Infos und Tipps zur Kündigung des Schützenvereins

 

Schützenvereine so wie wir sie heute kennen haben ihren Ursprung im frühen 19. Jahrhundert, nach den napoleonischen Kriegen. Aber auch schon im Mittelalter war das Thema Schützenverein an der Tagesordnung. Die Vereine hießen damals allerdings Schützengilden. Sehr oft waren in diesen Gilden auch Kriegsveteranen vertreten, die die Jungschützen unterrichteten.

 

 

Was bedeutet der Begriff Schützenverein?


Unter einem Schützenverein versteht man einen Verein der sich auf die Ausübung des Schießsportes spezialisiert hat. Bei einem Schützenverein gibt neben dem Gewehr- und Pistolenschießen, existieren noch die verschiedensten Arten im Schützenwesen. Beispielsweise das Vorderlader- und Armbrustschießen, das Bogenschießen oder das Schießen mit Schnellfeuerpistolen. Darunter fällt auch das Sommerbiathlon.

 

Warum den Schützenverein kündigen?


Die Kündigungsgründe für einen Schützenverein sind so vielseitig, wie das Thema Schützensport an sich. Die einen Mitglieder kündigen, weil sie in eine andere Stadt ziehen, in denen der Schützenverein nicht vertreten ist und können das bis dahin genutzte Vereinsangebot nicht mehr nutzen. Andere Mitglieder kündigen, weil es die persönliche und wirtschaftliche Lage nicht mehr erlaubt, die etwaigen Gebühren zu zahlen oder Sie es nicht einsehen für das Gebotene zu bezahlen.

•    persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Vereinswesen
•    private Gründe, Vorstellung über Verein entsprach nicht den Tatsachen
•    Umzug in eine neue Stadt, in der der Verein nicht vertreten ist
•    finanzielle Gründe, Mitgliedsbeitrag kann nicht mehr geleistet werden
•    gesundheitliche Gründe, nicht mehr in der Verfassung Angebot zu nutzen

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinem Schützenverein kündigen möchte?


Am einfachsten ist es sich vor Vertragsabschluss zu belehren, wie es sich mit den entsprechenden Kündigungsmodalitäten verhält. Fragen Sie dafür einen Vereinsbetreuer oder wenden Sie sich direkt an die Mitgliederverwaltung. Allerdings ist es hinlänglich bekannt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur überflogen und nicht beachtet werden. Warum auch? Vorrangig geht es ja darum, endlich Mitglied im Schützenverein zu werden.

Dieser Gedanke ist leider falsch, denn manche Verträge sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige konfuse Bindungsklauseln. Daher ist es sehr wichtig, einen (prüfenden) Blick ins die AGBs zu werfen. Bei den meisten Schützenvereinen wird es eigentlich so gehandhabt, dass Sie als Mitglied ohne weiteres bei dem Verein bzw. einer Zweigstelle kündigen können. Ebenso ist dies in allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt. Also zeigt es sich mal wieder, dass wir dem Kleingedruckten zu wenig Interesse schenken.

  • zuerst an den Schützenverein bzw. die Mitgliederbetreuung wenden
  • Kleingedrucktes des Vertrages genauestens lesen, alles was benötigt wird steht auch in den Satzungen drin
  • vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unklarheiten ist es angemessen sich diese bis ins kleinste Detail erklären zu lassen bzw. selber nachlesen)

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei manchen Schützenvereinen ist es indes schon möglich per E-Mail zu kündigen. Bevor Sie die Mail versenden, setzten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bei „Sendebestätigung“ und „Lesebestätigung“ das Häkchen ein. Bitten Sie unter allen Umständen um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Sollten Sie die Kündigung per Zustelldienst schicken, senden Sie diese am besten per Einwurf Einschreiben an den Adressat. Besonderes Augenmerk muss der frist- und termingerechten Zustellung der Kündigung gewidmet werden. Bei der Kündigung geht es um das Eingangsdatum (E-Mail) bzw. dem Poststempel und nicht um das Datum in Ihrem Schreiben.

Ein besonderer Anhaltspunkt könnte durch die Auswahl der Zustellmethode bei dem Zustelldienst gewählt werden. Sollte es bei Ihrem Schreiben zu Komplikationen kommen, haben Sie einen Beleg in den Händen, dass Sie den Brief bei dem Zustelldienst abgegeben haben. Sinnvoll wäre es wenn Sie beschließen die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu senden, so wissen Sie ganz genau, dass der Schützenverein die Kündigung auch erhalten hat, da dieser den Empfang per Unterschrift bestätigen muss.

Ort und Datum sind obligat für ein Kündigungsschreiben, haben aber nichts mit dem realen Vertragsende zu tun. Bei der Anschrift des Schützenvereins ist es angebracht den Namen und eventuelle Vereinszusätze komplett auszuschreiben und die zuständige Abteilung (Mitgliederbetreuung) zu notieren. Damit sich die Prüfung Ihrer Kündigung nicht verzögert und der Mitgliederservice die Kündigung besser zuordnen kann, ist es obligat die Mitglieds- bzw. Vertragsnummer, mitzuteilen. In einem Absatz sollte Sie nochmals anführen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihrer Kündigung dringendst bitten.

Manche Schützenvereine bieten Ihren Mitgliedern ein Onlineportal an, in dem sie unteranderem Ihren aktuellen Tabellenstand oder allgemeine Vereinsinformationen nachlesen können. Deaktivieren Sie unbedingt Ihren eigenen Account und teilen Sie dem Verein mit, dass dieser Ihre persönlichen Daten löschen soll. Da in diesem Falle die E-Mail Adresse als bekannt gelten dürfte, brauchen Sie diese in der Regel nicht nochmals mitzuteilen.
Kündigungsgründe brauchen Sie in der Regel nicht mit anzugeben, außer es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Beweggründe. Den Kündigungszeitpunkt können Sie mit „schnellst möglich“ dokumentieren oder „Fristgerecht zum...“. Damit die Kündigung wirksam wird, ist sie natürlich eigenhändig von Ihnen zu unterschrieben (per Mail Digitale Signatur).

Bei Ihrem Kündigungsschreiben gilt es einige Dinge zu berücksichtigen, damit Ihr Anliegen auch wirksam werden kann. Es ist wichtig, dass Sie folgende Punkte beachten:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Schützenvereins
•    Mitgliedsnummer eventuell Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nach dem die Kündigung bei Ihrem Sportverein eingegangen ist und diese überprüft wurde, erhalten Sie meistens eine Bestätigung der Kündigung.

Aus diesem Schreiben können Sie entnehmen, zu welchem Termin Ihr Vertrag endet. Des Weiteren werden Sie darüber in Kenntnis gesetzt was Sie mit Ihrer Vereinskarte zu machen haben. Bei manchen Vereinen muss die Karte abgegeben werden, ebenso wie zur Verfügung gestellte Vereinsausrüstung.

Sollten Sie dem Wunsch des Schützenvereins nicht nachkommen, drohen Ihnen zusätzliche Kosten.


•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    überlassene Vereinskarte bzw. Vereinsausrüstung an den Schützenverein zurücksenden bzw. abgeben
•    ggf. Mitgliedskonto ausgleichen 

 

Fazit:


Schon bevor Sie die Abmachung bei einem Schützenverein unterschreiben, lesen Sie sich in aller Ruhe das Kleingedruckte des Vertrages durch. Seien Sie besonders aufmerksam gegenüber den Kündigungsfristen und lassen Sie sich bei Unklarheiten unbedingt alles nochmal erläutern. Achten Sie auch auf die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Die Kündigung des Schützenvereines ist genauso schnell geschrieben, wie die Mitgliedschaft beantragt wurde. Also schlichtweg komplikationslos. Dabei ist es egal um was für eine Art von Schützenverein es sich handelt. Das Kündigungsschreiben hat schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen, hier ist auch je nach AGBs eine Kündigung per E-Mail möglich. Sie brauchen keinen Kündigungsgrund anzugeben, außer in besonderen Fällen. Als Bestätigung kann es wichtig werden, die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Etwaige Mitgliedskarten oder zur Verfügung gestellte Vereinsausrüstung umgehend dem Schützenverein zurückschicken bzw. geben.

 

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