Tipps und Informationen zur Kündigung der Rentenversicherung

 

Junge Leute machen sich in der Regel keine Gedanken über das Älter werden und den Begriff „Rente“. Aber später fehlt die Zeit eine arte Quarte Finanzierung für die Rentenzeit anzusparen. Umso älter Sie werden desto schwieriger wird es vorzusorgen. Wer frühzeitig beginnt, kann sich also eine akzeptable Zusatzrente aufbauen.

 

 

 

Die Geschichte der Rentenversicherung und die Unterschiede


Die gesetzliche Rentenversicherung, gehört zu den Erlebensversicherungen und ist bereits mehr als 100 Jahre alt. Nach der Einführung der Sozialgesetze die unter Bismarck eingeführt wurden, etablierte sich im Jahre 1889 eine Invaliditäts- und Altersvorsorge. Es war aber noch ein langer Weg bis zu der Rente die wir heute kennen. Die größte Änderung fand 1957 statt. Diese brachte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten, eine lohnbezogene Rentenformel und die Finanzierung durch aktive Versicherte. Letzteres wird als Umlageverfahren bezeichnet. Eine weitere Reform brachte das Jahr 1972 mit sich. Die Rentenversicherung öffnete ihre Pforten auch für Selbständige und Hausfrauen. Des Weiteren sorgte diese für eine variable Altersgrenze. Bei der privaten Rentenvorsorge etablierten sich die Riester und die Rürup Rente.


Zu unterscheiden sind:

  • Sofortrente Gegen eine einmal Zahlung wird per sofort die Leibrente ausgezahlt
  • Aufgeschobene Rentenversicherung die sogenannte Leibrente beginnt erst zu einem bestimmten Zeitpunkt (Aufschub-Zeit). Gezahlt wird gegen eine einmal Zahlung oder laufenden Beitrag während der Aufschub-Zeit.

Anderenfalls wird kann nach dem Auszahlungszeitpunkt unterschieden werden:

  • vorschüssige Rentenzahlung Gezahlt wird am Anfang der Rentenzahlungsperiode
  • nachschüssige Rentenzahlung Gezahlt wird nach Ende der Rentenzahlungsperiode

 

Die private Rentenversicherung kündigen


Wie im Absatz zuvor beschrieben sind die geläufigsten Rentenversicherungen auf nichtöffentlicher Ebene die Riester- und die Rürup-Rente.

Riester-Rente

Wer eine Riester-Rente aufkündigen möchte und keinen neuen Anbieter hat, kann während der Kündigungsfrist seinen Vertrag abstoßen. Dies kann durch ein formloses Schriftstück geschehen. Allerdings ist es notwendig zu beachten, dass etwaige Steuervorteile sowie Prämien zurückgezahlt werden müssen. Der Grundsatz einer privaten Altersvorsorge liegt in der Absicherung für das Auskommen im Alter. Wer seinen Vertrag also vorzeitig kündigt, hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf staatliche Begünstigungen. Für die Erstattungen zählt als Stichtag das Kündigungsdatum. Ebenfalls können Bearbeitungsgebühren als Ersatz für die Kündigung anfallen. Vergessen Sie keinesfalls die bis dato erhaltenen Renditen zu versteuern. Wer sich die Beiträge nicht mehr leisten kann, für den besteht die Chance der Stundung. Natürlich können die Teilbeträge auch ruhend gestellt werden.

  • formloses Kündigungsschreiben
  • es ist mit hohen Verlusten zu rechnen
  • Rückzahlung von staatlichen Förderungen


Rürup-Rente

Die Rürup-Rente beschäftigt sich hauptsächlich mit allen Selbständigen und Freiberuflern. Diese spricht einschließlich auch gutverdienende und Beamte an, die für das Alter vorsorgen möchten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich diese an alle richtet, die nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Wollen Sie Ihre Rürup-Rente kündigen, können Sie dieses ausschließlich in den ersten 30 Tagen nach Vertragsabschluss durchführen. Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern kann es vorkommen, dass diese in eine wirtschaftliche Notlage geraten und Ihre Beiträge keinesfalls mehr bezahlen können. Bei der Rürup-Rente ist es nicht denkbar, bis dahin eingezahltes Kapital erstatten zu lassen. Die einzige Handhabe besteht in dem Aussetzen der Beiträge.

Wie auch bei der Riester-Rente liegt es an den steuerlichen Vergünstigungen, dass das Guthaben nicht ausgezahlt werden kann.
Die Rürup-Rente kann gemäß einem Vertragsjahr bloß dann gekündigt werden, wenn Sie bei Vertragsabschluss wesentliche Auskünfte verschwiegen haben.

  • allein innerhalb der ersten 30 Tage nach Vertragsabschluss kündbar
  • Nach einem Jahr kündbar, wenn Informationen verheimlicht wurden
  • Eingezahltes Kapital wird bei Kündigung keinesfalls ausbezahlt
  • Formlose schriftliches Kündigungsschreiben ohne Angaben von Gründen
  • Kann bei finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden (Ruhegeld im Alter sinkt folglich rapide)

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Altersvorsorge kündigen möchte?


Am Einfachsten ist es, wenn Sie sich vor Vertragsabschluss zudem informieren, an wen Sie sich unter diesen Umständen wenden sollen. Auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nachzulesen, wer der ordnungsgemäße Adressat in diesem Fall ist. Erkundigen Sie sich aber unbedingt, ehe Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Wie Sie an den oberen Faktoren gesehen haben, ist es nicht einfach ohne (größere) Einbußen aus dem Vertrag zu kommen.

Wenden Sie sich an dasjenige Unternehmen bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und erkundigen sich da über das weitere Procedere bei Ihrer Kündigung.

  • zuerst an Versicherungsunternehmen wenden
  • AGBs vor Vertragsunterschrift komplett durchlesen und etwaige Fragen abklären
  • Kündigungsmodalitäten zuvor erläutern lassen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Die Kündigung der Rentenversicherung erfolgt hingegen formlos aber auf alle Fälle schriftlich. Die Riester-Rente kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Die Rürup-Rente dagegen nur in den ersten 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung. Am Zuverlässigsten ist es, das Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben abzuschicken.

Die Bescheinigung über das Einschreiben kann bei etwaigen Auseinandersetzungen als Beleg dienen. Um zu gewährleisten, dass der Adressat das Kündigungsschreiben auch empfangen hat, bietet sich die Versandmethode, „Einschreiben mit Rückschein“ an. So besiegelt der Empfänger den Eingang des Schriftstückes und der Kündigende ist generell auf der sicheren Seite.

Informieren Sie sich im Vorfeld, an welche Abteilung Ihre Kündigung geschickt werden soll. So meiden Sie die Gefahr, dass Ihr Brief in den Irrungen und Wirrungen eines Versicherungsunternehmens abhanden kommt.
Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner haben umso besser. Versenden Sie die Kündigung persönlich an diesen Mitarbeiter. Verlangen Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) eine nachweisbare Eingangsbestätigung per E-Mail.

Folgende Faktoren müssen Sie in Ihrer Kündigung beachten:

Ort und Datum
Anschrift des Versicherungsunternehmens
Vertragsnummer
Nachname, Vorname
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail Adresse (falls vorhanden)
Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
Eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nachdem die Kündigung bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist, empfangen Sie in der Regel eine schriftliche Bestätigung. Jenem können Sie dann den exakten Kündigungszeitpunkt ersehen und etwaige noch offene Beiträge die es gilt zu bezahlen oder staatliche Förderungen die rückerstattet werden sollen. Meist wird Ihnen noch die Aussicht geboten bei Widersprüchen Widerruf einzulegen, damit die Kündigung noch einmal begutachtet wird. Sollte die Kündigungsbestätigung legitim sein, gilt es schnellst denkbar die offenen Außenstände zu begleichen, da ferner noch Gebühren anfallen können. Sollte dies Ihre wirtschaftliche Lage nicht ermöglichen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach einer ansprechenden Teilzahlung.

  • auf Kündigungsbestätigung warten
  • offene Beiträge bezahlen und steuerliche Vergünstigungen erstatten
  • manche Unternehmen gewähren im Onlineportal ein Kundenaccount, welches unbedingt selbst deaktiviert und gelöscht werden sollte

 

Fazit:


Das Sie für das Alter Vorkehrungen treffen möchten ist ausgezeichnet, aber denken Sie auch an das Hier und Jetzt. Lässt es Ihr finanzieller Zustand zu sich privat für das Alter abzusichern. Was ist, wenn dies in ein paar Jahren nicht mehr der Fall ist? Sie brauchen vielleicht für kurze Zeit Geld und können sich das bis dato eingezahlte Geld nicht auszahlen lassen! Im Hinterkopf müssen Sie also stets mit den finanziellen Verlusten rechnen, die sich ergeben. Ehe Sie den Vertrag abschließen, sein Sie sich im Klaren darüber, das staatliche Prämien zurückgezahlt werden müssen.

 

Diese Rentenversicherungen wurden vor kurzem gekündigt

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