Verlag kündigen

Abo Manager hilft bei der Kündigung des Verlags

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kundigung

Infos und Tipps zu Verlag kündigen

 

Durch die Ausbreitung des Buchdrucks kam es zu der Gründung des Verlagswesens. Der Wandel der Zeit brachte es mit sich, dass sich verschiedene Verlagsarten bildeten. Das Problem vieler Verlage war noch vor ein paar Jahren der rapide Anstieg der Internetnutzung. Die einzelnen Verlage mussten umdenken und bieten neben ihren Druckerzeugnissen jüngst das gleiche Angebot auch Online an. Buchverlage beispielsweise können so auf die Verbreitung von E-Books zurückgreifen.

 

 

Was bedeutet der Begriff Verlag?


Unter dem Begriff Verlag verbirgt sich ein Medienunternehmen, dass verschiedene vervielfältigte Werke aus den Bereichen Literatur, Musik, Kunst sowie Wirtschaft und Unterhaltung verbreitet. Das Vertriebswesen kann entweder durch den Verlag selber oder durch den Handel erfolgen. Es können werden verschiedene Verlagsarten unterschieden:

Verlage für Druckerzeugnisse, E-Books
Buchverlage, Onlineverlage, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage

Spezialverlage
Fachverlag, Kunstverlag, Kartenverlag, Musikverlag, Kalenderverlag

Verlag für andere Medien
Hörbuchverlag, Softwareverlag, Spielverlag

 

Warum ein Verlags Abo kündigen?


Die Kündigungsgründe für ein Verlags Abo sind so verschieden wie das Verlagsangebot per se. Die einen kündigen, weil sie mit dem Preisleistungs- Verhältnis nicht mehr zufrieden sind. Beispielsweise wenn Druckerzeugnisse unpünktlich zugestellt werden oder Schäden vorweisen. Andere Vertragsnehmer kündigen, weil es Ihre persönliche oder finanzielle Lage es nicht mehr zulässt, die Kosten zu begleichen. Woran Sie auch denken müssen, ist das vielleicht ein verblichener Angehöriger ein Verlags Abo abgeschlossen hat.

•    persönliche Gründe, Preis- Leistungsverhältnis stimmt nicht mehr
•    finanzielle Gründe, Verlagskosten können nicht mehr gezahlt werden
•    private Gründe, Verlagserzeugnis entspricht nicht mehr den Vorstellungen
•    Sterbefall des Vertragsnehmers

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Verlags Abo kündigen möchte?


Am effektivsten ist es, wenn Sie sich bereits vor Vertragsabschluss erkundigen, wie es sich mit den einzelnen Modalitäten bei einer Kündigung verhält. Jeder kennt es allerdings, die AGBs werden abweisend behandelt und übergangen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, endlich nicht mehr bei Wind und Wetter vor die Tür gehen zu müssen. Sie können also Ihre Zeitung oder Zeitschrift ganz bequem aus dem Briefkasten holen. Dieser Gedanke ist allerdings ganz falsch, denn viele Verträge sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige  „versteckte“ Bindungsklauseln. Daher ist es notwendig, einen (gründlichen) Blick ins Kleingedruckte zu riskieren. Meistens verhält es sich allerdings so, dass direkt bei dem Verlag oder Zwischenhändler gekündigt werden kann, auch dieses ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt. Es zeigt sich also wiederum, dass wir im Großen und Ganzen dem Kleingedruckten zu wenig Aufmerksamkeit entgegenbringen.

•    zuerst an den Verlag oder Zwischenhändler wenden
•    Kleingedrucktes des Vertrages aufmerksam durchlesen
•    vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen bzw. nachlesen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei einem Verlags Abo gibt es zwei Arten. Zum einen das Probeabo und zum anderen das normale Abo. Ein Probeabo umfasst einige Testausgaben Ihrer Zeitschrift oder Zeitung und endet in der Regel automatisch. Beachten Sie aber bitte auch hier die AGBs. Wenn manche Probeabos nicht abbestellt werden, gehen sie in ein reguläres Abo über. Diese sind dann an Mindestlaufzeiten gebunden. Meist handelt es sich hierbei um zwölf Monate.

Die Kündigung muss also zwingend schwarz auf weiß erfolgen und sollte per Einschreiben an den Empfänger gesendet werden. Sollte es bei der Kündigung zu Unstimmigkeiten kommen, haben Sie als Versender einen Nachweis in der Hand, dass Sie das Schreiben bei der Post abgegeben haben. Ratsam ist es ebenfalls einen Rückschein zu fordern, so haben Sie die Gewissheit, dass der Vertragspartner Ihr Schreiben auch erhalten hat.

Der Ort und das Datum, an dem Sie das Schreiben erstellt haben, sind bei der Kündigung, für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts, eigentlich unwichtig. Gehören in ein ordentliches Schriftstück aber unbedingt dazu. Bei der Adresse des Verlags bzw. des Zwischenhändlers ist es wichtig den Namen komplett auszuschreiben und am besten die zuständige Abteilung (Abo Service) dazuzuschreiben. Damit der Aboservice die Kündigung schneller zuordnen kann und sich die Kontrolle und anschließende Bearbeitung nicht verzögert, ist es wichtig die Kunden- bzw. Vertragsnummer, mit anzugeben.

In einem Textabschnitt sollten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihres Schreibens bitten und um Löschung der persönlichen Kundendaten. Hierfür wird in dem Schreiben nicht nur die Ihre eigene Anschrift angegeben, sondern am besten noch Ihre zur Zeit genutzte E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht unbedingt anzugeben, es sei denn, es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Der Kündigungszeitpunkt kann entweder mit „Fristgemäß zum Vertragsende“ oder „zum schnellst möglichen Zeitpunkt“ angegeben werden. Um die Kündigung abzurunden und wirksam zu machen, wird sie natürlich eigenhändig von Ihnen unterzeichnet.

Bei dem Kündigungsschreiben für ein Verlags Abo gilt es als einiges zu berücksichtigen, damit Ihre Kündigung von dem zuständigen Verlag auch als wirksam anerkannt werden kann. So ist es wesentlich darauf zu achten, dass folgende Punkte unbedingt fixiert werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Verlages
•    Kundennummer bzw. Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    Kundenrückgewinnung nicht erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift

Sollten Sie als Bevollmächtigter für einen verstorbenen Angehörigen handeln, schicken sie ebenfalls eine Kopie Ihrer Vollmacht sowie eine Kopie der Sterbeurkunde mit.

 

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Eingang Ihrer Kündigung bei dem zuständigen Verlag und der Bearbeitung Ihrer Kündigung erhalten Sie als Kündigender ein Bestätigungsschreiben. Aus diesem Schreiben können Sie dann ersehen, zu welchem Termin der Vertrag endet. Des Weiteren werden Sie auf etwaige Rückstände die Ihr Kundenkonto aufweist hingewiesen. Diese Forderungen sollten Sie umgehend ausgleichen, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, wie beispielsweise Verzugszinsen. Sollten Sie bei dem Vertragsabschluss Prämien erhalten haben, wäre es möglich, dass Sie diese zurückgeben müssen (meist aber nur, wenn Sie Gebrauch von Ihrem Widerrufrechts, innerhalb von 14 Tagen machen).

•    ggf. Kundenkonto ausgleichen
•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen

 

Fazit:


Schon vor dem Vertragsabschluss eines Verlag Abos lesen Sie sich die AGBs bezüglich der Kündigung durch und klären etwaige Fragen umgehend. Wichtig ist es auf die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungszeit zu beachten. Die Kündigung eines Verlag Abos ist in der Regel relativ komplikationslos. Dabei ist es egal ob es sich um eine Zeitschrift für Sport-, Kultur- oder Freizeit und Hobby handelt oder eine Tageszeitung. Das Kündigungsschreiben hat schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen.

Es ist oftmals nicht einmal nötig, einen Kündigungsgrund anzugeben, es sei denn es handelt sich um schwerwiegende Ereignisse, wie einen Todesfall. Als Beleg ist es günstig, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Wer auf Nummerischer gehen möchte, sendet seine Kündigung sogar per Einschreiben mit Rückschein. Es kostet zwar etwas mehr Porto, allerdings kann es bei Problemen mit dem Verlag sehr viel Geld sparen.

 

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