Informationen und Tipps zum Widerruf von Fitnessstudio Verträgen

Jeder Zweite ist statisch gesehen mit seiner Figur unzufrieden und hat daher überlegt, ein Fitnessstudio zu besuchen und dort Mitglied zu werden. In der Hoffnung, seine Traumfigur zu erreichen, wird nach einem Probetraining, welches im Durchschnitt eine bis vier Wochen dauert, ein Vertrag abgeschlossen.

Jedoch merken nach einiger Zeit viele, dass sie mit dem angebotenen Service unzufrieden sind oder das für sich falsche Fitnessstudio gewählt haben. Die Entscheidung, den Vertrag zu kündigen liegt daher sehr nahe. Allerdings ist eine Kündigung eines Fitnessstudiovertrags meist nicht so einfach möglich. Da ein so genannter "Zeitvertrag" abgeschlossen wird, kann man meist erst nach einem Jahr kündigen.

Widerruf des Vertrages

Wenn der Vertrag erst mal unterschrieben ist, kommst Du nicht so einfach wieder raus. Auch ein Widerruf innerhalb der ersten zwei Wochen ist nicht möglich, da der Vertrag meist vor Ort im Fitnessstudio unterzeichnet wird und somit nicht als Haustürgeschäft oder Fernabsatzvertrag zählt. Sollte dies jedoch der Fall sein, muss der Widerruf schriftlich erfolgen. Die Frist zum Widerruf beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem Du in Textform auf dein Widerrufsrecht hingewiesen wurdest. Allerdings beträgt die Widerrufsfrist einen Monat, wenn Du erst nach Vertragsabschluss über den Widerruf belehrt wurdest. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Um sicher zu gehen, kannst Du den Widerruf unter Zeugen im Studio persönlich abgeben. Hier genügt es, wenn dich ein Freund begleitet. Ein weitere Möglichkeit ist, dass Schreiben per Einschreiben / Rückschein oder vorab per Fax abzuschicken. Somit hast Du einen Nachweis, dass Du den Widerruf fristgerecht eingereicht hast.

Sonderkündigungsrecht

Um noch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit den Vertrag zu beenden, sind gute Gründe notwendig. Zum Beispiel eine langwierige Krankheit oder eine Schwangerschaft können zum Widerruf des abgeschlossenen Vertrages führen. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass die versäumten Monate am Ende der Laufzeit drangehängt werden. Dies handhabt jedes Fitnessstudio anders.

Ein weiterer Kündigungsgrund, der von Fitnessstudios akzeptiert wird, ist, wenn ein Umzug bevorsteht. Allerdings gilt, was nicht weiter entfernt als 20 Kilometer ist, ist noch akzeptabel.

Sofern finanzielle Gründe für die Kündigung des Vertrages eine Rolle spielen, ist es sinnvoll, wenn Du dich direkt mit dem Betreiber in Verbindung setzt und deine aktuelle Situation darlegst. So kann es gut möglich sein, dass der Betreiber dich für eine bestimmte Zeit aus dem Vertrag entlässt bzw. freistellt.

Verlängerungsklausel

Da für Fitnessstudiobetreiber kurzfristige Verträge aus wirtschaftlicher Sicht häufig nicht interessant sind, versuchen sie Zeitverträge mit ihren Mitgliedern abzuschließen. Die so genannten "Verlängerungsklauseln" findest Du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser Verträge. Der Vertrag wird auf "unbestimmte Zeit" fortgesetzt, wenn Du nicht rechtzeitig kündigst. Die Verlängerung des Vertrages kann sogar bis zu einem Jahr betragen.

 

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