ADAC Reiserücktrittsversicherung » Einzelheiten zum Vertrag

 

ADAC Reiserücktrittsversicherung: Wichtige Vertragsdetails

Mit einer ADAC Reiserücktrittsversicherung sichern Sie sich umfangreich ab, sollten Sie aus irgendeinem Grund plötzlich nicht die gebuchte Reise antreten können. Wir möchten Ihnen nachfolgend erläutern, welche Bestandteile in der ADAC Reiserücktrittsversicherung abgesichert sind, welche Tarife angeboten werden und ob eine solche Versicherung für Sie überhaupt sinnvoll ist.

Sie benötigen diese Form der Absicherung nicht mehr oder haben eine andere Gesellschaft gefunden, bei der Sie ein günstigeres Angebot erhalten? Dann steht es Ihnen frei, den entsprechenden Vertrag mit dem ADAC zu kündigen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei der Kündigung beachten müssen, welche Kündigungsfristen gelten und an wen Sie das Schreiben richten müssen. Profitieren Sie von der praktischen Hilfe durch den Abo-Manager.

 

Sichern Sie sich für den Reiserücktritt ab:

Wenn Sie eine Reise buchen, für die Sie sehr viel Geld ausgeben, freuen Sie sich in der Regel über einen tollen Urlaub. Doch was ist, wenn Sie diesen aus irgendeinem Grund nicht wahrnehmen können, beispielsweise, weil ein Todesfall in der Familie eintritt? Dann erhalten Sie im schlechtesten Fall Ihr Geld nicht zurück. Für diesen Fall wird die sogenannte Reiserücktrittversicherung angeboten, und zwar unter anderem vom Allgemeinen Deutschen Automobil Club e. V.

 

Beim ADAC können Sie zwischen folgenden Policen wählen:

Basis ab 24 Euro
Exklusiv ab 29 Euro
Premium ab 48 Euro


Grundsätzlich profitieren Sie von folgenden Vorteilen, wenn Sie sich für die ADAC-Reiserücktrittsversicherung entscheiden:

ADAC Reiserücktrittsversicherung Vorteile

(Quelle: www.adac.de)

 

Das bieten Ihnen die Tarife:

 

Basis

Exklusiv

Premium

REISERÜCKTRITT

 

 

 

Beitrag

Ab 24 Euro für ADAC-Mitglieder

Ab 29 Euro für ADAC-Mitglieder

Ab 48 Euro für ADAC-Mitglieder

Vertrag für den Fall des Reiserücktritts und der Reisestornierung

Enthalten

Enthalten

Enthalten

Bei verspätetem Antritt der Reise

Enthalten

Enthalten

Enthalten

Schutz, falls sich öffentliche Verkehrsmittel bei der Hinreise um mindestens 2 Stunden verspäten

Enthalten

Enthalten

Enthalten

REISEABBRUCH

 

 

 

Reiseabbruchversicherung inklusive

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Enthalten

Enthalten

Schutz bei verspäteter Heimreise

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Enthalten

Enthalten

Schutz, falls sich öffentliche Verkehrsmittel bei der Heimreise um mindestens 2 Stunden verspäten

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Enthalten

Enthalten

Schutz, wenn eine Rundreise unterbrochen werden muss

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Enthalten

Enthalten

REISEGEPÄCK

 

 

 

Schutz, falls Sachen verlorengehen oder zerstört werden

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Enthalten

Schutz, wenn Sachen beschädigt werden

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Enthalten

Schutz, sofern das Gepäck zu spät ausgeliefert wird

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Enthalten

 

 

Die beste Reiserücktritts-Versicherung finden:

Wer im Fernsehen einmal gesehen hat, wie schnell das Reisegepäck verschwindet, ein Abbruch der Ferien notwendig ist oder man den geplanten Urlaub nicht antreten kann, wird schnell merken, dass eine entsprechende Police durchaus Sinn macht. Wer versichert ist, kann der Reisebuchung entspannt entgegensehen und muss beispielsweise nicht befürchten, in einem Reiseland festzusitzen, auch wenn das Reisebüro nicht zur Hilfestellung bereit ist.

Aus diesem Grunde hat Stiftung Warentest Finanztest in der Vergangenheit einen Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen unternommen und entsprechende Testberichte erstellt, an denen Sie sich orientieren können. Auch andere Tester haben die verschiedenen Produkte unter die Lupe genommen, eine Testnote vergeben und den jeweiligen Testsieger gekürt.

So wurden beispielsweise die Versicherer Generali, URV, Travelprotect, ERV, Würzburger Travel Secure, Elvia und Hanse Merkur getestet. Auch die AGA Versicherung (Allianz Global Assistance) wurde getestet. Es wurde geprüft, welche Optionen der jeweilige Jahresvertrag enthält und wie hoch die entsprechende Selbstbeteiligung ist. Auch die Stornokosten für die Reiseversicherung sowie die Optionen der jeweiligen Reisekrankenversicherung wurden bewertet.

Letztendlich müssen Sie je nach Bedarf entscheiden, für welche Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung Sie sich entscheiden und ob diese beispielsweise im Vollschutz auch noch eine Auslandskrankenversicherung enthalten soll.

Sowohl die Preise als auch die Leistungen der Jahresverträge können sich erheblich voneinander unterscheiden, sodass wir Ihnen immer zunächst einen Vergleich anraten, den Sie direkt online vornehmen können. Auf diese Weise erreichen Sie, dass Ihnen nach Abzug aller monatlichen Kosten ein möglichst hoher Selbstbehalt zur Verfügung steht.

Beachten Sie, dass auch Versicherungen für Einzelreisen – auch mit einer kurzen Reisedauer – angeboten werden. Diese Verträge lohnen sich jedoch meist nicht, da die Kosten in keiner Relation zu den Jahresversicherungen stehen.

 

So kündigen Sie den Vertrag für die ADAC Reiserücktrittsversicherung

Die ADAC Reiserücktrittsversicherung können Sie selbstverständlich kündigen, sofern Sie sie nicht mehr benötigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese wiederum richtet sich nach dem Vertrag selbst. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, von Vornherein eine „befristete“ Versicherung abzuschließen, die automatisch endet. Welcher Fall auf Sie zutrifft, entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Zur Kündigung selbst bleibt zu sagen, dass diese in Schriftform erfolgen muss und per Post oder Fax an den ADAC zu übersenden ist. Damit Sie die Sicherheit haben, dass die Kündigung eingegangen ist, sollten Sie einen Faxbericht oder einen Rückschein (per Einschreiben) anfordern. Des Weiteren muss aus der Formulierung im Schreiben ausdrücklich hervorgehen, dass Sie kündigen möchten.

Sofern Sie diesen Aufwand nicht auf sich nehmen und in Zukunft Geld sparen möchten, können Sie den Abo-Manager nutzen. Sie verwalten sämtliche Verträge mit dem Abo-Manager von nun an spielend einfach. Dies bedeutet, dass Ihnen keine Kündigungsfrist mehr entgeht, da Sie rechtzeitig daran erinnert werden. Des Weiteren finden Sie eine Vielzahl von Musterschreiben, die Sie für die Kündigung nutzen können.

Natürlich können Sie Abo-Manager nicht nur für Verträge mit dem ADAC, sondern auch für alle anderen Verträge und Abos – beispielsweise mit der Hansemerkur –
nutzen.