Tipps und Infos zur Kündigung der Online Dienste

 

Unter Online Dienste werden in vielerlei Hinsicht angeboten. Der eigentliche Begriff Online Dienst, steht für einen kommerziellen oder aber auch für einen gemeinnützigen Anbieter, der Nutzern die Einwahl in ein Computernetz ermöglicht. Dieser Nutzer kann dann eigene Inhalte in dieses Netz stellen. Andere Online Dienste bieten auch eine breite Palette verschiedenster Dienstleistungen an. Einen Vertrag für Online Dienste abzuschließen geht relativ schnell, aber meist erweist sich die Kündigung als schwerwiegendes Problem. Wie werde ich den Vertrag also wieder los?

 

 

Warum den Vertrag der Online Dienste kündigen?


Warum der Vertrag über einen Online Dienst gekündigt wird, kann vielerlei Ursachen haben. Bei vielen Nutzern ist der Dienst zu langsam oder wird stets unterbrochen. Wendet man sich dann an den Support, verbringt man mehr Zeit mit „please holt the line“ als bei der Problemlösung. Die meisten Gründe liegen allerdings in der Unzufriedenheit der einzelnen Kunden, die auf Grund der steigenden Kosten und der sinkenden Leistungen ihre Verträge abstoßen.

  • „versteckte“ Kosten
  • Gebühren können nicht mehr gezahlt werden
  • ausgewählte Dienstleistung funktioniert nicht
  • allgemein unzufrieden mit Netzqualität oder Kundenservicegestörtes

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das A und O ist es, dass Sie darauf Acht geben, dass Sie Ihre Kündigung nicht kurz vor Fristende versenden. Die Kündigungsfrist beträgt (wenn in den AGBs nicht anders geregelt) drei Monate zum Vertragsende. Bei manchen Online Diensten zählt allerdings nicht der Poststempel, sondern das Datum an dem die Kündigung zugestellt wurde. Wenn Sie also Pech haben, senden Sie zwar Ihre Kündigung noch termingemäß ab, sie trifft aber letzten Endes zu spät beim Online Dienstleister ein. Dies kann der Fall werden wenn Feiertage ungünstig fallen oder bei Arbeitsniederlegung des Postdienstleisters.

Ort und Datum sind nicht wichtig zur Bestimmung des Kündigungszeitpunkts. Wie Sie gerade gesehen haben, ist dies allerdings nur bedingt der Fall. Es hängt jeweils von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des einzelnen Online Dienstes ab. Bei der Adresse des Online Dienstleisters ist es obligat den Firmennamen und etwaige Firmenzusätze komplett auszuschreiben und am optimalsten ist es die zuständige Abteilung noch dazu zuschreiben, wie beispielsweise „Kundenservice“. Falls Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei Ihrem Online Dienst Anbieter haben und sicherstellen möchten das auch dieser Ihre Kündigung erhält, können Sie auch „zu Händen an…“ oder „persönlich an…“ auf dem Umschlag dokumentieren. Damit sich die Bearbeitung, bei großen Anbietern nicht verzögert und die Serviceabteilung Ihre Kündigung schnellst möglich prüfen kann, ist es wichtig die Vertragsnummer mitanzugeben.

In einem Passus sollten Sie erklären, dass Sie um eine Eingangsbetätigung der Kündigung ersuchen. Hierfür ist in Ihrem Schreiben nicht nur Ihre eigene Adresse mit anzugeben, sondern am besten noch Ihre aktuelle E-Mail Adresse. Kündigungsaspekte brauchen Sie nicht grundlegend mit anzugeben, es sei denn, es handelt sich um besonders gravierende Angelegenheiten. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Vertrag Nehmers, wenn Sie für einen verstorbenen Angehörigen kündigen.

  • Schriftform zwingend erforderlich
  • handschriftlich Unterzeichnet bzw. Digitale Signatur
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Kündigung für Ihren bestehenden Online Dienst gilt es einige Punkte zu bedenken, damit Ihrem Kündigungswunsch auch nachgegangen werden kann. So ist es angebracht darauf Wert zu legen, dass folgende Punkte berücksichtigt werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Online Dienstes
•    Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    keine Kundenrückgewinnung erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift bzw. Digitale Unterschrift

Wenn Sie den Vertrag für Online Dienste für einen verstorbenen Angehörigen kündigen müssen, sollten Sie als Bevollmächtigter, noch eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Kopie Ihrer Vollmacht mitschicken.

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Internet- und Kabelanschluss kündigen möchte?


Der erste Weg bei einer Kündigung des Online Dienstes, führt Sie zu dem Bereitsteller Ihres Anschlusses. Die Kündigung kann je nach Betreiber schriftlich, wie auch per Vordruck aus dem Internet erfolgen. Alle benötigten Auskünfte können Sie auch dem Hauptvertrag angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem bei Ihrem Online Dienst das Kündigungsschreiben erhalten hat und dieses überprüft und bearbeitet wurde, wird Ihnen in der Regel eine Kündigungsbestätigung geschickt. Dieser Bestätigung können Sie dann entnehmen zu welchem Termin Ihr Vertrag endet. Des Weiteren werden Sie darüber aufgeklärt, wie es sich mit Ihrem Kundenkonto verhält. Sollte Ihr Vertragskonto ein Minus aufzeigen, müssen Sie dieses umgehend ausgleichen. Im besten Falle weißt Ihr Konto ein Mehrwert auf, welches Ihnen nach der Bearbeitung auf Ihr Konto zurücküberwiesen wird.

Die Mehrzahl der Online Dienst Anbieter versuchen Sie mit attraktiven Angeboten umzustimmen, ignorieren Sie die Kundenrückgewinnung einfach oder schreiben Sie in die Kündigung hinein, dass von solchen Maßnahmen zwingend abgesehen werden muss. Denn bedenken Sie, dass Sie sich ansonsten wieder über mehrere Monate binden und wenn Sie Pech haben, gilt dieser dann als Neuvertrag und läuft wieder über mehrere Jahre.

 

Wichtig zu beachten


Die meisten Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.

 

Fazit:


Schon bevor Sie einen Vertrag für Online Dienste abschließen, lesen Sie sich bitte unbedingt die Kündigungspassagen Ihres Vertrages durch. Neuverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und Vertragsverlängerungen von zwölf Monaten, dies kann allerdings je nach Anbieter variieren. In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum laufenden Vertragsende, wenn durch die AGBs nichts anderes geregelt wurde. Nach Ablauf der drei Monatsfristen verlängert sich der Vertrag ohne weiteres um weitere zwölf Monate.

Die Vertragskündigung erfolgt unbedingt in Schriftform, kann aber je nach Anbieter verschieden sein. Manche Händler bieten Onlineformulare an die direkt ausgefüllt und gesendet werden können. Handelt es sich um eine legitime Kündigung, brauchen Sie keinerlei Angaben über das Motiv Ihrer Kündigung zu schreiben. Als Ende der Vertragslaufzeit können Sie einfach „Fristgerecht“ oder „zum nächst möglichen Termin“ angeben. Damit Sie einen Nachweis über die Übergabe der Kündigung erhalten, senden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet mittlerweile zwar etwas mehr Briefporto, aber Sie können so auf Nummer sicher gehen, dass Ihre Kündigung dem Anbieter auch zugestellt wurde.

Letztendlich können Sie das Schriftstück auch persönlich bei einer Zweigstelle vor Ort abgeben. Lassen Sie sich auch in hier eine Bestätigung für die Übergabe aushändigen. Sollte es zu Auseinandersetzungen kommen, weil Ihr Anbieter der Ansicht ist, dass er Ihre Kündigung nicht zur rechten Zeit erhalten hat, haben Sie immer eine adäquate Bescheinigung.

 

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