Das solltest du zum Widerruf einer Parteimitgliedschaft wissen

Der Eintritt in eine Partei ist meist ein gut überlegter Schritt. Aus dem einen oder anderen Grund fühlst du dich zu einer Partei, ihren Parteiprogrammen und dem, was sie in der Öffentlichkeit vertreten, hingezogen. Man informiert sich im Vorfeld über eine Mitgliedschaft, manche Parteien bieten dir auch die Möglichkeit einer Gastmitgliedschaft, um sozusagen in ihr Innerstes hineinzuschnuppern. Du füllst unkompliziert die Anträge aus, bist Mitglied geworden, doch dann stellst du fest, dass du am für dich falschen Ort gelandet bist. Wie kann die Parteimitgliedschaft nun schnell und einfach widerrufen werden?

Unterschiede zwischen Kündigung und Widerruf

Der Verbraucher hat laut Auskunft der Bundeszentrale für politische Bildung das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ist dieses Widerrufsrecht nicht ausdrücklich festgehalten worden, erweitert es sich interessanterweise sogar auf sechs Monate. Das Widerrufsrecht erlischt somit nach einer gewissen Zeit, während das Kündigungsrecht bleibt. Für das Kündigungsrecht gelten eigene vertraglich vereinbarte Fristen und Voraussetzungen.

Widerruf von Parteimitgliedschaft

Betrachtet man die Parteimitgliedschaften, vermischen sich die Begriffe Kündigung und Widerruf und werden eigentlich synonym verwendet. Als Parteimitglied gilt für dich nicht dasselbe Widerrufsrecht wie im Verbraucherschutz, jedoch muss nach dem sogenannten Gestaltungsrecht ein Widerruf gleichermaßen möglich sein, solange die Rechtsfähigkeit noch nicht vollzogen ist. Das Recht auf Widerruf stellt für den Konsumenten einen Schutz vor missverständlichen und undurchsichtigen Verträgen dar oder kann auch einfach als eine Art Probezeit betrachtet werden. Im Falle der Parteimitgliedschaft ist der Begriff Widerruf jedoch nicht von so großer Relevanz. Ihre finanzielle Seite wird über einen Mitgliedsbeitrag vollzogen, wobei bei den Einzugsermächtigungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese jederzeit widerrufen werden kann.

Formelles zum Widerruf

In einer Demokratie besitzt jeder Bürger das Grundrecht, in einer politischen Partei Mitglied zu werden, aber auch diese Mitgliedschaft jederzeit zu kündigen. Sei es aus persönlicher Überzeugung oder wegen parteiinterner Veränderungen, jedes Mitglied hat das Recht, ohne Angabe von Gründen zu gehen. Eventuelle Gründe können freiwillig vorgebracht werden, auch in der Hoffnung auf Veränderungen innerhalb der Partei. Du bist aber zu keiner Rechtfertigung verpflichtet! Erkundige dich, welcher Ortsverband für dich zuständig ist, oder wende dich, falls es sich um eine der großen Parteien handelt, an die entsprechende Parteizentrale in Berlin. In dem Schreiben müssen Name, aktueller Wohnort und die Parteimitgliedsnummer enthalten sein. Es sollte auch vermerkt werden, dass im Zuge der Kündigung natürlich eventuelle Einzugsermächtigungen unwirksam werden. Meist kann die Kündigung übrigens ganz problemlos online durchgeführt werden, diverse Musterschreiben sind vorhanden.

Du musst keine Fristen beachten, da eine politische Partei jederzeit verlassen werden kann!

 

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