Informationen und Tipps zur Kündigung der Kreditkarte

 

Jeder der gerne durch die Geschäfte bummelt, freut sich wenn ihm eine Kreditkarte angeboten wird und er diese nach Vertragsabschluss sein eigen nennen kann. Gerade wenn keine strenge Bonitätsprüfung vorausgeht.
Zu Beginn ist jeder stolz und zahlt fleißig mit der Karte. Irgendwann vergisst man dann gänzlich dass es sich um eine Kreditkarte handelt. Letztendlich kommt das böse Erwachen spätestens mit der ersten Monatsabrechnung.

Spätestens in dem Moment, in dem Sie merken, dass die Kreditkarte doch keine so gute Idee war, stellt sich die Frage, wie man die Karte mitsamt Vertrag wieder loswird.

 

 

 

Was bedeutet der Begriff Kreditkarte?


Genannt wurde der Begriff „Kreditkarte“ erstmals im Jahre 1887. Den Ursprung der Kreditkarte sind die Vereinigte Staaten. Dort gibt es die Kreditkarte bereits seit 1894. Dort vergaben Hotels diese an ihre Gäste Die Kreditkarte etablierte sich allerdings erst in den späten 1920er Jahren. Zu den Herausgebern zählten damals Mineralölkonzerne und Kaufhäuser. 1945 folgten Restaurants und Fluglinien. Diese Karten waren alle an einen Konzern gebunden, später folgte die universale Kreditkarte. Diese wurde an zahlungsfähige Kunden vergeben und konnte bei allen Anbietern genutzt werden. Seitdem folgten unzählige Arten von Kreditkarten, die sich bis heute zum Teil gehalten haben.

Travel- und Entertainment Kreditkarten, American Express, Diners-Club, Firmenkreditkarten, Bankkreditkarten, Master Card, Visa Card

  • weltweit einsetzbar
  • Zahlungs- und Bargeld Abhebungsoption
  • zum Teil besondere Zusatzleistungen

 

Warum die Kreditkarte kündigen?


Die Kündigungsgründe für eine Kreditkarte sind so vielgestaltig wie die Karte an sich. Manche Nutzer kündigen, weil es die persönliche und finanzielle Lage es nicht mehr zulässt, die etwaigen Gebühren zu bezahlen (nicht alle Kreditkarten sind monatlich kostenlos!) oder Sie es nicht einsehen für das Gebotene noch zu bezahlen. Viele Eigner merken auch relativ schnell, dass sich die Karte überhaupt nicht rechnet und sie eher zum Geld ausgeben animiert.

  • finanzielle Gründe, Zinsen sind zu hoch
  • private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
  • persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
  • Umzug in eine neue Stadt, in der Karte nicht genutzt werden kann
  • gesundheitliche Gründe, nicht mehr in der Lage Angebot zu nutzen
  • Tod des Kreditkartennehmers

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Kreditkarte kündigen möchte?


Am besten ist es sich vor Vertragsabschluss zu informieren, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Fragen Sie dafür einen Berater oder wenden Sie sich im Vorfeld an eine Servicenummer. Allerdings kennt es jeder, die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durchgeblättert oder quergelesen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es ja nur darum, endlich Besitzer der langersehnten Kreditkarte zu werden. Diese Einstellung ist leider grundliegend falsch, denn viele Verträge sind an Mindestumsätze und Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige (versteckte) Bindungsklauseln. Daher ist es sehr wichtig, einen (prüfenden) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Mit den meisten Kreditkarten ist es in der Regel so, dass Sie unmittelbar bei dem Anbieter kündigen werden können. Dies ist ebenfalls in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben und nachzulesen. Es zeigt sich also wieder einmal, dass wir dem Kleingedruckten zu wenig Aufmerksamkeit schenken.

  • zuerst an den Kreditgeber bzw. Anbieter wenden
  • Kleingedrucktes des Vertrages prüfend durchlesen, alles was benötigt wird steht auch schwarz auf weiß drin, und wenn nicht, ist der Vertrag nichtig.
  • vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unsicherheiten ist es angebracht sich diese genauestens erklären zu lassen bzw. nachlesen)

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Die Otto-Normalen Kreditkarten sind zeitlich unbeschränkt. Möchten Sie eine Kreditkarte abstoßen müssen Sie diese zwingend kündigen.

Bei vereinzelten Anbietern ist es sogar schon möglich per E-Mail zu kündigen. Dieses können sie den AGBs entnehmen. Bevor Sie die Mail abschicken setzten Sie unbedingt zur Sicherheit bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ ein Häkchen und setzen Sie die „“Priorität“ auf „hoch“. Wünschen Sie dennoch um eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie die Kündigung per Zustelldienst versenden, schicken Sie diese wenn möglich per Einwurf Einschreiben an den Adressat. Besondere Aufmerksamkeit muss der frist- und termingerechten Zusendung der Kündigung gewidmet werden. Bei der Kündigung geht es um das Eingangsdatum (E-Mail) bzw. dem Poststempel und nicht um das Datum in dem Schreiben. Bei manchen Anbietern zählt auch erst das Datum, an dem das Schreiben bei ihnen eingegangen ist.

Ein besonderer Nachweis könnte durch die Wahl der Zustellmethode bei dem Zustelldienst gewählt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Problemen kommen, haben Sie einen Beweis in der Hand, dass Sie den Brief bei dem Zustelldienst aufgegeben haben. Daher ist es sinnvoll wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein festlegen, so wissen Sie ganz genau, dass der Adressat das Schriftstück erhalten hat, da dieser den Eingang bestätigen muss.

Den Ort und das Datum sind wichtig für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Bei der Adresse des Vertragspartners ist es bedeutsam den Namen komplett auszuschreiben und die zuständige Abteilung (Kundenservice) zu notieren. Damit sich die Prüfung Ihrer Kündigung nicht hinauszögert und der Kundenservice das Schreiben schneller zuordnen kann, ist es ratsam die Konto- bzw. Kartennummer, mitzuteilen. In einem Absatz sollten Sie nochmals erwähnen, dass Sie dringendst um eine Eingangsbetätigung Ihres Schreibens bitten.

Manche Anbieter bieten Ihren Kreditkartenbesitzern einen eigenen Zugang zum Onlineportal an, in dem sie unteranderem ihren aktuellen Kreditrahmen überprüfen können. Deaktivieren Sie unter allen Umständen Ihren Account und teilen dem Kreditanbieter mit, dass dieser Ihre persönlichen Daten unbedingt zu löschen hat. Da in diesem Fall die E-Mail Adresse als bekannt gelten dürfte, brauchen Sie diese in der Regel nicht nochmals zu mitzuteilen.

Etwaige Kündigungsgründe brauchen Sie nicht zwangsläufig mitangegeben, abgesehen es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „schnellst möglich“ angeben. Um die Kündigung wirkungsvoll zu machen, wird sie natürlich von Ihnen eigenhändig unterschrieben.

Bei dieser Kündigung gilt es manches zu bedenken, damit die Kündigung auch voll und ganz wirksam wird. Es ist bedeutend, dass Sie folgende Punkte Beachtung schenken:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Anbieters oder Händlers
•    Kundennummer eventuell Kartennummer
•    ggf. Kündigungsgrund angeben Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Ihr Schreiben eingegangen und bearbeitet wurde, erhalten Sie in der Regel eine Kündigungsbestätigung. Aus dieser Bestätigung können Sie dann ersehen, zu welchem Termin der Vertrag endet und wie es mit Ihrem Kundenkonto weitergeht bzgl. des Ausgleiches. Des Weiteren werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt was Sie mit der Kreditkarte zu machen haben. Bei einigen Anbietern muss die Karte zurückgesendet werden, oder ggf. beim Händler direkt abgegeben werden.

Sollte dem Wunsch des Vertragspartners nicht nachgekommen werden, können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen lassen
•    überlassene Kreditkarten an Anbieter zurücksenden bzw. abgeben
•    ggf. Kundenkonto ausgleichen bzw. anfallende Gebühren begleichen

 

Fazit:


Schon vor dem Vertragsabschluss dringendst das Kleingedruckte bezüglich der Kündigungsfristen durchlesen und auftretende Fragen sofort klären. Geben Sie Acht auf die Vertragslaufzeit und Kündigungszeiten. Die Kündigung einer Kreditkarte ist genauso schnell geschrieben, wie die Karte gefordert wurde. Also in der Regel völlig unkompliziert. Dabei ist es nicht relevant, um welche Art von Kreditkarte es sich handelt. Die Hauptsache ist nur, dass Sie im Anschluss Ihr Konto ausgleichen. Das Kündigungsschreiben hat schriftlich und von eigener Hand unterschrieben zu erfolgen, hier sind je nach AGBs auch andere Kündigungsmethoden möglich. Sie brauchen keinen explizierten Kündigungsgrund angeben. Es sein denn, es handelt sich um einen außerordentlichen Grund. Als Bescheinigung kann es wichtig sein, den Brief per Einwurfeinschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein zu senden. Etwaige Kreditkarten umgehend an den Anbieter zurückgeben und einen eventuell bestehenden Kundenaccount deaktivieren und löschen. Bei vorzeitiger Vertragskündigung können Bearbeitungsgebühren oder andere Gelder anfallen.

 

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