Online Videothek kündigen

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Infos und Tipps zur Kündigung der Online Videothek

 

Online Videotheken bieten ein breites Spektrum an Videos etc. an. Unteranderem sind Vermietung möglich, wie auch der unverbindliche Kauf mit Rückgabe Optionen sowie Abrufvideos.

 

 

Was versteht man unter Online Videothek?


Eine Online Videothek ist eine herkömmliche Videothek, die ihre Dienste allerdings über Internet anbietet. Online Videotheken bieten, annähernd das gleiche Angebot, Computerspiele, Blu-ray und normale DVDs und vereinzelt sogar noch Videofilme. Der Online Videotheken Nutzer kann sich seine Wunsch DVD aussuchen und erhält diese beispielsweise über den Postweg nach Hause geliefert. Nachdem er sich diese angeschaut hat, kann er diese wieder postalisch an den Anbieter zurücksenden.

 

Warum den Online Videotheken Vertag kündigen?


Warum ein Vertrag über einer Online Videothek gekündigt wird, kann vielerlei Gründe vorweisen. Manche Online Videotheken Nutzer sind mit dem geleisteten Angebot und der Auswahl einfach nicht zufrieden, weil sie etwas anderes erwartet haben. Die meisten Gründe liegen allerdings in der Unzufriedenheit der einzelnen Kunden, die auf Grund des abnehmenden Preis- Leistungsverhältnisses ihre Verträge kündigen.

  • „versteckte“ Kosten, Gebühren
  • monatliche Gebühren können nicht mehr bezahlt werden
  • allgemein unzufrieden mit der Qualität der Angebote oder schlechter Kundenservice

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Vertag kündigen möchte?


Der erste Weg bei der Kündigung Ihrer Online Videothek, führt Sie unmittelbar zu dem Betreiber der Dienstleistung. Ihre Kündigung kann je nach Anbieter schriftlich oder auch per Vordruck aus dem Internet erfolgen. Alle benötigten Einzelheit können Sie auch den angehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen aus dem Online Videotheken Vertrag entnehmen.

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Kündigung für den bestehenden Online Videotheken Vertrag gibt es ein paar Kleinigkeiten zu beachten, damit Ihrem Anliegen auch entsprochen werden kann. So ist es von Bedeutung darauf Wert zu legen, dass folgende Aspekte unbedingt berücksichtigt werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift der Online Videothek
•    Vertragsnummer
•    E-Mail Adresse
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    keine Kundenrückgewinnung erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift bzw. Digitale Unterschrift

Wenn Sie den Online Videotheken Vertrag für einen verstorbenen Angehörigen kündigen müssen, sollten Sie als Bevollmächtigter, noch eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Kopie Ihrer Vollmacht mitzusenden.

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das oberste Gebot ist es, das Sie Ihre Kündigung nicht kurz vor Vertragsende schreiben und versenden. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn in den AGBs nicht anders geregelt ist, drei Monate zum Vertragsende. Bei manchen Onlineanbietern gilt allerdings nicht der Poststempel der Kündigung, sondern das Datum an dem die Kündigung bei der Online Videothek eingetroffen ist. Wenn Sie also richtig Pech haben, schicken Sie zwar Ihr Schreiben noch rechtzeitig weg, aber sie trifft verspätet bei dem Anbieter der Online Videothek ein. Dies kann der Fall sein wenn Feiertage ungünstig fallen oder bei Streiks der Post.

Sowohl der Ort als auch das Datum sind nicht relevant zur Kündigungszeitpunkt Bestimmung. Wie Sie gerade gesehen haben, ist dies allerdings nur bedingt der Fall. Es hängt jeweils von den einzelnen Vertragsklauseln ab. Bei der Adresse des Anbieters Ihrer Online Videothek ist es besonders wichtig den Unternehmensnamen und etwaige Unternehmenszusätze ausnahmslos aufzuführen und am besten ist es die zuständige Abteilung dazu zuschreiben, beispielsweise „Kundenservice“. Für (den seltenen) Fall, dass Sie einen persönlichen Ansprechpartner bei Ihrer Online Videothek haben und sicherstellen möchten das auch derjenige Ihre Kündigung erhält, können Sie noch „zu Händen von …“ oder „persönlich an…“ auf dem Umschlag notieren. Damit sich die Bearbeitung, bei großen Anbietern nicht hinauszögert und die Kundenabteilung Ihr Schreiben so schnell wie es geht prüfen kann, ist es von höchster Priorität die Vertragsnummer mit zu notieren.

In einem Textteil sollten Sie besonders darauf wertlegen, dass Sie um eine schriftliche Eingangsbetätigung Ihres Schreibens bitten. Hierfür wird in Ihrer Kündigung nicht nur Ihre eigene Anschrift angegeben, sondern am besten noch Ihre Haupt- E-Mail Adresse. Warum Sie Ihren Vertrag aufkündigen brauchen Sie nicht unbedingt zu erwähnen, es sei denn, es handelt sich um besonders schwerwiegende Gründe. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Vertrag Nehmers, wenn Sie, als Bevollmächtigter, für einen verstorbenen Angehörigen den bestehenden Vertrag aufkündigen müssen.

  • Schriftform zwingend erforderlich
  • handschriftlich Unterzeichnet bzw. Digitale Signatur
  • persönlichen Account deaktivieren und löschen lassen
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem Ihr Kündigungsschreiben bei Ihrer Online Videothek eingegangen ist, wird diese zuerst durch die dortigen Mitarbeiter kontrolliert und auf ihre Richtigkeit überprüft. Anschließend kann diese dann bearbeitet werden und Sie erhalten im Anschluss eine Kündigungsbestätigung.

Diesem Schreiben können Sie dann zum einen entnehmen zu welchem Termin der Vertrag endet. Des Weiteren werden Sie darüber informiert, wie es sich mit Ihrem Vertragskonto verhält. Sollte Ihr Vertragskonto ein Minus aufweisen, müssen Sie dieses unbedingt ausgleichen. Im besten Falle ist Ihr Kundenkonto selbstredend ausgewogen. Die meisten Betreiber versuchen Ihre Kunden mit vermeintlich profitablen Angeboten zurück zu locken, beachten Sie die Kundenrückgewinnung einfach als gegenstandslos oder schreiben Sie in Ihre Kündigung explizit hinein, dass von solchen Maßnahmen bei Ihnen dringendst Abstand genommen werden soll.

Bedenken Sie, dass Sie sich ansonsten wieder über mehrere Monate binden und wenn Sie Pech haben, gilt dieser Online Videotheken Vertrag dann auch noch als Neuvertrag, weil er zu anderen Konditionen angeboten wird, dieser läuft dann wieder über mehrere Monate.

 

Wichtig zu beachten


Die meisten Online Videotheken Verträge verfügen über eine Mindestlaufzeit von zwölf bzw. 24 Monaten, kündigen Sie diese nicht zeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch und ungefragt um ein weiteres Jahr.

 

Fazit:


Schon bevor Sie einen Vertrag bei einer Online Videothek abschließen, lesen Sie sich bitte grundsätzlich die Kündigungsabschnitte des Vertrages in Ruhe durch, denn diese enthalten gerne verdeckte Bindungsklauseln. Neuverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf bzw. 24 Monaten und etwaige Vertragsverlängerungen betragen zwölf Monaten. In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende, allerdings nur dann wenn es durch die AGBs nicht anderes geregelt wurde. Nach dem Ablauf der in den AGBs geregelten Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate. Die Vertragskündigung erfolgt zwingend schriftlich, kann aber je nach Anbieter variieren, hierbei sind auch E-Mail und Fax möglich. Die meisten Online Videotheken bieten Onlineformulare an, die direkt ausgefüllt und versendet werden können.

Handelt es sich um eine ordnungsmäßige Kündigung, brauchen Sie keinerlei Informationen über die Beweggründe Ihrer Kündigung anzubringen. Als Kündigungszeitpunkt können Sie sowohl „Fristgerecht zum“ als auch „zum nächst möglichen Termin“ anbringen. Damit Sie einen Beleg über die Abgabe der Kündigung erhalten, senden Sie diese unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet zwar möglicherweise mehr Briefporto, kann Ihnen aber im Nachhinein sehr viel Geld sparen. Vor allem können Sie so sichergehen, dass Ihr Schreiben dem Betreiber auch definitiv übergeben wurde. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, weil der Betreiber der Ansicht ist, dass er Ihre Kündigung nicht rechtzeitig erhalten hat, haben Sie immer ein entsprechendes Argument.

 

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