Zeitungsverlag Aachen
Kündigungsadresse:
Zeitungsverlag Aachen GmbH
Dresdener Straße, 3
52085 Aachen
Telefon: | 0241/5101-0 |
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Fax: | 0241/5101-850 |
Email: | info@zeitungsverlag-aachen.de |
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04.10.2024
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Wissenswertes rund um Kündigungen und Widerrufe bei Zeitungsverlag Aachen
Bei jeder größeren Tageszeitung kann man ein sogenanntes Abo abschließen. Dieses Abonement hat dann den Vorteil, dass man die Zeitung jeden Monat pünktlich und in regelmäßigen Abständen nach Hause geliefert bekommt und diese dann ganz bequem lesen kann, andernfall müsste man sich diese dann regulär im Laden kaufen und dies kostet letzendlich mehr Geld, als wenn man sich ein Abonement nimmt. Da ein Abonement mit einem Vertrag abgeschlossen wird, unterliegt das Abo dann den gesetzlichen Bedingungen, jedoch können die Fristen bei der Kündigung immer variieren. Bevor man also solch einen Vertrag unterschreibt, sollte man sich diesen Fristen und Gegebenheiten unterschreiben. Da aber in diesem Bereich noch manch eine Unsicherheit herrscht, werde ich im nachfolgenden Text auf verschiedene Fragen eingehen, die im Zusammenhang mit solch einem Abo-Vertrag stehen, denn manch einer hat hier noch Fragen, die ich nun klären möchte.
Welche Kündigungsfristen gibt es?
Bei Zeitungen, wie es der Zeitungsverlag Aachen auch zweifelsohne eine ist, kann man das Abonement schnell und unkompliziert kündigen. Die Gebühr für jeden Monat Zeitung werden jeden Monat vom Konto abgebucht. Hier gibt es lediglich eine Frist zu beachten, dass man nämlich jeweils endes Monats wirksam den Vertrag kündigen kann, um dann am Ende letzlich das Abo nicht mehr in Anspruch zu nehmen und schlussendlich auch der weiteren Abonierung der Zeitung zu entsagen.
Welche Sonderkündigungsfristen gibt es?
Da man idealerweise in der Regel zum Monatsende hin den Vertrag des Abonements kündigen kann und auch sollte, wenn man nicht mehr Abonement der Zeitung sein möchte, sollte man die obrige Kündigungsfrist beobachten, um sie letztenendes rechtswirksam kündigen zu können und dadurch arbeitet man darauf hin, nicht mehr monatliche Kosten für die Zeitung zu bezahlen. Und wenn man Ende des Monats die Zeitung erfolgreich kündigt, ist dies die einzige Frist, die man für das Kündigen beachten sollte. Ansonsten muss man an dieser Stelle sagen, dass es keine Sonderkündgungsfristen zu beachten gibt, somit ist die lediglich die oben genannte Frist wirklich zu beachten, ansonsten gibt es keine besonderen Kündigungsfristen zu beachten.
Wann erhalte ich die Bestätigung der Kündigung?
Wenn man die Kündigung für das Abo zeitnah und fristgerecht eingereicht hat und dadurch dem Verlag signlaisiert, ich möchte nicht weiter Abonement dieser Zeitung sein. Sobald dann die Kündigung beim Verlag eingegangen ist, wird diese intern bearbeitet und dann bekommt man innerhalb weniger Werktage die schriftliche Bestätigung, dass man zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht mehr Abonement dieser Zeitung ist. Sobald dann die schriftliche Bestätigung angekommen ist, kann man sich sicher sein, dass man künftig die Zeitung nicht mehr erhalten wird, sobald ma den letzten Beitrag bezahlt hat.
Erlischt bei der Kündigung die Einzugsermächtigung?
Wenn man die schriftliche Bestätigung der Kündigung bekommt, erlischt die Einzugsermächtigung jedoch noch nicht. Sobald man jedoch den letzten Beitrag für die Zeitung im Monat gezahlt hat, dann erlischt vollständig die Einzugsermächtigung, auf dessen Grundlage dann die Beiträge jeden Monat abgebucht werden.
Wie lange kann ich den Vertrag widerrufen?
Falls man jedoch fälschlicherweise den Abo-Vertrag bei der Zeitung abgeschlossen hat, kann man diesen innerhalb 14 Tagen den Vertrag schnell und fristlos kündigen.