Infos und Tipps zur Kündigung des Sparkontos

 

Unter dem Begriff Sparkonto, versteht sich ein Konto bei einem Kreditinstitut. Dieses Konto dient als unbefristete Geldanlage und ist nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr gedacht.

 

 

Unterschiedliche Sparkontoarten


Bei den Sparkontoarten unterscheidet man zwischen Vermögenswirksamer Sparverträge, Prämiensparen und Sparplänen. Sparkonten sind also sehr verschieden aber flexiebel.


Sparkonto - Vermögenswirksamer Sparvertrag

Hierunter versteht man eine staatlich geförderte Sparform. Oft ist es der Fall, dass der Arbeitgeber auf Grund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung Geldleistungen zahlt. Dabei zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den vereinbarten Sparbetrag auf ein sogenanntes Anlagekonto.


Prämiensparen

Bei dieser Form des Sparens handelt es sich um eine Art Sparbuch. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass ein im Vertrag festgelegter Betrag monatlich auf das Prämienkonto eingezahlt werden muss.


Sparpläne

Sparpläne dienen überwiegend der privaten Altersvorsorge. Gemeint ist eine Geldanlage, welche die Option bietet monatliche Festbeträge anzusparen. Dabei legt das Kreditinstitut das Geld risikoarm für seine Sparer an, die im Gegenzug die entstandene Rendite erhalten.

 

Warum das Bankkonto kündigen?


Die Kündigungsgründe für ein Sparkonto sind so unterschiedlich wie die Beantragung selber. Die einen Nutzer lösen Ihr Sparkonto auf, weil sie zu einer anderen Bank wechseln möchten, die bessere Konditionen anbietet. Andere Sparkontoinhaber lösen Ihr Konto auf, weil es die persönliche und wirtschaftliche Lage nicht mehr ermöglicht zu sparen und die Zahlungseingänge nicht mehr den Vorgaben entsprechen.

•    finanzielle Gründe, da Bargeld benötigt wird.
•    private Gründe, Vorstellung entsprach nicht den Tatsachen
•    persönliche Gründe, unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
•    Tod des Bankkontoinhabers

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Sparkonto kündigen möchte?


Am zweckdienlichsten ist es, dass Sie sich vor der Sparkontoeröffnung darüber zu informieren, wie es sich bei Ihrem Sparkonto mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Fragen Sie hierfür Ihren Kundenberater. Zugegeben, es ist bekannt, dass wir in der Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen nur querlesen und vernachlässigen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es immerhin darum, letztlich das langersehnte Sparkonto zu eröffnen.

Diese Gewohnheit ist leider grundliegend falsch, denn viele Konten sind an Mindestzahlungseingänge gebunden oder beinhalten sonstige verborgene Bindungsklauseln. Daher ist es sehr wichtig, einen (prüfenden) Blick ins Kleingedruckte zu werfen und sich dabei Zeit zu lassen. Bei den meisten Sparkonten ist es eigentlich so, dass Sie einfach bei der Hausbank oder dem jeweiligen Anbieter kündigen können. Dies ist ebenfalls in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben. Es zeigt sich demzufolge, dass wir dem Kleingedruckten nur bedingt Interesse schenken.

  • zuerst an die Sparkontoanbieter bzw. Vertragspartner wenden
  • Kleingedrucktes des Sparkontovertrages genauestens lesen, alle wichtigen Details stehen auch drin, und wenn nicht ist der Vertrag gegenstandslos
  • vor Kontoeröffnung nach Kündigungsmodalitäten fragen, (bei Unklarheiten ist es wichtig sich diese Wort für Wort erläutern zu lassen bzw. selbst in aller Ruhe durchzulesen)

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das normale Sparkonto ist zeitlich uneingeschränkt und an keine Laufzeit gebunden. Sollten Sie Ihr Sparkontovertrag auflösen wollen, müssen Sie dieses schriftlich kündigen. Senden Sie das Schreiben per Zustelldienst, verwenden Sie am besten die Methode des „Einwurf Einschreibens“. Indes gilt es, der frist- und termingerechten Zusendung der Kündigung, ein besonderes Augenmerk zu widmen. Bei vielen Sparkontoanbietern zählt hingegen nicht der Poststempel zur Bestimmung des Kündigungszeitpunktes, sondern lediglich das Zustelldatum. Ein zweckdienlicher Beleg könnte also die Wahl der Zustellmethode „Einschreiben mit Rückschein“ bringen, so wissen Sie ausnahmslos, dass der Adressat das Schreiben auch erhalten hat. Sollte es bei Ihrer Kündigung zu Problemen kommen, haben Sie einen Beleg in den Händen, dass Sie das Schreiben bei der Post abgegeben haben und der Empfänger dieses auch erhalten hat, dieser muss den Eingang per Unterschrift bestätigen.

Die Angaben über Ort und Datum sind nicht unbedingt relevant für die Bestimmung des genauen Kündigungszeitpunkts. Diese Angaben gehören trotzdem zu einem Kündigungsschreiben dazu. Bei der Adresse des Sparkontoanbieters ist es wichtig den Namen komplett anzugeben und die zuständige Abteilung (Spar KontoService) zu notieren. Damit sich die Kontrolle Ihrer Kündigung nicht hinaus zögert und der KontoService Ihre Kündigung unverzüglich einordnen kann, ist es relevant die Sparkonto- bzw. Kartennummer, mit anzugeben. In einem Zusatz sollten Sie nochmals betonen, dass Sie um eine Bestätigung des Zugangs Ihrer Kündigung bitten.

Heutzutage bieten eigentlich alle Banken Ihren Kunden ein Portal zum „Onlinebanking“ an. In diesem Portal haben Sie unteranderem die Handhabe Ihren aktuellen Sparkontostand einzusehen und Kontoauszüge herunterzuladen. Deaktivieren Sie diesen Zugang auf alle Fälle selbst und teilen Sie Ihrem Sparanbieter mit, dass dieser Ihre persönlichen Daten endgültig zu löschen hat. Angaben, wieso Sie Ihr Sparkonto auflösen möchten brauchen Sie nicht unbedingt mit anzugeben. Es sei denn, es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Den Kündigungszeitpunkt sollten Sie dann mit „schnellst möglich“ bzw. „zum nächst möglichen Termin“ angeben. Anschließend müssen Sie noch eigenhändig unterschreiben, damit die Kündigung auch anerkannt werden kann und sichergestellt wird, dass es sich um Ihren Willen handelt.

Bei einer Sparkonto Kündigung gilt es das ein oder andere zu berücksichtigen, damit Ihre Kontoauflösung auch wirksam werden kann. Daher ist von Bedeutung, dass Sie folgende Aspekte beachten:

  • Ort und Datum
  • Anschrift der Sparinstitutes bzw. des Vertragspartners ggf. persönlichen Ansprechpartner
  • Kontonummer sowie eventuell die Kartennummer
  • ggf. Kündigungsgrund
  • Kontonummer für Auszahlung des Sparguthabens Name, Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • evtl. E-Mail Adresse
  • Kündigungszeitpunkt
  • eigenhändige Unterschrift

Im Todesfall des Sparkontoinhabers, sollten Sie als Bevollmächtigter zwingend Ihre Vollmacht und den Totenschein mitschicken!

 

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Ihr Kündigungsschreiben bei dem Sparinstitut eingetroffen ist und dieses überprüft wurde, erhalten Sie in der Regel eine Kündigungsbestätigung.

Aus diesem Schreiben können Sie dann ersehen, zu welchem Zeitpunkt Ihr Sparkonto aufgelöst wird und was mit Ihrem bestehenden Kapital passiert, im Falle dass Sie keine Kontonummer angegeben haben. Zudem werden Sie darüber informiert was Sie mit der Ihnen zur Verfügung gestellten Sparkarte zu machen haben. Bei manchen Sparinstituten müssen Sie die Karte zurücksenden, oder ggf. beim Institut direkt abgeben.

Sollten Sie dem Anliegen Ihres Sparkontoanbieters nicht nachkommen, drohen Ihnen zusätzliche Auslagen, wie beispielsweise Verzugszinsen.

•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    Konto nach Zahlungseingang überprüfen
•    ggf. Online Sparbanking Account deaktivieren und löschen lassen
•    überlassene Sparkarten an die Bank zurückschicken bzw. abgeben

 

Fazit:


Schon vor einer Sparkontoeröffnung, ist es wichtig das vertragliche Kleingedruckte bezüglich den Kündigungsfristen nachzulesen und auftretende Fragen sofort von Bankbearbeitern erläutern zulassen.  Achten Sie auf die beschriebenen Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Die Kündigung eines Sparkontos ist genauso schnell geschrieben, wie die Beantragung des Kontos im Vorfeld. Also komplett mühelos. Dabei spielt es keine Rolle um welchen Sparkonto Anbieter es sich dreht. Das Schreiben hat schwarz auf weiß und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Sie brauchen keinen konkreten Kündigungsgrund anzubringen, mit Vorrang der außerordentlichen Kündigung. Als Nachweis kann es von Bedeutung sein, dass Sie Ihre Kündigung entweder per Einwurfeinschreiben oder alternativ per Einschreiben mit Rückschein senden. Etwaige Sparkarten umgehend an das Bankinstitut bzw. den Anbieter zurücksenden und einen möglicherweise bestehenden Online Sparbanking Account löschen. Geben Sie an wie Sie die Auszahlung Ihres Spargeldes wünschen.

 

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