Rechte und Pflichten beim Online-Dienst

Der Begriff Online-Dienst ist sehr allgemein gehalten. Allerdings gelten für alle Online-Dienste aus Deutschland die gleichen Richtlinien. Handelt es sich um einen Online-Dienst der z. B.: Online Filme anbietet oder ein kostenpflichtiger Cloudservice, so haben Anbieter und Verbraucher Pflichten. Bindet man sich an einen solchen Online-Dienst, dann kommt ein Vertrag zustande. Mit dem Unterschied, dass dieser ohne handschriftliche Unterschrift gültig ist. Werden Rechnungen nicht beglichen oder der Online-Dienst kann die Vertragsleistungen nicht erfüllen, dann gelten die gleichen Rechte wie bei einer Dienstleistung im realen Leben. Allerdings sind nicht immer die einzelnen AGBs ersichtlich, das liegt unter anderem daran, dass es sich hierbei um mehrere Seiten mit kleingedruckten handelt und nur wenige Verbraucher diese einsehen.

Vom kostenlosen Testpaket zum zahlungspflichtigen Abo

Viele Online-Dienste möchten den Verbraucher von Ihrem Angebot überzeugen. Hierzu werden sogenannte Testpakte angeboten. Diese sind in der Regel für einen gewissen Zeitraum kostenlos. Jedoch muss in den meisten Fällen eine separate Kündigung für den Dienst vorgenommen werden, ansonsten wird das kostenlose Paket in ein Zahlungspflichtiges verwandelt. Dieses Vorgehen ist rechtens, wenn der Verbraucher vor der Buchung seines kostenlosen Pakets darüber informiert wird. In der Regel greift auch keine Klausel, die besagt, dass das Paket in einem bestimmten Zeitraum Widerrufen werden kann. Das gilt aber nur für ein Testpaket.

Kann ein Online-Dienst widerrufen werden?

Ja, jeder Dienst kann in der Regel in einem Zeitraum von zwei Wochen (ab Vertragsbeginn) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Manche Dienste räumen auch längere Fristen ein, diese sollten den allgemeinen Geschäftsbedienungen entnommen werden.

Online-Dienste kündigen

Beim Kündigen der Dienste sollte der Verbraucher vorsichtig sein. Manche Anbieter ermöglichen das Kündigen per Knopfdruck. Das bedeutet, dass der Nutzer einen Button in seinem sogenannten Kundencenter hat, wodurch der Vertrag gekündigt werden kann. Wiederum andere behaaren auf eine schriftliche Kündigung. In diesem Fall muss ein Schriftstück aufgesetzt werden. Dieses Schriftstück sollte über ein Einschreiben zum jeweiligen Dienst eingesendet werden. Verträge die ein Jahr laufen oder länger haben eine Kündigungsfrist. So muss der Dienst z. B.: zwei Wochen vor Ende der Laufzeit beendet werden (unterschiedliche Regelungen).

Eine andere Art der Kündigung ist die Sonderkündigung. Diese kann in Kraft treten, wenn der Online-Dienst die angebotene Leistung nicht erbringen kann. Für ein Online-Dienst ist das Internet Voraussetzung. Allerdings herrscht der Irreglaube, dass ein Verbraucher das Recht hat, einen Vertrag zu kündigen, wenn er nach einer gewissen Zeit keinen Zugang zum Internet hat. Dies trifft nicht zu, denn ein Fehlender Internet Zugang beim Verbraucher/Kunden ist kein verschulden von dem betroffenen Online-Dienst. Kündigungen aus solchen Gründen werden nur auf Kulanz angenommen, rechtlich besteht für den Dienst kein Annahmezwang.

 

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