich und wegweisend sich die Kündigungsbedingungen durchzusehen und erscheinende Fragen umgehend zu abzuklären. Das besondere Augenmerk sollte auf die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gelegt werden. Das Schreiben bzgl. der Kündigung Ihrer Hausratsversicherung ist im Normalfall relativ komplikationslos. Das Kündigungsschreiben hat zwingend schwarz auf weiß und mit eigener Hand abgezeichnet zu erfolgen. Manche Versicherungsunternehmen haben immerhin schon in ihren Onlineportalen (wenn vorhanden) Vordrucke. Diese können unmittelbar ausgefüllt und gesendet werden. Dreht es sich um eine ordnungsgemäße Kündigung, brauchen Sie keine Angaben zum Beweggrund der Aufhebung zu dokumentieren. Notieren Sie bloß „Fristgerecht zum nächst möglichen Termin“. Damit Sie eine Benachrichtigung über die Abgabe der Kündigung erhalten, schicken Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dieses kostet indessen zwar in gewissem Maße mehr Geld, aber Sie stehen auf der sicheren Seite und haben die Gewissheit, dass Ihre Kündigung dem Versicherungsunternehmen oder Ihrem Berater eingegangen ist. Bestenfalls können Sie das Schreiben auch persönlich abgeben. Lassen Sie sich außerdem unbedingt eine Bescheinigung über die Abgabe aushändigen. Sollte es zu Diskussionen kommen, weil der Versicherer der Auffassung ist, dass er die Kündigung nicht zur rechten Zeit bekommen hat, haben Sie immer eine aussagekräftige Bestätigung.

 

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