Wie und wann sollte ich meinen Strom- und Gasanbieter wechseln?

Wie und wann sollte ich meinen Strom- und Gasanbieter wechseln?

Infos zum Stromanbiter und Gasanbieter wechsel

Strom und Gas sind hohe Kostenfaktoren in jedem Haushalt. Früher konnte Energie nur bei den örtlichen Stadtwerken bezogen werden. Deren Monopolstellung wurde durch die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes beseitigt. Der Verbraucher kann heute seinen Strom- und/oder Gasanbieter unter verschiedenen Wettbewerbern wählen. Die örtlichen Stadtwerke sind nur noch einer von vielen Wettbewerbern. Es gibt keinen Grund, den Wechsel aufzuschieben. Die Bereitschaft, den Strom- und Gasanbieter zu wechseln, ist nach wie vor relativ gering. Viele Verbraucher halten an scheinbar Altbewährtem fest und vertrauen vor allem ihren Stadtwerken. Ein Aspekt dabei ist auch, dass die Kunden der örtlichen Stadtwerke den städtischen Haushalt unterstützen und damit wenigstens indirekt auch zum Wohle ihrer Gemeinde beitragen. Auf der anderen Seite mahnt der eigene Geldbeutel.

Hinzu kommt, dass mit der Insolvenz einiger Energielieferanten das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Seriosität solcher Wettbewerber gelitten hat. Dies ändert aber nichts daran, dass mit einem Wechsel des Strom- oder Gasanbieters erhebliche Kosten eingespart werden können. Wird zudem darauf geachtet, aus der Vielfalt der Wettbewerber den richtigen Anbieter auszuwählen und die Vertragsbedingungen dem Risiko anzupassen, steht einem Wechsel nichts im Wege. Auch derjenige, der den Wechsel bereits vollzogen hat, kann mit Blick auf die Kostenentwicklung im Energiemarkt fortlaufend prüfen, ob es nicht vielleicht doch noch bessere Angebote gibt, als dasjenige, das er gerade nutzt. Im Prinzip bietet sich der jährliche Wechsel an.

Welches ist der erste Schritt?

In einem ersten Schritt kann mit Hilfe eines Vergleichsportals (z.B. Verivox.de, Check24.de) ermittelt werden, wie viel Geld der Verbraucher sparen kann, wenn er seine letzte Jahresrechnung mit dem Angebot anderer Wettbewerber vergleicht. Auch kann die Website eines Anbieters direkt aufgerufen werden. Grundlage der Kostenrechnung sind der Grundpreis für die Leitung als solche und der Verbrauchspreis je Cent/kWh. Diese Preise sind auch Vergleichsgrundlage für die bisherigen Preise.

Was leisten Vergleichsportale?

Wechseln kostet keinerlei Gebühren. Die Vermittlungsportale erhalten ihre Provision direkt vom Anbieter. Die angezeigten Preise sind in der Regel mit denen identisch, die der Anbieter auf der eigenen Website selbst fordert.

Vergleichsportale bieten Kostenrechner an. Der Verbraucher gibt dazu den Stromverbrauch oder Gasverbrauch des Vorjahres ein und benennt seine Postleitzahl. Der Kostenrechner zeigt sofort die von dem Vergleichsportal erfassten Anbieter an und benennt deren Vertragskonditionen. Meist steht der Anbieter mit dem günstigsten Angebot an der Spitze. Dennoch ist dieses Angebot im Hinblick auf die einzelnen Konditionen mit dem Angebot anderer Anbieter zu vergleichen. Ein eventuell hoher Neukundenbonus kann durchaus mit höheren Verbrauchskosten kombiniert werden. Auch die Vertragslaufzeit bestimmt den Preis. Längere Vertragslaufzeiten (12, 24 Monate) beinhalten oft günstigere Preise. Ökostrom kostet meist mehr.

Soweit der Verbraucher unter Ausnutzung eines Neukundenbonus bei einem Anbieter Kunde geworden ist, ist vielfach festzustellen, dass nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von regelmäßig 12 bis 24 Monaten eine Preiserhöhung erfolgt, die der Kunde hätte vermeiden können, wenn er den Vertrag rechtzeitig gekündigt hätte. Aber auch dann steht nach den AGB dem Kunden das Recht zu, den Vertrag ab Zugang der Preiserhöhungsmitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.

Welche Vertragsdetails sind wichtig?

Preisgarantien gewährleisten, dass die Preise (mit Ausnahme von Steuern) während der Vertragszeit nicht angehoben werden.
Soweit der Verbraucher ein Paket kauft, richtet sich der Paketpreis danach, welchen Verbrauch der Verbraucher seinen Angaben zu Grunde gelegt hat. Der Paketpreis ist nämlich auch dann zu zahlen, wenn sich der Verbrauch nach Ablauf des Vertragsjahres als geringer herausstellt. Umgekehrt muss der Verbraucher einen höheren Verbrauch zusätzlich bezahlen. Ein zusätzlicher Verbrauch wird regelmäßig mit teils erheblich höheren Verbrauchsgebühren berechnet als diejenigen, die dem Paketpreis zu Grunde liegen. Sie liegen auch erheblich über den Preisen, die der Verbraucher bei seinen örtlichen Stadtwerken bezahlen müsste. Wer dieses Risiko vermeiden möchte, sollte seinen Jahresverbrauch mit einer Sicherheitsreserve angeben und damit den relativ günstigen Paketverbrauchspreis nutzen.

Wichtig ist, sich möglichst nicht auf Vorauszahlungen einzulassen. Zwar ist es zusätzlich günstiger, für einen längeren Zeitraum Vorauskasse zu leisten. Damit ist zugleich das Insolvenzrisiko des Anbieters verbunden. Dieses lässt sich auf die Kündigungsfrist von 6 Wochen eingrenzen, wenn der Verbraucher monatliche Abschlagszahlungen leistet. Allenfalls wer bei seinen Stadtwerken bleibt, spart auch bei einer Jahresvorauszahlung ohne Risiko einiges Geld.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Im Regelfall verlängern sich Verträge, die auf mindestens 12 bis 24 Monate abgeschlossen werden, jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss so gut wie immer schriftlich in Briefform erfolgen. Es empfiehlt sich ein einfaches Einschreiben. Die Kündigung ist nicht an das Vergleichsportal, sondern an den bisherigen Anbieter zu richten. Dessen Adresse steht im Liefervertrag.

Vorsicht: Kündigung dem neuen Anbieter überlassen!

Wer wechselt, braucht sich um die Kündigung nicht zu kümmern. Die Kündigung übernimmt der nachfolgende Anbieter als Serviceleistung. Der Verbraucher ermächtigt den neuen Anbieter im Rahmen der Beauftragung mit der Energielieferung zur Kündigung gegenüber dem früheren Anbieter. Der Wechsel kann online über das Vergleichsportal erfolgen und geht normalerweise völlig problemlos vonstatten.

Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Sofort nach Auftragserteilung bestätigt das Vergleichsportal den Eingang des Auftrags. Auch der neue Anbieter meldet sich meist sofort, nennt die neue Kundennummer und öffnet per Passwort den Zugang zum persönlichen Kundenportal auf seiner Website. Dort kann der Verbraucher genau nachlesen, in welchem Verfahrensstand sich sein Wechselauftrag befindet. Dem bisherigen Anbieter wird die Kündigung übermittelt. Dieser bestätigt den Eingang der Kündigung und die Beendigung des Vertrages.

Mit dieser Verfahrensweise ist sichergestellt, dass der Vertragsübergang vom alten auf den neuen Anbieter problemlos verfolgt. Selbst wenn es Probleme gäbe, verpflichtet der Gesetzgeber die örtlichen Stadtwerke, im Notfall die Grundversorgung des Verbrauchers zu gewährleisten. Der Verbraucher wird also immer mit Strom und Gas versorgt, im Notfall allerdings zu den Konditionen der örtlichen Stadtwerke.

Wie ist das mit den Boni?

Die Energielieferanten werben ihre Kunden vor allem damit, dass sie ihnen einen Willkommensbonus, Neukundenbonus, Rabatte oder sonstige Serviceleistungen anbieten. Der Willkommensbonus wird meist 6 Wochen, nachdem der Vertrag begonnen und die erste Abschlagszahlung entrichtet ist, ausgezahlt. Die Auszahlung des Neukundenbonus wird mit der Bedingung verknüpft, dass der Kunde den Vertrag mindestens 12 Monate bedient. Wird bei einem 12-Monatsvertrag gekündigt, wird der Neukundenbonus dennoch ausgezahlt bzw. mit der Abschlussrechnung verrechnet.

Der Verbraucher muss, wenn er die Angebote auf dem Vergleichsportal vergleicht, berücksichtigen, dass die angegebenen Preise immer Boni enthalten. Die monatlichen Abschlagszahlungen lassen sich deshalb in diesem Stadium nur bestimmen, wenn die angegebenen Preise um die Boni erhöht werden.

Wie ist das mit dem Widerrufsrecht?

Da der neue Energielieferungsvertrag online über das Internet abgeschlossen wird (Fernabsatzgeschäft), hat der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Er kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen nach Erhalt der Belehrung über sein Widerrufsrecht widerrufen. Sollte er sich also zwischenzeitlich anders entschieden haben, geht er mit dem Abschluss des Vertrages kein Risiko ein.

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