Das solltest Du wissen um eine Gebäudeversicherung widerrufen zu können

Wenn du eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hast, so möchtest du dieses Dauerschuldverhältnis vielleicht irgendwann beenden. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Grünen. Vielleicht bist du mit dem Versicherer unzufrieden, oder du hast eine günstigere Alternative gefunden. In jedem Fall gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um sich von einem solchen Vertrag zu lösen.

I. Möglichkeiten des Widerrufs

Um dich als Verbraucher zu schützen, bietet das Recht heute eine Vielzahl an Möglichkeiten. So ist im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt, dass alle Versicherungsverträge innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Abschluss widerrufen werden können. Diese Frist beginnt zu laufen, wenn du die Versicherungsunterlagen und den Versicherungsschein erhalten hast. Ausserdem muss das Versicherungsunternehmen dich über dein Widerrufsrecht belehrt haben . Erst derr Zugang der Belehrung führt zum Beginn der Widerrufsfrist. Auch die Regelungen über Fernabsatzverträge bieten die Möglichkeiten zum Widerruf. Diese gelten sogar dann, wenn der Versicherungsvertrag eine vorläufige Deckung beinhaltet. Wenn du also die Versicherung über das Internet abgeschlossen hast, dann kannst du auch den Vertrag über die vorläufige Deckung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Auch in diesen Fällen beginnt der Lauf der Frist mit dem Vertragsschluss.

II. Form des Widerrufs

Der Widerruf hat in Textform zu erfolgen. An und für sich genügt dafür eine E-Mail. Am besten ist es aber, wenn du dafür ein Einschreiben mit Rückschein verwendest. Denn dann kannst du auch den Zugang des Widerrufs nachweisen. Selbstverständlich solltest du in diesem Fall die Postlaufzeiten beachten. Hast du den Vertrag in einem Maklerbüro abgeschlossen, dann kannst du die Erklärung dort auch persönlich abgeben.

III. Folgen des Widerrufs der Gebäudeversicherung

Wenn du einen Gebäudeversicherungsvertrag kündigst, dann hat das zur Folge, dass der Vertrag null und nichtig ist. Du musst also keine Beiträge zahlen, aber auch bereits gewährte Leistungen zurückzahlen. Ansonsten hat der Widerruf einer Gebäudeversicherung aber keinerlei Folgen.

IV. Alternativen

Wenn du kein Widerrufsrecht mehr hast, dann gibt es auch noch die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Hier solltest du dir deinen Versicherungsvertrag und vor allem die dortigen AGB´s sehr genau anschauen. Dort kannst du die Kündigungsfristen Darüber hinaus ist es in jedem Fall möglich, bei Eintritt eines Schadenfalls die Versicherung ordentlich zu kündigen. Wenn du diese Möglichkeiten nutzt, dann kannst du sehr viel Geld sparen, wenn du dich rechtzeitig von teuren Versicherungsverträgen löst. Und all das ist möglich, ohne dass du Nachteile beim Versicherungsschutz Denn dank des Internets ist es heute relativ leicht möglich, gute und preiswerte Versicherungen zu finden. Dies solltest du nutzen.

 

Diese Gebäudeversicherungen wurden vor kurzem widerrufen

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