Das solltest Du wissen wenn du einen Leasingvertrag widerrufen möchtest

Du hast einen Leasingvertrag und fragst Dich wie kann ich aus diesem Vertrag aussteigen. Auch Leasingverträge bieten eine Widerrufsrecht und angelehnt an andere Vertragsarten im Verbraucherrecht hat der Leasingvertrag diese Möglichkeit. Seit der Novellierung des Verbraucher Darlehensrecht aus dem Jahr 2010, ergeben sich hier einige Dinge die Du wissen solltest und die Dir helfen einen Widerruf richtig zu formulieren. Diese Regelungen sollen Dir als Verbraucher helfen, auch vor Vertragsende aus einem Leasingvertrag aussteigen zu können, beziehungsweise helfen bei einer nicht ausgewogenen Entscheidung und einer gewissen Frist noch aus dem Vertrag heraus zu kommen. Zunächst die Form wie Du Deinen Leasingvertrag widerrufen kannst.

Wie kann man einen Leasingvertrag widerrufen?

Zunächst einmal hast Du die Möglichkeit jeden Leasingvertrag binnen der gesetzlichen zweiwöchigen Frist ohne Angabe von gründen zu widerrufen. Für den Widerruf empfiehlt sich die ausdrückliche Schriftform und zur Übermittlung der Postweg mittels Einschreiben. Dies dient Deiner Sicherheit, damit Du belegen kannst die Fristen eingehalten zu haben. Ein telefonischer Widerruf ist unwirksam, Du musst also ausdrücklich Deinen Willen belegen können. Natürlich solltest Du alle wichtigen Angaben zu Deinem Leasingvertrag im Widerruf aufführen und ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung bitten. Auch muss Dein Widerruf eigenhändig unterschrieben sein. Im Zeitalter von elektronischen Medien denken viele Verbraucher, eine E-Mail oder eine SMS tut es vielleicht auch. Diese Kommunikationsarten bieten Dir leider keine Sicherheit, eine Ausnahme wäre noch ein Telefax, mit dem ausführlichen Schreiben und Deiner eigenhändigen Unterschrift. Zu Sicherheit solltest Du aber den Postweg nutzen. Du widerrufst einfach unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung Deinen Vertrag.

Die Widerrufsfristen und Rückgabefristen bei einem Leasingvertrag

Die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen nach Vertragsabschluss, eine Ausnahme bilden Leasingverträge mit einer ausdrücklich vereinbarten Widerrufsbelehrung. Hier haben einige Leasingverträge abweichende längere Fristen, die Du auch nutzen kannst. Ein weiterer Grundsatz der Dich interessieren könnte, es gilt ein unbegrenztes Widerrufsrecht, wenn zu erkennen ist, dass ein Vertrag unrechtmäßig zustande gekommen ist oder gegen gute Sitten verstößt. Das ist aber eine Ausnahme und recht schwierig zu beweisen. Wie gesagt der Gesetzgeber sieht das zweiwöchige Widerrufsrecht vor und so kannst Du Dich auf diese Regelung verlassen. Natürlich musst Du die geleaste Sache, wie beispielsweise ein Auto auch sofort zurück geben. Je länger Du wartest, desto mehr Entschädigung steht dem Leasinggeber zu. In jedem Falle kann der Leasinggeber eine Entschädigung für die Nutzung des geleasten Gegenstandes verlangen. Es sei denn Du hast das Auto oder die anderen geleasten Dinge noch gar nicht in Gebrauch. Beschaffungskosten und Bereitstellungskosten sind von dieser Entschädigungsregelung ausgenommen, einige Leasinggeber beim Autoleasing versuchen jedoch hier Gebühren abzurechnen. Da solltest Du aufpassen und wenn es Dir ungerecht vorkommt, dann kannst diese Forderung auch anfechten.

Was ist alles bei einem Widerruf eines Leasingvertrag noch wichtig?

Die gesetzliche Grundlage für den Widerruf eines Leasingvertrages ist in der Novellierung des Darlehensgesetzes begründet. De Leasniggeber haben in ihren Verträgen meist eine Widerrufsbelehrung, die sich auf die gesetzliche Regelung bezieht. Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben und gibt es die ausdrückliche Widerrufsbelehrung nicht im Vertrag, dann hast Du jederzeit die Möglichkeit den Leasingvertrag zu widerrufen. Ansonsten wie gesagt Dir steht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu und darauf kannst Du Dich verlassen und ohne Begründung widerrufen.

 

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