Infos und Tipps zum Widerruf von Kreditkarten Verträgen

In der heutigen Zeit erleichtert Dir eine Kreditkarte in vielen Situationen das Leben. Doch wenn Du mit den Leistungen, die in Deinem Kreditkartenvertrag enthalten sind oder dem Service des Anbieters der Kreditkarte schon länger nicht mehr zufrieden bist, solltest Du darüber nachdenken, Deine Kreditkarte zu kündigen. Wenn Du unglücklicherweise übereilt eine Kreditkarte beantragt hast oder Dir einfach so eine Kreditkarte zugeschickt wurde, kannst Du von Deinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen, um den Kreditkartenvertrag zu beenden. Der Widerruf muss fristgerecht erfolgen, damit der Vertrag nicht rechtskräftig wird. Versäumst Du die Widerrufsfrist, kannst Du die Kreditkarte nur zum Ende des Jahres kündigen.

Besteht das Recht auf Widerruf für bereits ausgehändigte bzw. zugesendete Kreditkarten?

Die Details, die Du beachten musst, wenn Du Deine Kreditkarte widerrufen willst, findest Du im Kreditkartenvertrag. Wenn Du Deine Kreditkarte online beantragt hast, kannst Du die Frist für den Widerruf aus den vorvertraglichen Bestimmungen, die Dir vom Anbieter per E-Mail zugesendet wurden, entnehmen. In Deutschland hast Du 14 Tage Zeit, um Deine Kreditkartenbestellung ohne die Angabe von Gründen zu kündigen. Von Deinem Recht auf Widerruf kannst Du auch dann Gebrauch machen, wenn Dir die Kreditkarte von der Bank bereits ausgehändigt oder per Post zugesendet wurde.

An wen sende ich den Widerruf für die Kreditkarte?

Deinen Kreditkartenvertrag hast Du nicht mit der Kreditkartengesellschaft (Amex, Visa oder Mastercard) abgeschlossen, sondern mit einer Bank oder einer Sparkasse, von der die Kreditkarte herausgegeben wird. Ebenso wie die Widerrufsbelehrungen findest Du ebenso die Kündigungsfristen im Kreditkartenvertrag. Ist ein weiterer Vertrag mit dem Kreditkartenvertrag verbunden, wird im Normalfall auch dieser durch Deinen Widerruf null und nichtig. Deinen Widerruf oder Deine Kündigung sendest Du an die herausgebende Bank. Nicht an die Kreditkartenorganisation! Obwohl mittlerweile viele Banken einen Widerruf per E-Mail akzeptieren, solltest Du den Widerruf oder die Kündigung Deiner Kreditkarte immer zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein versenden. Das Schreiben muss Deinen Namen, die Nummer Deiner Kreditkarte, das Gültigkeitsdatum sowie den Widerruf der Einzugsermächtigung enthalten. Die Kreditkarte sollte aus Sicherheitsgründen zerschnitten und dem Schreiben beigefügt werden.

Widerruf für unbeantragte zugesendete Kreditkarte

Nicht ausschließlich in den USA sind sogenannte "pre-approved offers" für Kreditkarten üblich. Mittlerweile kommt es auch in Deutschland immer öfter vor, dass Verbraucher eine bereits auf ihren Namen ausgestellte Kreditkarte in der Post finden. In diesem Fall solltest Du, wenn die Konditionen der Karte nicht Deinen Ansprüchen entsprechen, die Karte einfach wieder zurückschicken. Wichtig ist, dass Du weder den Vertrag unterschreibst, eine Aktivierungskarte zurücksendest oder einen Post-Ident durchführst. Du darfst die Karte auf keinen Fall unterschreiben. Die nicht gewollte Kreditkarte ist gemeinsam mit Deinem Widerrufsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an die herausgebende Bank zu schicken. Die Karte solltest Du entweder aufgeklebt auf dem Brief, wie Du sie erhalten hast, zurückschicken oder sie zwischen dem Magnetstreifen und dem EMV-Chip zerschneiden, um sie damit sicher zu entwerten. In den meisten Fällen wird Dein Widerruf durch Zurücksenden akzeptiert und die Sache ist erledigt. Sollte die Bank trotzdem finanzielle Forderungen stellen, wende Dich an eine Verbraucherschutz-Organisation, die es mittlerweile in fast jeder deutschen Stadt gibt oder an einen Rechtsanwalt.

 

Diese Kreditkarten wurden vor kurzem widerrufen

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