Infos und Tipps zur Kündigung der Sterbegeldversicherung

 

Im Grunde ist eine Sterbegeldversicherung eine Form der Kapitallebensversicherung. Die Versicherung dient dazu, im Todesfall alle anfallenden Kosten einer Bestattung zu begleichen. Diese Versicherungsform kennzeichnet sich durch Ihre nicht nur geringen Beiträge, sondern auch durch ihre geringe Auszahlungssumme. Bei dem Auszahlungszeitpunkt gibt es bei den verschieden Versicherungsunternehmen in der Regel zwei Unterschiede. Die einen zahlen automatisch bei einem bestimmten Alter aus. Dies ist meist zwischen dem 80. und 85. Lebensjahr der Fall. Andere Versicherungsanbieter dagegen, zahlen wirklich erst nach dem Tode des Versicherten. Dafür ist es notwendig, dass die Hinterbliebenen den Totenschein vorlegen.

 

 

 

Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?


Ob diese Versicherung wirklich Sinn macht, darüber streiten sich die Geister. Die Sterbegeldversicherung ist in zwei Lebenslagen grundlegend von Bedeutung. Es ist ratsam eine Versicherung für den eigenen Sterbefall abzuschließen, wenn keinerlei Rücklagen für diesen Fall vorhanden sind. Das heißt, dass die Hinterbliebenen die gesamten Kosten alleine tragen müssten. Der andere Grund besteht in einer fehlenden Lebensversicherung. Bei Lebensversicherungen werden in der Regel Gesundheitsfragen bestellt. Fällt der Antrag, wegen bestehenden Krankheiten oder gesundheitlichen Einschränkungen durch das Raster, ist eine Sterbegeldversicherung durchaus von Vorteil.

 

Gründe die Sterbegeldversicherung zu kündigen


Im Grunde hängt es von der Vertragsart ab. Es gibt Verträge die sich nur auf die Beerdigungskosten beziehen. In der Regel beträgt die Auszahlungssumme zwischen 1.000 € und 5.000 €. Zusätzlich können für den Todesfall auch die Hinterbliebenen abgesichert werden. Die Versicherungssummen belaufen sich auf ungefähr 20.000 € und 25.000 €. Letzteres kann von dem Versicherten selbst gewählt werden. Aber auch wenn die Beiträge relativ gering sind, ist es nicht unbedingt logisch diese Versicherung abzuschließen. Andere Anlagemöglichkeiten bieten mehr Renditemöglichkeiten.

•    private Gründe, nicht zufrieden mit dem Vertragspartner
•    finanzielle Gründe, Beiträge können nicht geleistet werden
•    persönliche Gründe, Unzufriedenheit mit dem Preis- Leistungsverhältnis

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Sterbegeldversicherung kündigen möchte?


Sinnvoll ist es, sich vor dem Unterschreiben des Versicherungsvertrages zuverlässig darüber zu erkundigen an wenn Sie sich im Falle einer Kündigung zu wenden haben. In den Vertragsklauseln ist ebenso nachzuvollziehen, wer der genaue Ansprechpartner in diesem Fall ist. Hierbei handelt es sich entweder unmittelbar um das Versicherungsunternehmen oder Ihren Versicherungsberater. Erkundigen Sie aber unter allen Umständen und unverzüglich, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, wie es sich mit den Vertragslaufzeiten sowie den Kündigungsbedingungen verhält. Suchen Sie nach verborgenen Leistungseinschränkungsklauseln. Diese können etwa nicht erwähnte Vorerkrankungen, gefährliche Lebenssituationen ebenso wie riskante Hobbies. Bedenken Sie ebenso, dass Sie die geleisteten Zahlungen nicht im gesamten Ausmaß zurückgezahlt bekommen. Dem zufolge müssen Sie dem Anschein nach mit hohen Einbußen rechnen. Wenden Sie sich direkt an die Versicherung oder den Vertreter bei dem Sie die Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben und fragen Sie dort nach dem weitere Procedere.

•    zuerst wenden Sie sich an den Vertragspartner bzw. das Versicherungsunternehmen
•    allgemeine Vertragsbedingungen vorab gründlich durchlesen und ggf. erklären lassen
•    Bei Unklarheiten Servicetelefon der Versicherung bzw. des Anbieters nutzen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Sollten Sie den Vertrag schon unterzeichnet haben, bleiben Ihnen bekanntermaßen (je nach Versicherungsanbieter) noch 14 Tage Zeit, von dem Übereinkommen zurückzutreten. Diese Zurücknahme nennt sich „Widerrufsrecht“. Erkundigen Sie vorzugsweise vor Vertragsabschluss über Ihr Widerrufsrecht. Ist die Zeitspanne des Widerrufsrechts vorüber, können Sie Ihre Versicherung nur noch „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ bzw. „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen. Die Kündigung der Sterbegeldversicherung ist zwar an keine spezielle Vorgabe gebunden, dennoch muss dieses auf alle Fälle schriftlich erfolgen. Es werden zumal weder E-Mail noch Fax oder gar telefonische Kündigungen akzeptiert.

Oftmals hören Sie Wochenlang nichts von Ihrer Sterbegeldversicherung bzgl. Ihres Schreibens. Dann rufen Sie bei dem Unternehmen an, weil es Ihnen zu lange dauert und erfahren, dass Ihre Kündigung zu keiner Zeit eingegangen ist. Im schlimmsten Fall ist zudem auch noch die Kündigungsfrist vergangen und Sie sind abermals ein Jahr gebunden. Wenn Sie also gewährleisten wollen, dass Ihr Schreiben bei der Versicherung auch eingegangen ist, sollten Sie dieses per Einwurfeinschreiben einschicken. Sie können in Streitfragen nun aufzeigen, dass Sie das Schriftstück bei der Post aufgegeben haben. Am zuverlässigsten ist es aber, wenn Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Der gewaltige Nutzen hierbei besteht darin, dass ein Versicherungsmittarbeiter den Empfang mit seiner Unterschrift belegen muss.

Sollte es zu Problemen zwischen der Versicherung und Ihnen kommen, weil die Kündigungsfrist theoretisch nicht eingehalten wurde, haben Sie so einen manifesten Beweis. Sie können dann Belegen, dass Sie das Schreiben der Post übergeben haben und dass der Umschlag mit dem Schreiben, an einen Versicherungsmitarbeiter übergeben wurde.

Erkundigen Sie sich im Vorfeld, an welche Abteilung Ihre Vertragskündigung gesendet werden muss. Handelt es sich nur um eine Serviceabteilung oder haben Sie einen persönlichen Berater? Haben Sie einen Ansprechpartner der sich um Ihre Interessen kümmert, können Sie ihm das Schriftstück auch „persönlich“ oder „zu Händen an…“ zustellen. So verhindern Sie das Dilemma, das Ihr Brief von Abteilung zu Abteilung gereicht wird und verloren geht. Manche Versicherungen ermöglichen Ihren Versicherten ein Onlineportal zu nutzen. Fordern Sie das Versicherungsunternehmen dazu auf Ihre personenbezogenen Angaben zu löschen. Im Vorfeld sollten Sie Ihren Account natürlich selber schon deaktivieren. Bitten Sie (trotz Einschreiben mit Rückschein) um eine schriftliche Eingangsbestätigung, beispielsweise per E-Mail.

Folgende Punkte müssen Sie in Ihrer Kündigung unbedingt niederschreiben:

•    Ort und Datum
•    Name des Versicherungsunternehmens
•    Anschrift des Versicherungsunternehmens
•    Abteilung bzw. Ansprechpartner
•    Vertragsnummer bzw. Versicherungsnummer
•    Nachname, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    E-Mail Adresse (falls vorhanden)
•    Kündigungszeitpunkt (meist zum nächstmöglichen Termin)
•    Eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nachdem die Kündigung bei dem verantwortlichen Versicherungsunternehmen eingegangen ist und durch die bzw. den Mitarbeiter(n) bearbeitet wurde, empfangen Sie in der Regel eine geschriebene Kündigungsbestätigung. Dieser Benachrichtigung können Sie dann auch den genauen Zeitpunkt ableiten an dem Ihr Vertrag ausläuft. Des Weiteren können Sie noch auf etwaig offene Forderungen hingewiesen werden, die es gilt umgehend zu begleichen.

Dazu werden Sie auch benachrichtigt, wie es sich mit den bis dahin geleisteten Beiträgen verhält. Meist wird Ihnen noch die Gelegenheit geboten bei Unstimmigkeiten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einzureichen. Durch diesen Widerspruch ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet Ihr Anliegen nochmals genauestens unter den Aspekten die Sie als Widerspruchsgründe angeben haben zu prüfen. Sollte die Kündigungsbestätigung ordnungsgemäß sein, gilt es nun schnellstens noch etwaig offen stehende Beträge zu begleichen, da obendrein Verzugszinsen drohen. Auch bei einer Kündigung können Gebühren für die Ausarbeitung anfallen, die es gilt unverzüglich zu bezahlen.

Sollte es Ihre augenblickliche finanzielle Situation nicht möglich machen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen, ob die Möglichkeit besteht die Außenstände in Teilzahlungen zu bezahlen. Optimal dafür ist es einen realisierbaren Vorschlag über eine ansprechende Ratenzahlung zu vereinbaren. Die Sie allerdings keinesfalls in finanzielle Schwierigkeiten bringen darf.

•    auf die Kündigungsbestätigung warten
•    Kundenaccount eigenständig deaktivieren und unter allen Umständen     löschen lassen
•    offene Beiträge sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren bezahlen
•    eigenes Bankkonto im Auge behalten, bzgl. Rückzahlung von Beiträgen

 

Fazit:


Das Sie für den eigenen Todesfall Maßnahmen treffen möchten, um sich und Ihre Hinterbliebenen finanziell zu entlasten, ist anerkennenswert. Denken Sie daran, dass sich die Beiträge mit der Zeit erhöhen können. Lässt Ihre wirtschaftliche Lage eine bestimmte Beitragserhöhung zu, ohne dass Sie Ihr Existenzniveau umformen müssen? Denken Sie auch darüber nach, dass Sie nicht Ihre ganzen monatlichen Zahlungen zurückerhalten. Sollten Sie kurzfristig Geld nötig haben, kommen Sie an die Beiträge nicht ran. Kündigungen Sie am besten stets per Einschreiben mit Rückschein. Stellen Sie sich auf eventuelle Bearbeitungsgebühren für die Kündigung ein, die die Versicherungsunternehmen möglicherweise in Rechnung stellen.

 

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