Infos und Tipps zur Kündigung des Musik Streaming Vertrages

 

Musikstreaming bieten ein breites Spektrum an top aktueller Musik und Neuvorstellungen.

 

 

Was versteht man unter Musikstreaming?


Wenn von Musikstreaming die Rede ist, wird das Übertragen von verschieden musikalischen Angeboten gemeint, die über ein Netzwerk angeboten werden. Dieses Angebot ist über einen Computer oder einem mobilen Endgerät mit einer Internetverbindung möglich. Musikstreaming ist aber nicht zu verwechseln mit Musikdownload. Im Gegensatz zum Musikdownload kann der Nutzer nämlich keine musikalischen Stücke zur freien Nutzung erwerben, sondern lediglich Lieder, welche im Stream oder in einer zwischengespeicherten Version angehört werden können. Musikstreaming lässt sich wie folgt unterteilen:

Internetradio
hierbei wird ein von der Redaktion vorgegebenes Programm gesendet

Audio-on-Demand
Nutzer kann eingeschränktes Angebot von Musiktiteln mit Werbung abrufen

Musikveröffentlichungsplattformen
dienen den Musikern als Eigenwerbung

Live-Streaming
Internet Übertragung eines Konzertes oder anderen musikalischen Veranstaltung

 

Warum den Musikstreaming Vertag kündigen?


Warum ein Vertrag über Musikstreaming gekündigt wird, kann vielerlei Gründe vorweisen. Manche Musikstreaming Nutzer sind mit dem geleisteten Angebot und der Auswahl einfach nicht zufrieden, weil sie etwas anderes erwarten. Die meisten Gründe liegen allerdings in der Unzufriedenheit der einzelnen Kunden, die auf Grund des abnehmenden Preis- Leistungsverhältnisses ihre Verträge anstoßen.

  • „versteckte“ Kosten, Gebühren
  • monatliche Gebühren können nicht mehr bezahlt werden
  • allgemein unzufrieden mit der Qualität der Angebote oder schlechter Kundenservice

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Vertag kündigen möchte?


Der erste Weg bei der Kündigung Ihres Musikstreaming Vertrages, führt Sie unmittelbar zu dem Betreiber der Dienstleistung. Ihre Kündigung kann je nach Anbieter schriftlich oder auch per Vordruck aus dem Internet erfolgen. Alle benötigten Details können Sie auch den angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Musikstreaming Vertrag entnehmen.

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Kündigung für den bestehenden Musikstreaming Vertrag gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit Ihrem Anliegen auch entsprochen werden kann. So ist es von Bedeutung darauf Wert zu legen, dass folgende Aspekte unbedingt berücksichtigt werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Musikstreaming Anbieters
•    Vertragsnummer
•    E-Mail Adresse
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    keine Kundenrückgewinnung erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift bzw. Digitale Unterschrift

Wenn Sie den Musikstreaming  Vertrag für einen verstorbenen Angehörigen kündigen müssen, sollten Sie als Bevollmächtigter, noch eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Kopie Ihrer Vollmacht mitzusenden.

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das oberste Gebot ist es, das Sie Ihre Kündigung nicht kurz vor Vertragsende schreiben und versenden. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn in den AGBs nicht anders geregelt ist, ein bis drei Monate zum Vertragsende. Bei manchen Onlineanbietern gilt allerdings nicht der Poststempel der Kündigung, sondern das Datum an dem die Kündigung bei der Musikstreaming Anbieter eingegangen ist. Wenn Sie also richtig Pech haben, schicken Sie zwar Ihr Schreiben noch rechtzeitig weg, aber sie trifft verspätet bei dem Anbieter des Musikstreamings ein. Dies kann der Fall sein wenn Feiertage ungünstig fallen oder bei Streiks der Post.

Sowohl der Ort als auch das Datum sind nicht relevant für die Kündigungszeitpunkt Bestimmung. Wie Sie gerade gesehen haben, ist dies allerdings nur bedingt die Regel. Es hängt jeweils von den einzelnen Vertragsklauseln ab. Bei der Adresse des Anbieters Ihres Musikstreamings ist es besonders wichtig den Unternehmensnamen und etwaige Unternehmenszusätze ausnahmslos aufzuführen und am besten ist es die zuständige Abteilung noch dazu zuschreiben, beispielsweise „Kundenservice“. Damit sich die Bearbeitung, bei großen Anbietern nicht hinauszögert und die Kundenabteilung Ihr Schreiben so schnell wie es geht prüfen kann, ist es von höchster Priorität die Vertragsnummer mit zu notieren.

In einem Textteil sollten Sie besonders darauf wertlegen, dass Sie um eine schriftliche Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten. Hierfür wird in Ihrer Kündigung nicht nur Ihre eigene Anschrift angegeben, sondern am besten noch Ihre Haupt- E-Mail Adresse. Warum Sie Ihren Vertrag aufkündigen brauchen Sie nicht zwingend zu erwähnen, es sei denn, es handelt sich um besonders schwerwiegende Aspekte. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Vertrag Nehmers, wenn Sie, als Bevollmächtigter, für einen verstorbenen Angehörigen den bestehenden Vertrag aufkündigen müssen.

  • Schriftform zwingend erforderlich
  • persönlichen Account deaktivieren und löschen lassen
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben
  • handschriftlich Unterzeichnet bzw. Digitale Signatur, falls kein Onlineformular

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem Ihr Kündigungsschreiben bei Ihrer Musikstreaming Anbieter eingegangen ist, wird diese zuerst durch die dortigen Mitarbeiter kontrolliert und auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Anschließend kann diese dann bearbeitet werden und Sie erhalten im Anschluss eine Kündigungsbestätigung.

Diesem Schreiben können Sie dann zum einen entnehmen zu welchem Termin der Vertrag ausläuft. Des Weiteren werden Sie darüber informiert, wie es sich mit Ihrem Vertragskonto verhält. Sollte Ihr Vertragskonto ein Minus aufweisen, müssen Sie dieses unbedingt ausgleichen. Im besten Falle ist Ihr Kundenkonto selbstverständlich ausgewogen.

Die meisten Betreiber versuchen Ihre Kunden mit vermeintlich profitablen Angeboten zurück zu locken, beachten Sie die Kundenrückgewinnung einfach als gegenstandslos oder schreiben Sie in Ihre Kündigung explizit hinein, dass von solchen Maßnahmen bei Ihnen dringendst Abstand genommen werden soll. Bedenken Sie, dass Sie sich ansonsten wieder über mehrere Monate binden und wenn Sie Pech haben, gilt dieser Musikstreaming Vertrag dann auch noch als Neuvertrag, weil er zu anderen Konditionen angeboten wird und dieser läuft dann wieder über mehrere Monate.

 

Wichtig zu beachten


Die meisten Musikstreaming Verträge verfügen über eine Mindestlaufzeit von zwölf bzw. 24 Monaten, kündigen Sie diese nicht zeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch und ungefragt um ein weiteres Jahr.

 

Fazit:


Schon bevor Sie einen Vertrag bei einen Musikstreaming Anbieter abschließen, lesen Sie sich bitte grundsätzlich die Kündigungsabschnitte des Vertrages in aller Ruhe durch, denn diese enthalten gerne versteckte Bindungsklauseln oder Einschränkungsabschnitte. Da die Tarife und Laufzeiten stark variieren können.

Neuverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf bzw. 24 Monaten und etwaige Vertragsverlängerungen betragen zwölf Monaten. In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende, allerdings nur dann wenn es durch die AGBs nicht anderes geregelt wurde. Nach dem Ablauf der in den AGBs geregelten Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate. Die Vertragskündigung erfolgt zwingend schriftlich, kann aber je nach Anbieter variieren, hierbei sind auch E-Mail und Fax möglich. Die meisten Musikstreaming Anbieter bieten Onlineformulare an, die direkt ausgefüllt und versendet werden können. Handelt es sich um eine ordnungsmäßige Kündigung, brauchen Sie keinerlei Informationen über die Beweggründe Ihrer Kündigung anzubringen. Wobei bei den Onlineformularen gerne danach gefragt wird.

Als Kündigungszeitpunkt können Sie sowohl „Fristgerecht zum“ als auch „zum nächst möglichen Zeitpunkt“ anbringen. Damit Sie einen Nachweis über die Abgabe der Kündigung haben, senden Sie diese unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet zwar möglicherweise mehr Briefporto, kann Ihnen aber im Nachhinein sehr viel Geld sparen. Vor allem können Sie so sicherstellen, dass Ihr Schreiben dem Anbieter auch wirklich übergeben wurde. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, weil der Anbieter der Ansicht ist, dass er Ihre Kündigung nicht rechtzeitig erhalten hat, haben Sie immer ein entsprechendes Argument.

 

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