Infos und Tipps zur Kündigung des Internets und Telefonanschlusses

 

Heute ist es nichts außergewöhnliches, das Internet- und Telefonanschluss über einen Anbieter in einem sogenannten Kombivertrag angeboten werden. Meist werden diesbezüglich Internet- und Telefonflats angeboten, bei dem die Nutzung zu einem Festpreis angeboten wird.

 

 

Warum den Internet- und Telefonanschluss kündigen?


Warum der Internet- und Telefonanschluss gekündigt wird, kann vielerlei Gründe haben. Bei vielen Nutzern ist das Internet zu langsam oder das Telefon wird stets unterbrochen. Wendet man sich dann an die Servicehotline, verbringt man mehr Zeit in der Warteschleife als bei der Problemlösung. Selbstverständlich ist eine Internet- und Telefonkündigung auch durch einen Umzug begründet. Die meisten Gründe liegen allerdings in der Unzufriedenheit der Kunden, die auf Grund des abnehmenden Preis- Leistungsverhältnisses ihre Verträge abstoßen. Auch wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und der aktuelle Anbieter keine Möglichkeiten hat Sie weiter mit seinen Leistungen zu beliefern, stellt dies einen Kündigungsgrund dar.

  • „versteckte“ Kosten
  • zu langsames Internet und Telefonausfälle
  • Gebühren können nicht mehr gezahlt werden
  • Wechsel in eine andere Stadt, die vom Anbieter nicht versorgt wird
  • allgemein unzufrieden mit Netzqualität oder Kundenservicegestörtes

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das A und O ist es, dass Sie darauf Acht geben, dass Sie Ihre Kündigung nicht kurz vor knapp versenden. Die Kündigungsfrist beträgt (wenn in den AGBs nicht anders geregelt) drei Monate zum Vertragsende. Bei manchen Vertragshändlern zählt allerdings nicht der Poststempel, sondern das Datum an dem die Kündigung zugegangen ist. Wenn Sie Pech haben, senden Sie zwar Ihre Kündigung noch termingemäß ab, sie trifft aber letzten Endes zu spät beim Internet- und Telefonanbieter ein. Dies kann der Fall werden wenn Feiertage ungünstig fallen oder bei Arbeitsniederlegung des Postdienstleisters.

Ort und Datum sind nicht wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Wie Sie gerade gesehen haben, ist dies allerdings nur bedingt der Fall. Es hängt jeweils von den allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Bei der Adresse des Anbieters ist es wichtig den Firmennamen und etwaige Firmenzusätze komplett auszuschreiben und am optimalsten ist es die zuständige Abteilung dazu zuschreiben, beispielsweise „Kundenservice“. Falls Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei Ihrem Internet- und Telefonanbieter haben und sicherstellen möchten das auch der Richtige Ihre Kündigung erhält, können Sie auch „zu Händen“ oder „persönlich“ auf dem Umschlag dokumentieren. Damit sich die Überprüfung, bei großen Anbietern nicht verzögert und die Serviceabteilung Ihre Kündigung schnellst möglich bearbeiten kann, ist es wichtig die Vertrags mitzuteilen.

In einem Absatz sollten Sie erneut anführen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung der Kündigung ersuchen. Hierfür wird in Ihrem Schriftstück nicht nur Ihre eigene Adresse angegeben, sondern am besten noch Ihre aktuelle E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht grundlegend mit anzugeben, es sei denn, es handelt sich um besonders gravierende Ereignisse. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Vertrag Nehmers, wenn Sie für einen verstorbenen Angehörigen kündigen.

  • Schriftform zwingend erforderlich
  • handschriftlich Unterzeichnet bzw. Digitale Signatur
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

Wenn Sie Ihre aktuelle Rufnummer mitnehmen möchten, müssen Sie dies zwingend in die Kündigung mit rein schreiben.

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Kündigung für Ihren bestehenden Internet- und Telefonanschluss gilt es einige Aspekte zu beachten, damit diesem Wunsch auch entsprochen werden kann. So ist es von Geltung darauf Wert zu legen, dass folgende Punkte berücksichtigt werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Internet- und Telefonanbieters
•    Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer, die mitgenommen werden möchte
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    keine Kundenrückgewinnung erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift bzw. Digitale Unterschrift

Wenn Sie den Internet- und Telefonanschluss für einen verstorbenen Angehörigen kündigen müssen, sollten Sie als Bevollmächtigter, noch eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Kopie Ihrer Vollmacht mitschicken.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Internet- und Kabelanschluss kündigen möchte?


Der erste Weg bei einer Kündigung des Internet- und Telefonanbieters, führt Sie zu dem Bereitsteller Ihres Anschlusses. Die Kündigung kann je nach Anbieter schriftlich wie auch per Vordruck aus dem Internet erfolgen. Alle benötigten Informationen können Sie auch dem Hauptvertrag angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem bei Ihrem Internet- und Telefonanbieter das Kündigungsschreiben eingegangen ist und dieses überprüft und bearbeitet wurde, wird Ihnen in der Regel eine Kündigungsbestätigung geschickt. Dieser Bestätigung können Sie dann entnehmen zu welchem Termin Ihr Vertag ausläuft. Des Weiteren werden Sie darüber aufgeklärt, wie es sich mit Ihrem Kundenkonto verhält. Sollte Ihr Vertragskonto ein Minus aufweisen, müssen Sie dieses umgehend ausgleichen.

Im besten Falle weißt Ihr Konto ein Plus auf, welches Ihnen nach der Bearbeitung auf Ihr Konto zurücküberwiesen wird. Die Mehrzahl der Anbieter versuchen Sie mit attraktiven Angeboten umzustimmen, ignorieren Sie die Kundenrückgewinnung einfach oder schreiben Sie in die Kündigung hinein, dass von solchen Maßnahmen abgesehen werden soll. Denn bedenken Sie, dass Sie sich ansonsten wieder über mehrere Monate binden und wenn Sie Pech haben, gilt dieser dann als Neuvertrag und läuft wieder mehrere Jahre.

 

Wichtig zu beachten


Die meisten Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

 

Fazit:


Schon bevor Sie einen Telefon- und Internetanschluss abschließen, lesen Sie sich bitte genauestens die Kündigungsabschnitte Ihres Vertrages durch. Neuverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und Vertragsverlängerungen von zwölf Monaten. In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende, wenn durch die AGBs nicht anderes geregelt ist. Nach Ablauf der drei Monatsfristen verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate. Die Vertragskündigung erfolgt zwingend schriftlich, kann aber je nach Anbieter variieren. Manche Händler bieten Onlineformulare an die direkt ausgefüllt und versendet werden können (inkl. Ihrer Digitalen Signatur!). Handelt es sich um eine legitime Kündigung, brauchen Sie keinerlei Angaben über den Grund Ihrer Kündigung zu schreiben.

Als Ende der Vertragslaufzeit können Sie einfach „Fristgerecht“ oder „zum nächst möglichen Termin“ angeben. Damit Sie einen Beweis über die Übergabe der Kündigung empfangen, senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet mittlerweile zwar etwas mehr Porto, aber Sie können so auf Nummer sicher gehen, dass Ihr Schreiben dem Anbieter auch zugestellt wurde. Letztendlich können Sie die Kündigung auch persönlich bei einer Zweigstelle vor Ort abgeben. Lassen Sie sich auch in hier eine Bestätigung für die Übergabe aushändigen. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, weil der Anbieter der Ansicht ist, dass er Ihre Kündigung nicht zur rechten Zeit erhalten hat, haben Sie immer einen adäquaten Nachweis.

 

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