Infos und Tipps zu Motorradversicherung kündigen

 

Eine Motorradversicherung gilt für jeden Motoradhalter als Pflichtversicherung.
Die Motorradversicherung ist vergleichbar mit der Kfz Versicherung vergleichbar. Bei der Motorradversicherung muss mindestens die Haftpflichtversicherung mit abgeschlossen werden, damit das Motorrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Durch die Motoradhaftpflichtversicherung sind Schäden die durch das Führen eines Motorades an Personen, Fahrzeugen oder aber Gegenständen verursacht werden abgedeckt. Um weiteren Schutz für das eigene Motorrad zu gewährleisten, bietet es sich an dieses noch zusätzlich Voll- oder Teilkasko zu versichern. Die fälligen Beiträge für die Versicherung orientieren sich an dem Hubraum der Regionalklasse und der Schadensfreiheitsklasse.

 

 

Warum die Motoradversicherung kündigen?


Die Kündigungsgründe für die Motoradversicherung können so unterschiedlich sein, wie die Anbieter. Manche Mitglieder kündigen, weil es die persönliche und wirtschaftliche Lage nicht mehr zulässt ein Motorrad zu unterhalten, oder bei dem derzeitigen Versicherer die etwaigen Versicherungsbeträge nicht mehr bezahlt werden können. Andere Versicherte wechseln die Versicherung, weil sie mit dem Preis- Leistungsverhältnis nicht mehr einverstanden sind. Auch kann die Versicherung im Schadensfall gekündigt werden, hierbei kommt es auch nicht auf die Größe des Schadens an.

  • Abmeldung des Motorrads
  • finanzielle Gründe, Motorrad Schadensfall (Sonderkündigungsrecht)
  • persönliche Gründe, unzufrieden mit den Leistungen
  • private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
  • gesundheitliche Gründe, Motorrad kann oder darf nicht mehr geführt werden, kein Motorrad, dann auch keine Versicherung von Nöten

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Versicherung kündigen möchte?


Als erstes ist es immer ratsam sich vor Vertragsabschluss über die Vertragslaufzeiten zu erkundigen. Fragen Sie dafür bei Ihrem Versicherungsanbieter nach. Heutzutage ist es aber leider fast schon üblich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur querzulegen oder ganz zu ignorieren. Warum auch nicht? In erster Linie geht es ausschließlich darum, eine Versicherung für Ihr Motorrad abzuschließen und endlich die Zulassung zu erhalten. Auch wenn Sie endlich unterwegs sein wollen ist diese Ansicht leider grundliegend unpassend, denn manche Versicherungen sind an vertragliche Mindestlaufzeiten gebunden oder verfügen über sonstige Bedingungen die Sie an die Versicherung binden.

Wie bei jedem Vertrag ist es auch hier wichtig, einen (nachhaltigen) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Bei den meisten Versicherungsanbietern ist es in der Regel so, dass Sie geradewegs bei der Versicherung kündigen können. Auch dies ist in den AGBs abgedruckt. Es zeigt sich also zum wiederholten Male, dass wir alle den AGBs viel zu wenig Aufmerksamkeit schenken. 

  • zuerst an den Versicherer wenden
  • ggf. bei aufkommenden Fragen Zulassungsstelle kontaktieren
  • noch vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unsicherheiten ist es angebracht sich diese genauestens erklären zu lassen bzw. nachzulesen)

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Ein legitimer Nachweis könnte durch die Auswahl der Zustellmethode bei der Post gewählt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Unverständlichkeiten kommen, haben Sie einen Nachweis in den Händen, dass Sie die Kündigung bei der Post aufgegeben haben. Zweckmäßig ist es wenn Sie sich für das Einschreiben mit Rückschein festlegen. Sie können so gewährleisten, dass der Empfänger die Kündigung auch erhalten hat. Dieser muss den Empfang persönlich bestätigen.

Der Ort und das Datum sind nicht ausschlaggebend für die Bemessung der Kündigungsfrist. Bei der Adresse Ihrer Versicherung ist es sinnvoll den Namen vollständig auszuschreiben und ggf. die zuständige Abteilung (Kundenservice) mit zu notieren. Damit sich die Bearbeitung Ihres Schreibens nicht hinauszögert und der Versicherungsservice Ihr Schreiben so schnell wie möglich zuordnen kann, ist es das A und O Ihre Versichertennummer bzw. Ihr Geschäftszeichen, mitzuteilen. In einem Abschnitt sollten Sie dazuschreiben, dass Sie erstens um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten und zweitens von Rückgewinnungsmaßnahmen absehen.

Manche Versicherer bieten Ihren Versicherten obendrein ein Onlineportal an, in dem sie unteranderem aktuelle Nachrichten nachlesen können oder weitere Serviceangebote nutzen können. Deaktivieren Sie unbedingt ihren persönlichen Account und teilen der Versicherung mit, dass er Ihre personenbezogenen Angaben endgültig löschen soll. Da in diesem Falle die E-Mail Adresse als bekannt gelten dürfte, brauchen Sie diese normalerweise nicht nochmals mit an zu geben.

Gründe, warum Sie die Versicherung kündigen brauchen nicht unbedingt mit anzugeben. Einziger Sonderfall besteht bei außerordentlichen Kündigungen, beispielshalber wegen eines Schadensfalls. Als Kündigungszeitpunkt können Sie „Fristgerecht zum…“ oder „schnellst möglich“ angeben. Damit die Kündigung auch wirksam wird, benötigt das Schreiben noch Ihre Unterschrift.

Um Ihre Motorradversicherung zu kündigen, gibt es ein paar Punkte die unbedingt in Ihrem Schreiben benötigt werden. Nachstehend haben Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte:

•    Ort und Datum
•    Anschrift der Versicherung
•    Versicherungsschein Nummer
•    Motorrad Kennzeichen
•    persönlicher Ansprechpartner, wenn vorhanden
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    Hinweis, dass keine Kundenrückgewinnung gewünscht ist.
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nachdem Ihre Motoradversicherung Ihre Kündigung erhalten hat, wird diese zuerst überprüft. Anschließend erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung über die Kündigung der Motoradversicherung. Aus diesem Schreiben können Sie dann ersehen, zu welchem Termin die Versicherung ausläuft. Ferner werden Sie in Kenntnis darüber gesetzt, wie Sie sich gegenüber einer überlassenen Versicherungskarte zu verhalten haben. Bei den meisten Versicherern müssen Sie die Karte zurücksenden, oder ggf. beim Vertragspartner direkt abgegeben. Sollte dem Wunsch der Versicherung nicht nachkommen, drohen Ihnen weitere Kosten, wie beispielsweise Entschädigung für die zur Verfügung gestellte Versicherungskarte.

•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. Versichertenkonto ausgleichen
•    Kundenaccount im Internet falls vorhanden deaktivieren und vom Versicherer komplett annullieren lassen
•    überlassene Versicherungskarte an Versicherung zurückschicken bzw. wenn möglich persönlich abgeben

 

Fazit:


Gerade bei der Motorradversicherung ist es ausschlaggebend vor dem Unterschreiben des Vertrages das Kleingedruckte bzgl. den Kündigungsfristen zu lesen und auftretende Unklarheiten umgehend zu beseitigen. Beachten Sie nicht nur die Vertragslaufzeiten sondern auch die Kündigungszeiten. Die Kündigung der Motoradversicherung ist ebenso schnell geschrieben, wie das Unterzeichnen des Vertrages. Also prinzipiell gänzlich problemlos. Die Kündigung hat generell schriftlich und eigenhändig Unterschrieben zu sein, es ist je nach AGBs der Versicherung auch eine Kündigung per E-Mail denkbar. Das heißt, Sie schreiben die Kündigung oder nutzen einen Vordruck, drucken diesen aus, bestätigen diese durch Ihre Unterschrift und scannen ihn wieder ein. Nun können Sie die Kündigung ganz bequem E-Mail an die Versicherung versenden. Es ist bei einer ordnungsmäßigen Kündigung nicht von Nöten einen Kündigungsgrund anzugeben.

Um zu umgehen, dass das Versicherungsunternehmen behaupten kann Ihre Kündigung nie erhalten zu haben, ist es sinnvoll auf die Versandmethode Acht zu geben. Schicken Sie Ihre Kündigung entweder per Einwurfeinschreiben oder noch besser als Einschreiben mit Rückschein. Nutzen Sie einen angebotenen Internetaccount, achten Sie darauf, dass Ihre persönlichen Angaben unverzüglich gelöscht werden. Als Beweis kann es wichtig werden, die Kündigung via Einwurfeinschreiben oder sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Eine etwaige Versicherungskarte umgehend an den Versicherer zurücksenden.

 

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