ALTE LEIPZIGER
Kündigungsadresse:
ALTE LEIPZIGER
Alte Leipziger-Platz, 1
61440 Oberursel
Telefon: | 06171 6600 |
---|---|
Fax: | 06171 24434 |
Email: | service@alte-leipziger.de |
haben wir zuletzt geprüft am:
30.11.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei ALTE LEIPZIGER
Beim alteingesessenen deutschen Lebensversicherer Alte Leipziger schließen Sie Bausparverträge und Versicherungen ab. Aber auch einen Trust für Investments bietet die hessische Versicherungsgesellschaft an.
Kündigung des Bausparvertrages
Per Schreiben kann der Bausparvertrag der Alten Leipziger Versicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Auf das Bausparverguthaben wird gleichzeitig verzichtet. Die Kündigungsfrist für den Bausparvertrag beträgt 6 Monate. Der Vertrag ist aber auch nach Ablauf der Bindungsfrist kündbar. Soll die Kündigung sofort wirksam werden, so berechnet die Alte Leipziger Versicherung einen Auszahlungsabschlag nach $15 der Allgemeinen Bedingungen ür Bausparverträge (ABB). Das Auszahlungsguthaben wird auf die gewünschte europäische Bank (mit Iban/BIC) überwiesen. Das Bausparguthaben kann jedoch auch auf einen neuen Bausparvertrag übertragen werden. Auch wird der Bausparinhaber auf eventuelle schädliche Auswirkungen der Kündigung hingewiesen - wie etwa dem Verlust bereits erhaltener staatlicher Vergünstigungen (Bausparprämie oder Arbeitnehmersparzulage) oder andere Nachteile im Zusammenhang mit den §§1 und 3 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB).
Auflösung der Lebensversicherung
Jede Versicherung der Alten Leipziger kann grundsätzlich zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Zu beachten ist, dass das Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen muss, sondern sich durch den Vertragsbeginn definiert. Erfolgt der Auflösungswunsch innerhalb des ersten Versicherungsjahres nach Abschluss, löst die Alte Leipziger den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende auf. Erforderlich ist eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers unter Beifügung des Versicherungsscheines im Original sowie der Angabe der Kontoverbindung für etwaige Rückzahlungen aus dem Vertrag. Die Versicherung verweist auf die Risiken einer Kündigung, bei der nicht nur der wertvolle Versicherungsschutz, sondern unter Umständen auch ein Teil der eingezählten Beträge bzw. Anwartschaften auf zukünftige Überschussanteile verloren gehen können. Auch mögliche Steuervorteile können eventuell nicht mehr genutzt werden. Nach der Bearbeitungszeit im Haus der Alten Leipziger erhält der Versicherungsnehmer eine Bestätigung der Kündigung, eventuell sind weitere Dokumente einzureichen.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung kann vor dem Ende der Vertragsdauer gekündigt werden. Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, so kann der Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres bzw. jedes folgenden Jahres gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der Alten Leipziger spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, so endet der Vertrag automatisch nach Ablauf der Vertragsdauer; Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Ein Rücktritt vom Vertrag kann der Versicherer geltend machen, wenn die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wurde und noch offen steht. Bleibt eine Rechnung auch nach Zahlungsaufforderung unbezahlt, so erlischt der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers, nicht jedoch seine Verpflichtung zur Zahlung. Der Versicherer kann jedoch die Rechtsschutzversicherung nach Ablauf einer Zahlungsfrist ohne Einhaltung einer weiteren Frist kündigen, wenn der Versicherungsnehmer darauf zuvor hingewiesen wurde. Innerhalb eines Monats nach Kündigung durch die Alte Leipziger kann durch Zahlung des Betrages der Versicherungsvertrag fortgesetzt werden.
Sachversicherungen - Hausrat, Kfz
Auch bei der Absicherung der privaten Risiken von Haus und Familie sind die Sachversicherungs-Verträge der Alten Leipziger Versicherung kündbar. Die private Haftpflichtversicherung des Versicherers, aber auch die Tierhalter- oder Bauherren-Haftpflichtverträge müssen grundsätzlich nicht gekündigt werden, wenn außergewöhnliche Umstände, wie etwa Arbeitslosigkeit vorliegen; auch Freistellungsanträge nimmt der Versicherer an. Die jeweiligen Anträge sind schriftlich einzureichen, das Versicherungsunternehmen teilt den nächstmöglichen Austritts- bzw. Kündigungstermin mit.