Infos und Tipps zur Kündigung der Rechtsschutzversicherung

 

Bei einer Rechtschutzversicherung handelt es sich um einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer leistet Prämienzahlungen an das Versicherungsunternehmen. Das Versicherungsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug den Versicherungsnehmer im vollen Umfang, zu unterstützen, wie es laut Vertrag geregelt ist. In diesem Vertrag sind alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Bei einer Rechtschutzversicherung ist es besonders wichtig sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch zu lesen. Diese enthalten sämtliche Ausschlussklauseln und weitere Bedingungen die es im Versicherungsfall gilt zu beachten. Viele Versicherungsunternehmen haben neben den AGBs noch ihre eigenen gesonderten Bedingungen.

 

 

 

Das Leistungsspektrum einer Rechtschutzversicherung um fast in der Regel:

  • die Gebühren des frei gewählten Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder und Sachverständigenhonorare (dies gilt nicht für außergerichtliche und Privatgutachten)
  • Gerichtskosten
  • Kosten der Gegnerischen Seite, wenn der Versicherte diese tragen muss
  • Strafkautionen, in der Regel bis zu 50.000 €

Die Selbstbeteiligung die aus den Verträgen hervorgeht, beträgt meisten 150 bis 250 €. Es ist auch möglich gegen höhere Beitragszahlungen die Selbstbeteiligung aus dem Vertrag entfernen zu lassen.

 

Gründe für eine Rechtschutzversicherung


Die Gründe für eine Rechtschutzversicherung sind mannigfaltig. Der Hintergrund dieser Versicherung ist für einen gerichtlichen Vorfall vorzusorgen. Die Versicherung tritt im Versicherungsfall ein. Es wird geprüft ob der Versicherungsnehmer im Falle eines Prozesses Erfolg hätte oder nicht. Darüber hinaus wird im Vorfeld auch durch eine Deckungsanfrage geprüft, ob der Rechtstreit überhaupt durch die abgeschlossen Versicherung versichert ist.

Es existieren verschiedene Arten von Rechtschutz

  • Schadenersatz, Verkehrsunfall, Schmerzensgeld bei Beleidigungen
  • Arbeit, Kündigung, Nichtzahlung von Gehalt und Lohn
  • Wohnung und Grundstücke, Mietminderung bei Mängeln, Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter
  • Vertrag und Sachenrecht, Streit mit Handy Anbieter wegen Rechnung
  • Steuerrecht, Kosten die bei der Steuererklärung nicht anerkannt werden
  • Sozialrecht, Erwerbsminderungsrente wird nicht bewilligt, ALG II Anträge abgelehnt oder falsch berechnet
  • Strafrecht, fahrlässige Körperverletzung, Verstoß gegen Waffen- oder BtM Gesetz
  • Ordnungswidrigkeiten, Lärmbelästigung, Geschwindigkeitsüberschreitung

und noch viele weitere

 

Warum die Rechtschutzversicherung kündigen


Ein Grund wäre gegeben bei einer neuen Situation Ihrer finanziellen Lage. Wenn Sie sich die monatlichen Beiträge nicht mehr leisten können ohne Ihren eigenen Existenz zu gefährden, ist es sinnvoll die Versicherung zu kündigen.

•    private Gründe, Wechsel in einen anderes Berufsfeld
•    finanzielle Gründe, Beiträge können nicht gezahlt werden
•    persönliche Gründe, Unzufriedenheit mit den Leistungen

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Rechtschutzversicherung kündigen möchte?


Am Einfachsten ist es, wenn Sie sich vor dem Unterschreiben des Vertrages genauestens darüber informieren an wenn Sie sich im Falle der Kündigung wenden müssen. Auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Sonderregelungen ist nachzuvollziehen, wer der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist. Hierbei handelt es sich im Grunde entweder um Ihren Versicherungsvertreter oder direkt das Versicherungsunternehmen. Erkundigen Sie aber unbedingt und unverzüglich, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen verhält. Suchen Sie versteckte Leistungseinschränkungs- und Bindungsklauseln. Diese beinhalten zum Beispiel, gefährliche Lebenssituationen, riskante Berufsbilder. Bedenken Sie ebenfalls, dass Sie die geleisteten Beiträge nicht im vollen Umfang erstattet bekommen. Also müssen Sie unter Umständen mit hohen Verlusten rechnen.

Wenden Sie sich an das Unternehmen oder den Vertreter bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und erkundigen sich dort über das weitere Procedere bei Ihrer Kündigung.

  • Kündigungsmodalitäten vorab durchlesen und erläutern lassen
  • Als erstes an Versicherungsunternehmen bzw. Vertreter wenden
  • AGBs vor Vertragsunterschrift gründlich durchlesen und etwaige Fragen abklären

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Es gibt zwei Arten von Kündigungen der Rechtschutzversicherung. Zum einen die
„ordentliche Kündigung“ und zum anderen die „außerordentliche Kündigung“. In beiden Fällen erfolgt das Schreiben zwar formlos aber dennoch unbedingt schriftlich. Es werden weder E-Mail noch Fax oder telefonische Kündigungen angenommen. Sollten Sie den Vertrag bereits unterschrieben haben, bleiben Ihnen fast immer (je nach Versicherungsunternehmen) noch 14 Tage Zeit, von dem Vertrag wieder zurückzutreten. Ist die Zeit des Widerrufs verstrichen können Sie bei einer „ordentlichen Kündigung“, Ihren Vertrag nur noch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bzw. „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen, sofern es sich um eine „ordentliche Kündigung“ handelt.

Im Gegensatz zu ebengenannter Kündigung, müssen Sie bei einer „Außerordentlichen Kündigung“ die Gründe für diesen Entschluss angeben. Das ist beispielsweise der Fall bei Beitragserhöhungen, oder wenn sich die Gefahrenumstände in dem geschlossenen Vertrag ändern. Einige Versicherungen bieten fünf Jahresverträge an, diese können im dritten Versicherungsjahr gekündigt werden. Dies ist sinnvoll, wenn Sie zu einem günstigeren Mitbewerber wechseln möchten.

Egal ob es sich nun um eine „ordentliche“ oder „außerordentliche“ Kündigung handelt, wenn Sie gewährleisten möchten, dass Ihre Kündigung auch bei der Versicherung eingeht, ist es ratsam diese per Einwurfeinschreiben zu versenden. Noch besser hingegen ist Sie schicken die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Der Vorzug bei der letzten Versandmethode ist, dass der Adressat den Eingang quittieren muss. Sollte es zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung wegen der Einhaltung der Kündigungsfrist kommen, haben Sie so eine Bescheinigung, dass Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben und das der Brief an einen Versicherungsmitarbeiter übergeben wurde.

Informieren Sie sich im Vorfeld, an welche Abteilung Ihre Kündigung geschickt werden muss. Handelt es sich nur um den Kundenservice oder haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner? Haben Sie einen Berater der sich um Ihre Belange kümmert? Umso besser, dann können Sie ihm das Schreiben auch „persönlich“ oder „zu Händen an…“ schicken. So umgehen Sie die Gefahr, dass Ihre Kündigung in den Irrungen und Wirrungen des Versicherungsunternehmens verloren geht.

Manche Versicherungen bieten ein online Kundenportal an. Fordern Sie das Unternehmen auf Ihre personenbezogenen Angaben zu entfernen. Bitten Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) um eine nachweisbare Eingangsbestätigung per E-Mail.

Folgende Punkte müssen Sie in Ihrer Kündigung niederschreiben:

  • Ort und Datum
  • Name des Versicherungsunternehmens
  • Anschrift des Versicherungsunternehmens
  • Abteilung bzw. Ansprechpartner
  • ggf. Kündigungsgrund
  • Vertragsnummer bzw. Aktenzeichen
  • Nachname, Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail Adresse (falls vorhanden)
  • Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
  • Eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nachdem die Kündigung bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist und bearbeitet wurde, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Bescheinigung. Diesem Schreiben können Sie dann den exakten Kündigungszeitpunkt entnehmen und etwaige noch offene Beiträge die es gilt zu begleichen. Des Weiteren wird ihnen angegeben, wie es sich mit den bis dato geleisteten Beiträgen verhält. Meist wird Ihnen noch die Gelegenheit geboten bei Ungereimtheiten Widerruf binnen 14 Tagen nach Posteingang einzulegen. Mit Hilfe dieses Wiederspruchs muss die Versicherung Ihre Kündigung nochmals unter den Gesichtspunkten des Widerspruches prüfen. Sollte die Kündigungsbestätigung legitim sein, gilt es schnellst möglich noch etwaige offenen Beträge zu begleichen, da ansonsten Gebühren anfallen können. Auch bei einer Kündigung können unter Umständen Bearbeitungsgebühren anfallen, die es gilt schnell zu zahlen.

Sollte es der wirtschaftliche Sachverhalt nicht möglich machen, erkundigen Sie bei Ihm Versicherungsunternehmen ob es durchführbar ist die ausstehende Forderung in Raten zu bezahlen. Machen Sie am besten hierfür ein adäquates Angebot über eine ansprechende Ratenzahlung, die Sie nicht in finanzielle Notlagen bringt.

  • auf Kündigungsbestätigung warten
  • Kundenaccount selber deaktivieren und löschen lassen
  • offene Beiträge sowie ggf. Bearbeitungsgebühren begleichen

 

Fazit:


Das Sie für den juristischen Ernstfall vorsorgen möchten ist löblich. Wie schnell kann eine Situation eintreten, die vor Gericht führt? Bedenken Sie aber auch dass sich die Beiträge im Laufe der Zeit erhöhen können. Lässt Ihre Lage eine stetige Beitragserhöhung zu, ohne dass Ihr Lebensstandard gefährdet ist? Bedenken Sie, dass Sie nicht Ihre ganzen Eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Sollten Sie kurzfristig Geld brauchen, kommen Sie an die Beiträge nicht ran. Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein schicken. Stellen Sie sich auf etwaige Bearbeitungsgebühren für Ihre Kündigung ein, die die Versicherung eventuell in Rechnung stellt.

 

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