ADAC
Kündigungsadresse:
ADAC
Mitgliederservice
Hansastraße 19
80686 München
Telefon: | (089) 7676-0 |
---|---|
Fax: | (089) 7676-2500 |
Email: | adac@adac.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
04.10.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei ADAC
Der ADAC hat verschiedene Produkte in seinem Portfolio. Auch die Mitgliedschaft ist mit einem Vertragsabschluss verbunden. Doch viele wissen nicht, welche Kündigungsfristen es gibt? Mit diesem Thema möchten wir uns hier befassen. Die Kündigungsfrist für eine ADAC-Mitgliedschaft beträgt 3 Monate zum Ende des Beitragsjahres. Erfolgt die Kündigung nicht rechtzeitig so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung der ADAC Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen. Sie können Ihre Kündigung per Post oder per Fax versenden. Der Eingangstag des Kündigungsschreibens bei der ADAC gilt als Kündigungstag. Erfolgt der Versand per Post, so sollten Sie den Postweg mit beachten und den Brief nicht zu kurzfristig versenden.
Versenden Sie ihren Brief mit der Kündigung am besten per Einschreiben. Sie dann selbst nachvollziehen, wann die Kündigung beim ADAC empfangen wird. Damit die Kündigung zügig bearbeitet werden kann, ist der Inhalt sehr wichtig. Die folgenden Informationen gehören in Ihr Kündigungsschreiben:
Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und Ihre Mitglieds- oder Kundennummer. Sie müssen keinen Kündigungsgrund angeben, es sei denn, Sie wünschen es unbedingt. Ratsam ist es, in dem Kündigungsbrief eine Kündigungsbestätigung zu erbitten. Darin wird angegeben, wie lange die Mitgliedschaft noch besteht und Sie selbst wissen gleich Bescheid. Die ADAC Kontaktdaten sind wie folgt:
- Die Postanschrift lautet:
ADAC Mitgliederservice
81360 München
- Per Fax können Sie unter folgender Nummer: 089-76766346 kündigen.
Sonderkündigung und Sonderkündigungsfristen
Gibt jemand seinen Führerschein aus persönlichen Gründen, wegen einer Erkrankung oder aus Altersgründen ab, gibt es ein
Sonderkündigungsrecht. Auch bei Umzug oder einer Preiserhöhung greift das Sonderkündigungsrecht. Sonderkündigungsfristen explizit sind keine bekannt jedoch sollte die Sonderkündigung recht zügig nach Eintritt eines solchen Ereignisses erfolgen.
Innerhalb einer Frist von zwei Wochen sollte die Kündigungsbestätigung bei Ihnen angekommen sein.
Mit der Kündigung erlischt mit der Kündigung automatisch die erteilte Einzugsermächtigung. Sie können jedoch um sicherzugehen auf Ihren Schreiben den Einzug von Beiträgen widerrufen.
Widerruf und Widerrufsrecht
Wie alle Verträge können Sie auch einen Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Ein formloses Schreiben reicht aus und die Angabe der bereits erwähnten Daten ist unbedingt erforderlich. Nach Zugang der Widerrufserklärung haben sie 14 Tage Zeit dem ADAC den Widerruf zukommen zu lassen. Auch bei einem Widerruf müssen Sie keine großen Erklärungen abgeben. Die Annahme des Widerrufs wird Ihnen vom ADAC ebenfalls schriftlich bestätigt. Die Bestätigung sollte so zeitnah wie möglich erfolgen. Senden Sie am besten den Widerruf per Einschreiben an den ADAC um einen Nachweis in der Hand zu halten und die Sendung zu verfolgen. Damit sind Sie abgesichert.
Online finden Sie vorgefertigte Schreiben für Kündigungen, Sonderkündigungen und Widerrufe. Wenn Sie unsicher sind nutzen sie einen angebotenen Service um alles korrekt zu erledigen..