Abo Manager hilft bei der Kündigung der Krankenversicherung

 

Die Krankenversicherung gehört zu unserem Gesundheitssystem und ist Teil des Sozialversicherungswesens. Bei der Krankenversicherung lassen sich zwei Arten unterscheiden. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung) und zum anderen die freiwillige Krankenversicherung (Individualversicherung). Eine individuelle Krankenversicherung kann sowohl bei Aktiengesellschaften, als auch bei Versicherungsvereinen abgeschlossen werden. Letzteres wird auch als private Krankenversicherung bezeichnet. Der Versicherte muss vor Vertragsabschluss einige Gesundheitsfragen beantworten. Erkennt die Versicherung diese an, werden monatliche (risikoabhängige) Versicherungsprämien vereinbart. Es besteht aber auch die Möglichkeit, nur vereinzelte Zusatzleistungen abzusichern.

 

 

 

Die Geschichte der Krankenversicherung und ihre Unterschiede?


Die Menschheit hat schon früh begonnen sich im Ernstfall gegenseitig zu unterstützen. Darunter fielen zumal wirtschaftliche Aspekte. Im Mittelalter beispielsweise haben den meisten Teil der Krankenpflege und –führsorge Nonnen übernommen. Dies finanzierte sich durch Spenden von betuchten Edelleuten und barmherzigen Bürgern. Zu dieser Zeit bildeten sich die ersten Zünfte, die dafür sorge trugen, das den Kranken ihrer Berufsgruppe, sowohl finanzielle als auch soziale Hilfe zukam. Der Begriff „Büchsenpfennig“ stammt aus dem Berg- und Minenwerk. Die Kumpel stellten eine Büchse auf, in der auf freiwillige Basis, für Verunglückte gesammelt wurde. Die freiwilligen Abgaben reichten allerdings nicht aus um die entstehenden Kosten zu decken. Aus diesem Grunde wurde der Obolus zur Pflichtabgabe.

 

Warum die Krankenversicherung kündigen?


Eine private Krankenversicherung kann aus verschiedenen Gründen gekündigt werden, beispielsweise wenn der Versicherte die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet. In diesem Moment wird er wieder versicherungspflichtig und wechselt in die gesetzliche. Sollte eine privatversicherte Person in die gesetzliche Familienversicherung (z. B. durch Heirat) wechseln, ist eine Sonderkündigung möglich. Erhöht die Versicherung die Beiträge, kann der Versicherte nach Bekanntgabe, binnen zwei Monaten ebenfalls eine Sonderkündigung einreichen.

Nach einer Sonderkündigung muss innerhalb von zwei Monaten ein neues Versicherungsverhältnis darrgestellt werden. Erst ab diesem Augenblick wird die Sonderkündigung wirksam.

Folgende Möglichkeiten, können bestehen um die Krankenversicherung zu kündigen

•    private Gründe, Unzufriedenheit mit den angebotenen Leistungen
•    finanzielle Gründe, anderer Versicherung ist günstiger Beiträge können nicht mehr gezahlt werden
•    persönliche Gründe, Familienversicherung, wobei der Hauptversicherte     Mitglied einer anderen Krankenversicherung ist

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Krankenversicherung möchte?


Obligatorisch ist es wenn Sie vor Vertragsabschluss nachfragen, wie es sich mit den Kündigungsbedingungen verhält. Jeder kennt es allerdings, die Versicherungsvertreter reden gewandt und sehen es gar nicht gerne wenn nach dem Kleingedruckten gefragt wird. Es ist aber ihr Recht einen kontrollierenden Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen möchten. Aber warum auch? Der Versicherungsfachangestellte hat Ihnen ja alles ganz (un-)präzise erklärt und vor allem wollen Sie ja „nur“ bestmöglich versichert sein.
Dieser Gedanke ist dagegen grundliegend unpassend, denn viele Abschlüsse sind mit massiven Bindungsklauseln verbunden. Daher ist es notwendig, einen (intensiven) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Allgemein ist es allerdings so, dass unmittelbar bei dem Versicherungsvertreter bzw. bei dem Versicherungsunternehmen gekündigt werden muss, auch dieses ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt. Es zeigt sich also wieder einmal, dass wir im Grunde dem Kleingedruckten zu wenig Aufmerksamkeit schenken.

•    zuerst an die Krankenversicherung bzw. Berater wenden
•    Kleingedrucktes des Vertrages aufmerksam und in Ruhe durchblättern
•    vor der Unterschrift nach Kündigungsmodalitäten fragen bzw. nachlesen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Die schriftliche Ablösung muss also in Textform erfolgen und darf nicht per E-Mail oder Fax gesendet werden. Es bietet sich anschließend an, die Kündigung per Einschreiben an die Versicherung zu schicken. Sollte die Kündigung zu Lästigkeiten führen, haben Sie als Absender eine Bestätigung in den Händen, dass Sie den Brief bei der Post aufgegeben haben. Wertvoll wäre auch ein Rückschein zu fordern, so wissen Sie ganz genau, dass der Annehmer die Kündigung erhalten hat. Dieser muss nämlich das Entree des Schreibens bestätigen. Der Ort sowie das Datum sind wichtig als Maßstab für den Kündigungszeitpunkt. Lesen Sie dafür auch etwaige Bestimmungen in den AGBs nach. Bei einigen Versicherungen gilt weder das Datum der Kündigung, noch der amtliche Poststempel zur Bestimmung des Kündigungszeitpunktes, sondern lediglich der Posteingang. Schreiben Sie den Namen der Krankenversicherung und die zuständige Abteilung, sowie mögliche Adressenzusätze komplett aus. Haben Sie einen persönlichen Berater schicken Sie die Kündigung „zu Händen an…“ oder „persönlich“. Damit sich die Bearbeitung nicht hinauszieht und der Kundenservice Ihr Kündigungsschreiben zügiger bearbeiten kann, ist es wichtig die Versicherten- bzw. das Geschäftszeichen, mitzuteilen.

Weisen Sie in einem Absatz ausdrücklich darauf hin, dass Sie um eine Eingangsbestätigung Ihres Schreibens bitten. Dabei können Sie auch fragen ob es möglich wäre, diese Bestätigung per E-Mail zu empfangen. Für diesen Fall geben Sie Ihre aktuelle E-Mail Adresse an, falls diese bei der Versicherung noch nicht bekannt sein sollte. Nutzen Sie ein angebotenes Versichertenportal, lassen Sie Ihre persönlichen Angaben löschen. Der Kündigungszeitpunkt wird in der Regel „zum schnellst möglichen Zeitpunkt“ oder alternativ „zum nächst möglichen Zeitpunkt“ angeführt. Damit Ihrem Wunsche, die Versicherung zu kündigen stattgegeben wird, müssen Sie diese noch direkt unterzeichnen.

Versicherer können bei einer Kündigung einen Nachweis der neuen Krankenversicherung fordern.
Bei dem Schreiben zur Versicherungskündigung sollten also einige Aspekte zu beachten sein, damit die Kündigung auch rundum wirkungsvoll wird. So ist es erforderlich darauf Acht zu geben, dass folgende Faktoren niedergeschrieben werden müssen:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Versicherungsvertreters/Versicherungsunternehmen
•    Versichertennummer bzw. Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt ggf. Nachweis der neuen Versicherung
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nachdem Ihr Kündigungsschreiben bei der Versicherung eingegangen ist und durch einen Mitarbeiter geprüft wurde, wird Ihnen in der Regel eine Kündigungsbestätigung zugeschickt. Dieses Schreiben informiert Sie über das genaue Ende des Versicherungsverhältnisses und ggf. noch über offene Versicherungsbeiträge umgehend überweisen werden müssen. Sollten Sie dies nicht tun, drohen Mahnkosten, Verzugszinsen und andere Verbindlichkeiten.

Ein weiterer Punkt der Ihnen erklärt wird ist das Verhalten gegenüber der Versichertenkarte. Bei manchen Versicherungen ist es üblich, dass die Kate zerschnitten werden kann oder der enthaltene Sicherheitschip zerstört wird. Andere Anbieter fordern Ihre die zur Verfügung gestellte Karte unversehrt zurück.

•    ggf. Kundenkonto ausgleichen
•    offene Versicherungsbeiträge begleichen
•    Kündigungsbestätigung der Versicherung abwarten
•    ggf. Kundenaccount im Internet selbst deaktivieren und löschen lassen

 

Fazit:


Bevor Sie den Krankenkassenvertrag unterschreiben lesen Sie sich bitte die dazugehörenden AGBs bezüglich der Kündigung durch und klären etwaige Fragen umgehend, am besten vor Ort oder am Servicetelefon. Wesentlich ist es sowohl auf die Mindestvertragslaufzeit als auch auf die Kündigungsfristen zu beachten. Die Kündigung einer Krankenversicherung ist in der Regel ganz leicht zu gestalten. Das Kündigungsschreiben hat unbedingt schriftlich und natürlich auch eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Es ist eigentlich nicht einmal notwendig, einen Grund für die Kündigung anzugeben, es sei denn es handelt sich um Krankheit oder Tod. Zu Ihrer eigenen Absicherung ist es unabdingbar als Beweis, den Brief per Einschreiben zu senden. Wenn Sie auf Nummer sicher sein möchten, schicken Sie das Kündigungsschreiben sogar per Einwurfeinschreiben mit Rückschein. Diese Versandmethode ist zwar etwas kostenintensiver, kann Ihnen allerdings wenn es zu Komplikationen mit der Versicherung kommt sehr viel Geld sparen. Etwaige offene Versicherungsbeiträge umgehend an die Krankenversicherung überweisen und das Versichertenkonto ausgleichen. Lassen Sie Ihr Kundenaccount deaktivieren bzw. löschen.

 

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