Infos und Tipps zum Widerruf der Glasversicherung

Wintergärten, Fenster, Duschkabinen - in fast allen Haushalten bist Du von einer Vielzahl von Glasflächen umgeben. Das Risiko von Glasschäden erhöht sich besonders, da gerade moderne Gebäude mit großen Glasfronten ausgestattet sind. Da ein Ersatz von Glaseinbauten sehr kostspielig ist, bieten viele Versicherungsgesellschaften eine Glasversicherung, die diese Versicherungsleistung vollständig abdeckt. Schnell schließt man eine Versicherung ab, ob bewusst oder unbewusst. Bei Letzterem stellt sich zeitnah die Frage, wie kann man den Vertrag schnellst möglichst beenden?

Es besteht die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Folgendes ist hier zu beachten:

Was ist das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht ist ein so genanntes Verbraucherrecht und somit im BGB geregelt. Genauer gesagt, ist dies im § 355 BGB festgehalten. Durch dieses Recht wird Dir ermöglicht, den abgeschlossenen Vertrag zu widersprechen. Die Angabe von Gründen ist hierfür nicht notwendig. Auch eine Rückabwicklung der bereits erbrachten Leistungen kann dadurch erfolgen. Grundsätzlich gibt Dir das Widerrufsrecht die Gelegenheit, von einem Vertrag zügig zurückzutreten.

Worauf ist das Widerrufsrecht anwendbar?

Das Widerrufsrecht ist auf einige Vertragsarten anwendbar, wie z. B. bei Haustürgeschäften, Fernabsatz- und Darlehensverträgen. Hier ist besonders hervorzuheben, dass das Widerrufsrecht generell im Versicherungsrecht besteht und somit bei Abschluss von einer Versicherung anwendbar ist.

Was ist zu beachten und welche Vorgaben müssen erfüllt sein?

Damit ein Vertrag widerrufen werden kann, muss dieser auch erst einmal zustande gekommen sein. Hier ist zu beachten, dass nicht alle Verträge widerrufbar sind. Grundsätzlich gilt, dass nur der Verbraucher den abgeschlossenen Vertrag widerrufen kann. Es gibt drei Voraussetzungen, welche für einen erfolgreichen Widerruf zwingend eingehalten werden müssen. Zuerst muss ein gesetzliches Widerrufsrecht entstehen. Des Weiteren muss die gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Und schlussendlich muss der Widerruf in einer bestimmten Form erfolgen, nämlich schriftlich.

Achtung - festgelegte Frist!

Die gesetzlich festgelegte Frist von 14 Tagen ist in § 355 BGB niedergeschrieben. Zudem wurde festgelegt, dass Dir in der Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist genau erläutert werden muss. Sobald Dir die Vertragsunterlagen vorliegen läuft die Frist. Hier gibt es eine Besonderheit - nach sechs Monaten erlischt das Widerrufsrecht automatisch.

Wie muss ein Widerruf erfolgen?

Der Widerruf darf ausschließlich schriftlich erfolgen und ohne die Angaben von Gründen. Empfehlen ist hierzu, den Brief im Beisein von Zeugen persönlich abzugeben bzw. in den Briefkasten einzuwerfen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist ein Versand mit Einschreiben / Rückschein eine sehr sichere Alternative. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn Du einen Nachweis hast, dass Du den Widerruf fristgerecht eingereicht hast.

Widerruf des Vertrages nicht möglich?

Eine weitere Möglichkeit, um einen Vertrag zu beenden, ist die Kündigung. Hierzu ist es notwendig, dass Du vorab in den AGB´s oder in den Dir vorliegenden Vertragsunterlagen die Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist nachliest. Letzteres ist vor allem wichtig, um ein rechtzeitiges Beenden des Vertrags zu garantieren. Beachte hierzu, dass die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sind.

 

Diese Glasversicherungen wurden vor kurzem widerrufen

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