Infos und Tipps zur Kündigung der Haftpflichtversicherung

 

Die private Haftpflichtversicherung ist inzwischen eine der Bedeutendsten freiwilligen Versicherungen. Sie ist deshalb so wichtig, da der Gesetzgeber vorsieht, das der der einen Schaden verursacht hat, mit seinem privaten Vermögen haften muss und dazu verpflichtet ist den entstandenen Schaden zu regulieren. Die Haftpflichtversicherung kommt also für Schäden auf, die ihr Versicherungsnehmer einem Dritten zugefügt hat. In wie weit die Versicherung die Regulierung übernimmt hängt ganz von der, im Vertrag festgelegten, Deckungssumme ab. Diese private Versicherung übernimmt die Kosten bei Personenschäden und Sachschäden, aber auch reine Vermögensschäden werden zum Teil übernommen. Die Versicherung gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer sondern auch für den Ehegatten oder Lebensgefährte, ebenso wie für im Haushalt lebende Kinder. Ist ein einem Haushalt Personal angestellt, ist dieses ebenfalls mitversichert.

Welche Schäden werden übernommen?

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschaden

Wer ist neben dem Hauptversicherten noch versichert?

  • Ehegatte
  • in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder
  • in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner
  • in häuslicher Gemeinschaft angestelltes Personal

 

 

 

Welche Arten von Haftpflichtversicherung gibt es?


Als erstes unterscheidet man Haftpflichtversicherungen ob sie berufsbezogene oder private Risiken abdecken. Der zweite Punkt liegt in der Unterteilung von freiwilliger Haftpflichtversicherung und Pflichthaftpflichtversicherung.

  • Kfz Haftpflichtversicherung
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Wassersporthaftpflichtversicherung

Für berufliche bzw. betriebliche Risiken unterscheidet man zwischen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gewerbe- und Industriehaftpflicht

Zu den Pflichthaftpflichtversicherungen gehören:

  • Kfz Haftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte
  • Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsberater und –vermittler
  • Haftpflichtversicherung für Betreuungsvereine

 

Warum die Haftpflichtversicherung kündigen?


Eine Haftpflichtversicherung zu kündigen kann viele Ursachen haben. Wenn Sie beispielsweise, eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen haben und halten kein Tier mehr, dann brauchen Sie die Versicherung auch nicht mehr. Ebenso verhält es sich mit der Kfz- Haftpflichtversicherung, wenn Sie Ihr Kfz abgemeldet haben benötigen Sie auch die Haftpflichtversicherung dafür nicht mehr.

Andererseits gibt es auch Versicherte die sich ihre Monatsbeiträge für die Haftpflichtversicherung schlicht weg nicht mehr leisten können, da es das wirtschaftliche Ergehen nicht mehr gestattet, beispielsweise durch den Verlust der Arbeitsstelle. Einige Klauseln und Tarifstrukturen sind auch so, für den Nicht- Fachmann schwer verständlich geschrieben, dass es beim ersten Eindruck so erscheint als handle es sich um eine rundum Schadensabdeckung. Jener Eindruck stellt sich dagegen spätesten nach dem ersten Schadensfall als Fehleinschätzung heraus.

  • „versteckte“ Kosten (ggf. Sonderkündigung)
  • Beitragserhöhungen (Sonderkündigung)
  • gestörtes Vertrauensverhältnis
  • unzufrieden mit dem Preis- Leistungsverhältnis
  • Monatsbeiträge können nicht mehr gezahlt werden
  • private Gründe, anderes Versicherungsunternehmen ist günstiger

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Das Entscheidende ist es, dass Sie darauf Acht geben das Sie das Schreiben nicht kurz vor Fristende aufsetzen und wegschicken. Die Frist beträgt (wenn es in den AGBs nicht anders geregelt ist) drei Monate zum Vertragsende. Bei vielen Versicherungsanbietern gilt dagegen nicht unbedingt der Poststempel, sondern allenfalls das Datum an dem die Kündigung bei dem Versicherer eingetroffen ist. Wenn Sie Pech haben, schicken Sie zwar Ihr Schreiben noch zur rechten Zeit weg, es trifft hingegen mit Verspätung beim Versicherer ein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Feiertage suboptimal fallen oder bei Streikmaßnahmen des Zustelldienstleisters.

Die Ortsangabe und das Datum sind zur Bestimmung des Kündigungszeitpunkts nicht unbedingt von Bedeutung, gehören aber obligatorisch dazu. Bei der Anschrift des Versicherers ist es außerordentlich wichtig den Versicherungsnamen komplett auszuschreiben und am besten die ansässige Abteilung dazu aufschreiben, beispielsweise den „Kundenservice“. Im besten Falle, haben Sie einen persönlichen Berater bei Ihrer Versicherung. Damit garantiert ist, dass jemand kompetentes die Kündigung erhält, besteht die Alternative die Kündigung sowohl „zu Händen“ als auch „persönlich“ zu verschicken. Damit sich die Prüfung, bei großen Unternehmen nicht hinauszögert und die Serviceabteilung Ihr Schreiben so schnell wie möglich zuordnen kann, ist es von Bedeutung die Versicherungsnummer bzw. das Aktenzeichen mitanzugeben.

In einem Zusatz ist es sinnvoll wenn Sie abermals erwähnen, dass Sie um eine schriftliche Zugangsbetätigung Ihrer Kündigung bitten. Für diesen Zweck ist es angebracht in Ihrem Schreiben nicht nur Ihre aktuelle Adresse anzugeben, sondern ebenso noch Ihre private oder betriebliche E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht zwangsläufig mit anzugeben, es sei denn, es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung. Letzteres beispielsweise wäre der Fall beim Ableben des Versicherten, wenn Sie als Bevollmächtigter die Versicherung aufkündigen.

  • handschriftlich Unterzeichnet
  • Totenschein bzw. Erbschein oder Vollmacht
  • Schriftform unter allen Umständen erforderlich
  • Kündigungsgründe nur in besonderen Fällen anzugeben

 

Wie ist die Kündigung aufgebaut?


Bei der Enthebung für die Haftpflichtversicherung gilt es ein paar Merkmale zu beachten, damit Ihr Schriftstück auch anerkannt werden kann. So ist es von oberster Bedeutung darauf Acht zu geben, dass folgende Punkte dokumentiert werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Versicherungsanbieters/Vertragspartner
•    Name des persönlichen Beraters
•    Versicherungsnummer bzw. Aktenzeichen
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt ggf. Kündigungsgrund
•    eigenhändige Unterschrift

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Hausratversicherung kündigen möchte?


In allererster Linie ist es von wichtig sich umgehend bei dem Versicherer zu melden. Dieses kann bei den meisten Versicherungsunternehmen nicht nur postalisch sondern inzwischen auch per Vordruck aus dem Internet geschehen. Diesen Kündigungsvordruck können Sie Online ausfüllen, ausdrucken und unterzeichnet mailen oder faxen. Alle benötigten Angaben, auch welche Versandmethode bei der Kündigung bevorzugt wird, können Sie auch Ihrem Vertrag bzw. den angeschlossenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ableiten.

  • an das Versicherungsunternehmen wenden
  • in den allgemeine Geschäftsbedingungen nach Versandmethode schauen
  • bei Ungereimtheiten telefonische oder E-Mail Kontakt mit Versicherung aufnehmen

 

Was passiert im Anschluss?


Nachdem Ihre Versicherung die Kündigung erhalten hat und die Angaben geprüft wurden empfangen Sie den meisten Fällen umgehend eine Bestätigung über die Wirksamkeit der Kündigung. Diesem Schriftstück können Sie dann entnehmen zu welchem Zeitpunkt der Vertag auslaufen wird. Ferner werden Sie darüber in Erkenntnis gesetzt, ob Ihr Versicherungskonto ausgewogen ist oder ein Defizit aufweist. Meistens versuchen die Versicherungsanbieter Sie noch einmal mit einem scheinbar interessanten Angebot zu locken (Zusatzpolicen oder Prämien). Am Sinnvollsten ist es, wenn sie diese einfach ignorieren, denn ansonsten binden Sie sich nochmals für mehrere Monate.

 

Wichtig zu beachten


Viele Haftpflichtversicherungen haben eine Mindestlaufzeit, kündigen Sie nicht frühzeitig, verlängert sich der Vertrag ohne weitere, um einen in den AGBs stehende Zeitspanne (dabei muss es sich nicht zwangsläufig um 12 Monate handeln).

 

Fazit:


Bereits vor dem Vertragsabschluss ist es entscheidend und wegweisend sich die Kündigungsbedingungen durchzulesen und erscheinende Fragen umgehend zu klären. Das besondere Augenmerk sollte auf die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gelegt werden. Das Schreiben bzgl. der Kündigung Ihrer Hausratsversicherung ist im Normalfall relativ komplikationslos. Das Kündigungsschreiben hat zwingend schwarz auf weiß und mit eigener Hand abgezeichnet zu erfolgen. Manche Versicherer haben immerhin schon in ihren Onlineportalen (wenn vorhanden) Kündigungsvorlagen. Dieses können Sie gleich ausfüllen und versenden. Handelt es sich um eine ordnungsgemäße Kündigung, brauchen Sie theoretisch keine Angaben zu Ihren Beweggrund der Auflösung zu dokumentieren. Schreiben Sie lediglich „Fristgerecht zum nächst möglichen Termin“. Damit Sie eine Benachrichtigung über die Übergabe der Kündigung bekommen, schicken Sie diese per Einschreiben mit Rückschein. Dieses kostet derweil zwar in gewissem Maße mehr Geld, aber Sie stehen auf der getrosten Seite und haben die Gewissheit, dass Ihre Kündigung bei Ihrem Berater oder dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist und das Sie alles richtig gemacht haben. Bestenfalls können Sie das Schreiben auch persönlich abgeben. Lassen Sie sich unbedingt eine Bescheinigung über die Übergabe aushändigen. Sollte es zu Debatten kommen, weil der Versicherer der Meinung ist, dass er die Kündigung nicht zur rechten Zeit eingegangen ist, haben Sie immer eine aussagekräftige Bestätigung.

 

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