Arbeitsvertrag widerrufen

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Informationen zum Widerruf des Arbeitsvertrages

 

Du bist seit längerer Zeit auf Jobsuche und hast schon eine ganze Reihe von Absagen erhalten? Dann hast Du aber, nach langer meistens frustrierender Suche, ein Angebot für eine neue, interessant wirkende Arbeitsstelle erhalten? Du hast Dich bei deinem neuen Arbeitgeber vorgestellt und auch relativ schnell die Zusage für die neue Stelle mit vielen interessant klingenden Versprechungen und auch einer guten Zukunftsperspektive erhalten? Der Arbeitsvertrag wurde Dir postwendend zugeschickt und Du hast ihn mehr oder weniger genau durchgelesen und mit dem Gedanken unterschrieben: "Endlich hab ich es geschafft, endlich wieder Arbeit, wieder Geld verdienen und nicht nur niedergeschlagen zu Hause sitzen und auf bessere Zeiten warten"?


Kannst Du diesen Vertrag jetzt ohne Folgen widerrufen?

In den Tagen oder Wochen zwischen dem Abschluss des Arbeitsvertrages und dem Antritt der neuen Arbeitsstelle kommen Dir Zweifel, ob der Job wirklich das Richtige für Dich ist. Du hast den Vertag, den Du in der ersten Euphorie so schnell unterschrieben hast, inzwischen noch mehrmals durchgelesen und nun ist alles nicht mehr so klar, wie Du es Dir anfangs vorgestellt hast. Das wird schwierig. Grundsätzlich handelt es sich um einen rechtswirksamen Vertrag, der von beiden Seiten eingehalten werden muss. Ein Arbeitsvertrag ist als Dauerschuldverhältnis anzusehen, bei dem beide Vertragspartner ihren Teil der vereinbarten Leistungen zu erbringen haben. Auch wenn seit der Vertragsunterzeichnung nur wenige Tage vergangen sind, besteht nicht, wie zum Beispiel bei Kaufverträgen oder den sogenannten "Haustürgeschäften", ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Du musst Dich an den Vertrag halten und kannst nicht einseitig widerrufen.


Weitere Möglichkeiten

Die erste und sicher schmerzfreieste Möglichkeit ist, den zukünftigen Arbeitgeber anzusprechen und ihm die Gründe für Deinen Rückzieher darzulegen. Ein seriöser Vertragspartner wird, wenn er Deine Argumente nachvollziehen und gut einschätzen kann, unter Umständen zu einer Auflösung des Vertrags bereit sein. Mit dem Hintergrund, dass er einen neuen Mitarbeiter einstellt, der nicht mit Lust und Elan an seine neue Arbeit herangeht, ist es auch für ihn sicher keine befriedigende Perspektive. Ist der neue Arbeitgeber allerdings nicht bereit den rechtswirksam geschlossen Vertrag im Einvernehmen zu kündigen, bleibt Dir in den meisten Fällen nur übrig, den Vertrag, sollte eine 14-tägige Probezeit bestehen, diesen dann zu widerrufen. Es sei denn, dieses Kündigungsrecht ist von vorneherein im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Das bedeutet allerdings, du musst deine Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin aufsuchen und die neue Tätigkeit aufnehmen. Immer häufiger nehmen Arbeitgeber eine Klausel in den Vertrag hinein, der einen Widerruf vor Arbeitsantritt von vorneherein ausschließt. Oft werden hierbei schon an dieser Stelle Vertragsstrafen angedroht. Hast Du das alles unterschrieben, sind die Aussichten für eine gütliche Vertragsbeendung vor Antritt der Arbeit denkbar schlecht. Solche Vereinbarungen sind nach der geltenden Rechtsprechung zulässig.


Immer an die rechtlichen Möglichkeiten denken

Ein Widerruf ohne Einverständnis des Vertragspartners, also der neuen Firma, kann für Dich teuer werden! Hast Du einen langzeitigen Arbeitsvertrag ohne Probezeit und somit ohne vorzeitiges Kündigungsrecht unterschrieben, kann der neue Arbeitgeber nicht nur die Erfüllung des geschlossenen Vertrages verlangen und auch einklagen. Hier kann er sogar Schadensersatz verlangen, wenn er nachweisen kann, dass ihm durch Dein Verhalten ein Schaden entstanden ist. Es wird Dir schwer fallen, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen. Es geht in der Regel erst einmal ein langwieriger Schriftverkehr mit dem Anwalt des neuen Arbeitgebers voraus, der Dir schon einiges Kopfzerbrechen und bange Gefühle im Hinblick auf Deinen ohnehin schon bedenklichen Kontostand bereiten wird. Die Gerichte urteilen normalerweise mit dem Hintergrunddenken, dass Du als erwachsener Mensch wohl weißt, was du bewusst unterschrieben hast. Hier ist sicher nicht mit der Rücksicht zu rechnen, der bei zum Beispiel einem Rechtsstreit von einem Mieter gegenüber seinem Vermieter nachgesagt wird. Achte also unbedingt darauf, bevor Du den Vertag unterschreibst, ob die neue Stelle auch die richtige ist und auf Deine Wünsche und Fähigkeiten zugeschnitten ist.

 

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