Infos und Tipps zum Widerruf eines Zeitschriftenabos

In Zeiten der digitalen Medien könnte man meinen, dass Print Medien so langsam aber sicher ihren Platz verlieren. Doch Bücher und Zeitschriften halten sich hartnäckig in den Läden und erfreuen sich noch immer an großer Beliebtheit. Nicht selten schließt man dann ein Abonnement ab, um keine Ausgabe seiner Lieblingszeitschrift zu verpassen. Doch was passiert, wenn Sie dieses Abo einmal widerrufen wollen?

Welche Möglichkeiten des Widerrufs gibt es?

Zu allererst muss der Widerruf eindeutig formuliert sein. Sollten Sie ein bestimmtes Datum in Erwägung ziehen, geben Sie es unbedingt mit an. Bei den meisten Anbietern muss man in der Regel schriftlich widerrufen, das dient auch zu Ihrer Sicherheit. Denn dann haben Sie einen Beweis für Ihren Widerruf. Manche Abonnements können auch mündlich über das Telefon widerrufen werden. Lassen Sie sich aber dennoch eine Bestätigung per E-Mail oder Post zukommen lassen.

Welche Widerrufsfristen gelten?

Egal für welches Abo Sie sich eingetragen haben, für alle gilt ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen. Diese Frist beginnt sobald Sie die erste Zeitschrift erhalten haben. Für Abonnements, die außerhalb der Geschäftszeiten abgeschlossen werden, muss der Anbieter Ihnen dann einen dauerhaften Verweis auf die Frist geben. Das können E-Mails, Briefe oder auch ein Fax sein. Werden die Abos am Telefon oder persönlich abgeschlossen werden, müssen die Fristen vorgelesen werden.

Was steht auf rechtlicher Ebene geschrieben?

Laut § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Widerruf möglich, wenn man einen Vertrag an einem Ort, an dem man nicht mit einem Vertragsabschluss rechnet (zum Beispiel Zuhause oder an der Arbeit), aber auch wenn dieser im Internet, über einen Katalog oder durch einen Fernabsatz zustande gekommen ist. Ein Rückgaberecht ist seit Juni 2014 keine Alternative zum Widerrufsrecht mehr und der Anbieter muss ein Widerrufsformular bereitstellen.

Worauf muss bei einem Widerruf geachtet werden?

Achten Sie vor allem darauf, dass Sie den genauen Grund für den Widerruf angeben und auch das genaue Austrittsdatum. Am besten ist es auch, wenn Sie den Schriftlichen Widerruf als Einschreiben wegschicken. So können Sie sich sicher sein, dass der Anbieter des Abonnements das Schreiben erhält und Sie haben einen schriftlichen Beweis dafür, dass Sie den Widerruf rechtzeitig eingereicht haben.

Wie sehen die Voraussetzungen für einen Widerruf aus?

Für einen Widerruf müssen Sie generell einen Grund angeben. Sollte es jedoch ein Haustür- oder Fernabsatzgeschäft gewesen sein, können Sie auf den Grund auch verzichten. Allerdings müssen Sie in der angegebenen Frist kündigen. Sollte ein Abonnement nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn zum Beispiel zu viel Geld abgehoben wird, können Sie auch außerhalb der Frist kündigen. Sollte dies nicht direkt funktionieren, ist es oft angebracht rechtliche Hilfe dazu zu holen.

 

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