Infos und Tipps zu Fitnessstudio kündigen

 

Die Kündigung von Verträgen mit Fitnessstudios erweist sich im Alltag immer wieder als echtes Problem. Hier verhalten sich manche Fitnessstudios alles andere als sportlich. Verträge beinhalten regelmäßig eine bestimmte Laufzeit. Standardmäßig werden 12 Monate vereinbart. Laufzeiten bis 2 Jahre sind nicht unüblich. Kürzere Laufzeiten lassen sich allenfalls individuell aushandeln. Wer die Gebühren für 2 Jahre im Voraus vollständig entrichtet, wird oft mit einem Rabatt belohnt, trägt dann aber auch das Risiko, dass das Fitnessstudio zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet. Dann sind die vorausbezahlten Beträge meist verloren.

 

Fitnessstudio kündigenkündigen

 

Einvernehmliche Abänderung des Vertrages


Wer den Vertrag nicht gleich kündigen möchte, kann versuchen, mit dem Fitnessstudio eine Vertragsänderung einvernehmlich zu verhandeln. Ansonsten ist der Vertrag bestandskräftig. Das Fitnessstudio braucht sich nicht auf Änderungswünsche einzulassen.

 

Ruhen des Vertrages vereinbaren


Ist das Fitnessstudio nicht zu einer einvernehmlichen Vertragsänderung bereit, kommt auch das Ruhen des Vertrages in Betracht. Hierbei geht es um Situationen, in denen der Kunde vorübergehend außerstande ist, das Fitnessstudio zu nutzen (Schwangerschaft, arbeitsbedingte Belastung). In diesem Fall könnte vereinbart werden, den Fitnessvertrag für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen und den Zeitraum an die normale Vertragslaufzeit anzuhängen. Auch dann erübrigt sich eine Kündigung.

 

Vorzeitige Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund


Ein Vertrag kann nur vorzeitig beendet werden, wenn der Vertrag aus wichtigem Grund fristlos außerordentlich gekündigt werden kann (siehe dazu "Kündigung von Verträgen mit Fitnessstudios - wichtige Kündigungsgründe").

 

Ordentliche Kündigung


Kündigung gemäß AGB

Ist die Kündigung unumgänglich, sind in einem ersten Schritt die Vereinbarungen zur ordentlichen Kündigung im Vertrag nachlesen. Es gibt keine einheitlichen Kündigungsfristen. Genau wie die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten sind die Kündigungsfristen sehr unterschiedlich. Im Vertrag sind standardmäßig Kündigungsfristen bezeichnet.

Individuelle, also im Einzelfall ausdrücklich ausgehandelte Kündigungsfristen, sind meist nicht zu beanstanden, da sie eben individuell ausgehandelt wurden. Soweit Kündigungsfristen formularmäßig in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, ist ihre Wirksamkeit an der gesetzlichen Vorgabe des § 309 Nr. 9 BGB (Laufzeiten bei Dauerschuldverhältnissen) zu bemessen.

Nach § 309 Nr. 9 BGB sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn ...

a. sich der Kunde länger als 2 Jahre vertraglich verpflichten muss,
b. sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um jeweils mehr als ein Jahr verlängert,
c. der Kunde eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer akzeptieren soll.

Wichtig ist, dass es für die Berechnung der 2 Jahre Vertragslaufzeit auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages ankommt. Unerheblich bleibt, wann das Training startet. 2-Jahresverträge, die vor Beginn der offiziellen Laufzeit abgeschlossen werden, verstoßen gegen § 309 Nr. 9 a BGB (AG Gießen Az. 45 C 607/09).

Kündigung nach dem Gesetz

Verstößt eine Klausel gegen das Gesetz, ist die Klausel nichtig und damit unwirksam. Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese ist schwierig zu bestimmen, da ein Fitnessvertrag mietrechtliche (Nutzung der Räumlichkeiten und Geräte) und dienstvertragsrechtliche (Anleitung durch Trainer) Elemente beinhaltet.

Die kürzeste Kündigungsfrist ergibt sich aus §§ 573c III, 549 II Nr. 2 BGB (Mietvertrag) oder aus § 621 Nr. 3 BGB (Dienstvertrag): Danach ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

Beispiel: Kündigung am 14.3.2015 wird wirksam zum 31.3.2015.

Die Inanspruchnahme gesetzlicher Kündigungsfristen dürfte sich in der Praxis regelmäßig als schwierig erweisen, da das Fitnessstudio die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bestreiten und sich nur im Ausnahmefall auf das Gesetz verweisen lassen wird. Zudem lässt sich die nach dem Gesetz maßgebliche Kündigungsfrist nur nach der rechtlichen Einordnung des Vertrages im Einzelfall bestimmen.

 

Wie berechnet sich die ordentliche Kündigungsfrist?


Beispiel für eine wirksame Klausel, die die Vorgaben des Gesetzes bis an ihre Grenzen ausnutzt:

..."Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um 52 Wochen, falls nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt schriftlich gekündigt wird. Maßgebend ist der Zugang der Kündigungserklärung im Fitnessstudio." ...

Wurde gemäß vorstehender Klausel am 4.1.2014 der Vertrag unterzeichnet, endet der Vertrag nach 2 Jahren zum 4.1.2016. Die Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsablauf, also zum 4.10.2016 im Fitnessstudio vorliegen. Soweit ein Termin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, verlängert sich die Frist auf den folgenden Werktag.

 

Auf den Zugang des Kündigungsschreibens achten!


Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben dem Fitnessstudio zugeht. Es genügt also nicht, das Schreiben zur Post zu geben. Erst mit dem Eingang im Fitnessstudio wird die Kündigung wirksam. Im Idealfall wird das Kündigungsschreiben persönlich im Fitnessstudio einer zur Empfangnahme berechtigten Person übergeben. Der Empfang sollte auf eine Kopie des Kündigungsschreibens quittiert werden.

Ansonsten empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben als Einwurfeinschreiben zur Post zu geben. Ein Einschreiben mit Rückschein empfiehlt sich nur dort, wo zu erwarten ist, dass das Fitnessstudio das Einschreiben tatsächlich bereit ist, entgegenzunehmen. Wird die Annahme verweigert, kommt der Zugang nicht zustande. Die Kündigung geht dann zunächst ins Leere und müsste wiederholt werden.

 

Musterformulierung für eine ordentliche Kündigung (unverbindlich)


Absender:
Name, Anschrift

Empfänger:
Einschreiben
Name, Anschrift

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich kündige hiermit meinen Vertrag vom ... fristgerecht zum 30. März 2015 bzw. zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung sowie den Kündigungstermin. Zugleich widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung von meinem Girokonto.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Name
Unterschrift

 

Was tun, wenn Fitnessstudio Kündigung ignoriert oder ablehnt?


Ignoriert das Fitnessstudio die Kündigung oder lehnt es diese ab, sind die Gründe zu erfragen. Oft wird ohne weitere Korrespondenz ein Inkassobüro beauftragt, das dann unter Berechnung teils horrender Gebühren versucht, trotz der Kündigung die Mitgliedsbeiträge einzutreiben. Rückfragen von Kunden werden vielfach offensichtlich bewusst ignoriert, schlicht mit dem Ziel, den Kunden so lange zu bearbeiten, bis er die in der Regel unberechtigten Mitgliedsbeiträge entnervt bezahlt. In diesen Fällen hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

 

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