Infos und Tipps zum Widerruf der Rentenversicherung

Hat man vorschnell eine Rentenversicherung abgeschlossen, kann es gut sein, dass man jedoch mit dieser Entscheidung nicht ganz zufrieden ist. An solchen Stellen bietet sich ein Widerruf an, denn man besitzt sehr wohl die Möglichkeit oder vielmehr das Recht, eine Versicherung, die man abgeschlossen hat, auch zu widerrufen und so nichtig zu machen. Weil es sicherlich eine Menge Leute gibt, die sich dieser Tatsache nicht direkt bewusst sind, wird der nachfolgende Artikel auf diese Thematik eingehen und die verschiedenen Aspekte herausarbeiten, die man für den Widerruf einer solchen Versicherung von Vorteil sind, dass man sie kennt und vorallem soll der folgende Ratgeber das Bewusstsein wecken, sich villeicht noch eingehender mit Rentenversicherungen auseinander zu setzen.

Wie widerrufe ich meine Rentenversicherung?

Der Widerruf einer Rentenversicherung, geht schnell und auch sehr einfach von statten. Man widerruft entweder schriftlich oder E-Mail den Rentenvericherungsvertrag, ein Anruf für die Kündigung ist nicht Rechtswirksam. Verschickt man diese Kündigung in Form eines Briefes, sollte man diesen dann per Einschreibe verschicken und im Idealfall Einschreibe mit Rückantwort als Versandart wählen. Auch ist es Ratsam, eine schriftliche Bestätigung der eingegangen Kündigung zu erbitten, denn so ist man am Ende immer auf der sicheren Seite, wenn um eine Kündigung jedweger Art geht.

Die Frist für den Widerru

Auch bei der Rentenversicherung gibt es eine Widerruffrist, in der man den Vertrag widerruf und so unwirksam machen kann. Für allgemeine Versicherungen beträgt diese Frist 14 Tage, bei einer Rentenversicherung, beträgt die rechtswirksame Widerrufsfrist 30 Tage. In diesem Zeitraum kann man eine Rentenversicherung, die man womöglich vorschnell abgeschlossen hat, widerrufen.

Die rechtliche Seite des Widerrufes

Es gibt kleinere Tipps, die man beachten sollte, bevor man solch eine Rentenversicherung kündigt und dadurch dort den Versicherungsschutz verliert. Verstreicht die oben genannte Widerrufsfrist, kann man prüfen lassen, ob eine fehlende Belehrung der Möglichkeiten des Widerspruchs vorliegt, ist dies tatsächlich geschehen, lässt sich der Vertrag rückabwickeln. Hat man den Vertrag erfolgreich widerrufen, muss einem die Versicherung dann die gezahlen Beiträge zurückerstatten, dadurch werden die empfangenen Leistungen an den Versicherer zurückgegeben.

Was gilt es zu beachten?

Im Grunde gibt es bei dem Widerruf nicht allzu viel zu beachten. Möchte man einen Widerruf vornehmen, muss dieser schriftlich beim Versicherer eingehen, sprich ein formloser Telefonanruf ist nicht rechtswirksam. Im Allgemeinen empfiehlt es sich nicht perse solche Verträge per Anruf zu kündigen, da man immer auf Nummer sicher geht, wenn man jeglichen Vorgang schriftlich besitzt. Den Vertrag kann man nur widderufen, wenn man Versicherter bei einer Rentenversicherung ist und bereits Beiträge für die Versicherung gezahlt hat.

Nun solltest du einige Tipps bekommen haben, was man zum Thema Rentenversicherung und Widerruf wissen sollte.

 

Diese Rentenversicherungen wurden vor kurzem widerrufen

Dein Rentenversicherung Anbieter ist nicht dabei? Nutze doch ganz einfach unsere Suche oben auf dieser Seite oder lass dir Alle Rentenversicherung Anbieter anzeigen.