Sonnenstudio kündigen

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Tipps und Infos zur Kündigung des Sonnenstudios

 

Wenn wir Sonnenstudio hören denken wir an Sommer, Strand und Urlaubsbräune. Damit wir dieses Gefühl zu jeder Jahreszeit haben gehen wie ins Sonnenstudio. Dabei kann die künstliche Sonne noch viel mehr. Sie hilft uns über die Winterdepressionen hinweg und kann einen vorhandenen Vitamin D-Mangel ausgleichen. Aber was ist wenn wir keine Lust mehr auf das Sonnenstudio haben. Ein Vertrag ist schnell unterschrieben, aber wie bekommt man diesen Vertrag wieder los?

 

 

Was bedeutet der Begriff Sonnenstudio?


Bei einem Sonnenstudio handelt es sich in den meisten Fällen um ein Ladengeschäft in dem Sonnenbanken zur Verfügung stehen. Diese Sonnenbanken sind technische Geräte, welche den Körper mit UV-Licht bestrahlen. Wie bereits erwähnt, dienen Sonnenbanken der kosmetischen und auch der medizinischen Anwendung (natürlich nur in Maßen).

 

Gründe das Sonnenstudio zu kündigen


Gründe warum ein Sonnenstudiovertrag gekündigt wird können vielseitig sein. Zum einen sicherlich aus zeitlicher Sicht. Denn es nutzt keinem Vertragsnehmer etwas nur zahlendes Mitglied zu sein. Andererseits können sich manche auch aus finanzieller Sicht es sich nicht mehr leisten die monatlich fälligen Beträge zu bezahlen. Auch kann es vorkommen, dass aus gesundheitlicher bzw. medizinischer Sicht von Sonnenstudio besuchen abgeraten werden muss.

•    private Gründe, keine Zeit für Sonnenstudio besuch
•    finanzielle Gründe, Beiträge können nicht geleistet werden
•    persönliche Gründe, Unzufriedenheit mit den gebotenen Leistungen
•    gesundheitliche Gründe, Sonnenbäder sind aus medizinischer Sicht untersagt

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Vertrag beim Sonnenstudio kündigen möchte?


Empfehlenswert ist es, sich vor dem Gegenzeichnen des Sonnenstudiovertrages genauestens darüber zu erkundigen an wenn Sie sich im Falle einer Kündigung zu wenden haben. In den Vertragsklauseln ist ebenfalls nachzuvollziehen, wer der genaue Ansprechpartner in diesem Fall wäre. Hierbei handelt es sich entweder unmittelbar um das Sonnenstudio oder um den Hauptkonzern. Fragen Sie aber unter allen Umständen und unverzüglich, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Vertragslaufzeiten sowie den Kündigungsbedingungen verhält.

•    Als erstes wenden Sie sich an das Sonnenstudio bzw. den Vertragspartner
•    allgemeine Geschäftsbedingungen vorab durchlesen und ggf. erklären lassen
•    Bei Unklarheiten Sonnenstudio kontaktieren

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Sollten Sie den Vertrag schon unterschrieben haben, bleiben Ihnen erfahrungsgemäß (je nach Sonnenstudio) noch 14 Tage Zeit, von dem Vertrag zurückzutreten. Diese Zurücknahme nennt sich „Widerrufsrecht“. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Vertragsabschluss explizit über Ihr Widerrufsrecht. Ist der Zeitraum des Widerrufsrechts vergangen, können Sie Ihren Vertrag nur noch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bzw. „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen oder eben „Fristgerecht zum…“. Das Kündigungsschreiben des Sonnenstudios ist zwar formlos muss aber auf alle Fälle schwarz auf weiß erfolgen. Es werden inzwischen bei den meisten Sonnenstudios auch E-Mail und Fax akzeptiert.

Oftmals hören Sie Wochenlang nichts von Ihrem Sonnenstudio bzgl. Ihrer Kündigung. Irgendwann rufen Sie bei dem Studio an, weil es Ihnen zu lange dauert und Sie müssen dann erfahren, dass Ihr Schreiben niemals eingegangen ist. Im schlimmsten Fall ist gegenwärtig auch noch die Kündigungsfrist verstrichen und Sie sind erneut ein Jahr vertraglich gebunden. Wenn Sie also gewährleisten wollen, dass Ihre Kündigung auch bei dem Sonnenstudio eingegangen ist, sollten Sie diese per Einwurfeinschreiben senden. Sie können in Streitfragen dann nachweisen, dass Sie das Schriftstück bei der Post abgegeben haben. Am sichersten ist es aber, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schicken. Der elementare Vorteil hierbei besteht darin, dass ein Sonnenstudiomitarbeiter den Empfang mit seiner Unterschrift quittieren muss.

Sollte es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Sonnenstudio und Ihnen kommen, weil hypothetisch die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, haben Sie so einen handfesten Beweis. Sie können dann Nachweisen, dass Sie die Kündigung der Post übergeben haben und dass das Kuvert mit dem Schreiben an einen Sonnenstudiomitarbeiter überreicht wurde.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld, an wenn Sie Ihre Vertragskündigung schicken müssen. Handelt es sich um den Kundenservice (bei großen Sonnenstudioketten) oder haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner (bei kleinen Sonnenstudios)? Haben Sie einen Berater der sich um Ihre Belange kümmert, können Sie ihm das Schriftstück auch „persönlich“ oder „zu Händen an…“ schicken. So umgehen Sie das Drama, das Ihr Schreiben von Zweigstelle zu Hauptstelle gereicht wird und verloren geht. Bitten Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) um eine nachweisbare Eingangsbestätigung per E-Mail.

Folgende Punkte müssen Sie in Ihrer Kündigung unbedingt notieren:

•    Ort und Datum
•    Name des Sonnenstudios
•    Anschrift des Sonnenstudios
•    ggf. Abteilung bzw. Ansprechpartner
•    Vertragsnummer
•    Nachname, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    E-Mail Adresse (falls vorhanden)
•    Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
•    Eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nachdem die Kündigung bei Ihrem Sonnenstudio eingegangen ist und von den Mitarbeitern überprüft wurde, erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Diesem Schreiben können Sie dann auch den exakten Zeitpunkt entnehmen an dem Ihr Vertrag endet.

Sollten Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen wollen, werden Sie benachrichtigt, wie es sich mit den weiteren Beiträgen verhält. Des Weiteren können in diesem Fall Gebühren für die Bearbeitung anfallen, die es gilt unverzüglich zu begleichen. Meist wird Ihnen noch die Chance geboten bei Unklarheiten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einzulegen. Durch einen Widerspruch ist auch ein Sonnenstudio verpflichtet Ihre Kündigung nochmals genauestens unter den Gesichtspunkten die Sie als Widerspruchsgründe angeben zu prüfen. Sollte die Kündigungsbestätigung ordnungsgemäß sein, gilt es nun schnellst möglich noch etwaig offen stehende Beiträge zu begleichen, da obendrein Verzugszinsen drohen.

Sollte es Ihre derzeitige finanzielle Lage nicht ermöglich die offenen Beiträge zu begleichen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Sonnenstudio, ob es möglich ist die Außenstände in Raten zu bezahlen. Optimal hierfür ist es ein realisierbares Angebot über eine ansprechende Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Sie aber nicht in finanzielle Schwierigkeiten bringen darf. Denken Sie zum Schluss daran, eine eventuell ausgegebene Studiokarte unverzüglich abzugeben.

•    auf die Kündigungsbestätigung warten
•    ggf. überlassene Studiokarte zurückgeben
•    offene Beiträge sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren bezahlen

 

Fazit:


Wer es leid ist immer nur auf den Sommer zu warten und auch im Winter Sommerfeeling verspüren möchte, für den ist ein Sonnenstudio gerade richtig.

Besonders dann, wenn die Sonnenstudios noch verschiedene Vertragsangebote anbieten. Bedenken Sie, dass sich die Beiträge für das Sonnenstudio mit der Zeit erhöhen können. Lässt Ihre finanzielle Lage eine stetige Beitragserhöhung zu, ohne dass Sie Ihr Existenzniveau umformen müssen? Denken Sie auch darüber nach, dass Sie keine monatlichen Beiträge zurückerhalten bekommen, falls Sie das Vertragsangebot nicht nutzen. Kündigungen Sie am besten immer per Einschreiben mit Rückschein. Stellen Sie sich auf etwaige Bearbeitungsgebühren für Ihre Kündigung ein, die das Sonnenstudio möglicherweise in Rechnung stellt.

 

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