Infos und Tipps zur Kündigung des Nahverkehr Abos

 

Jeder Besitzer eines Nahverkehrstickets ist am Anfang froh, wenn er es hat. Keine langen Wartezeiten mehr an überfüllten Fahrkartenautomaten und kein Schlange stehen im Bus. Der Fahrkartennutzer kann ganz gemütlich vorbei schlendern und sich insgeheim freuen, dass er einen der begehrten Sitzplätze ergattern konnte. Allerdings stellt sich spätestens in dem Augenblick in dem die Fahrkarte nicht mehr gebraucht wird, das nächste Problem ein. Einen Vertrag für ein Nahverkehrsticket zu bestätigen geht in der Regel schnell und komplikationslos. Wie aber kann ich von dieser Verpflichtung zurücktreten bzw. wie kann ich einen bestehenden Vertrag kündigen?

 

 

 

Was bedeutet der Begriff Nahverkehrsticket?


Der Nutzer dieses Tickets ist autorisiert dieses während einer befristeten bzw. unbefristeten Zeitspanne so oft zu nutzen, wie es ihm beliebt. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um eine Tageskarte, Monatskarte oder Jahreskarte handelt. Der Ticketnutzer ist berechtigt alle öffentlichen Nahverkehrsmittel, wie Omnibus, S- bzw. U- Bahn sowie Straßenbahn zu nutzen, solange es ihm sein Ticket gestattet (für einen Tag, einen Monat oder ein Jahr). Rein aus wirtschaftlicher Sicht gesehen sind Nahverkehrstickets zum Teil auch bedeutend günstiger als Einzeltickets.

•    günstiger als Einzelfahrkarten
•    Besitzer kann beliebig oft an öffentlichen Nahverkehr teilnehmen
•    zum Teil kostenfreie Mitnahme von weiteren Personen
•    zum Teil kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern

 

Warum den Nahverkehrsvertrag kündigen?


Die Kündigungsgründe für eine Fahrkarte sind so mannigfaltig wie die Karte an sich. Die einen kündigen, weil sie in eine andere Umgebung ziehen und von daher das bis dato genutzte Angebot unter keinen Umständen mehr wahrnehmen können. Andere Nutzer kündigen, weil es die persönliche und finanzielle Lage es nicht mehr zulässt, die monatlichen Kosten zu tragen. So manch einer kündigt auch aus ganz anderen Gründen seinen Vertrag, nämlich aus Zorn. Warum die Fahrkarte nutzen, wenn der Nahverkehr eh meist Verspätung hat und man auf eine Fahrgemeinschaft umsteigen kann.

•    private Gründe
•    finanzielle Gründe
•    persönliche Gründe
•    gesundheitliche Gründe
•    Umzug in eine neue Stadt

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meinen Vertrag kündigen möchte?


Am ratsamsten ist es sich vor Vertragsabschluss zu informieren, wie es sich mit den Kündigungsmodalitäten verhält. Ein jeder kennt es hingegen nur zu gut, die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden stiefmütterlich betrachtet und vernachlässigt. Warum auch nicht? In erster Linie geht es allenfalls darum, endlich Eigner der langersehnten Fahrkarte zu sein. Diese Ansicht ist allerdings grundliegend falsch und unzeitgemäß, denn einige Verträge sind mit Mindestlaufzeiten verbunden oder enthalten sonstige (versteckte) Bindungsklauseln. Daher ist es notwendig, einen (intensiven) Scharfblick ins Kleingedruckte zu werfen. Erfahrungsgemäß verhält es sich allerdings so, dass einfach bei dem Unternehmen bzw. bei dem Anbieter gekündigt werden kann, auch dieses ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt. Es zeigt sich also erneut, dass wir im Großen und Ganzen dem Kleingedruckten zu wenig Aufmerksamkeit widmen.

•    zuerst an den Anbieter wenden
•    Kleingedrucktes im Vertrage ganz aufmerksam durchlesen
•    vor Vertragsabschluss die Kündigungsmodalitäten erfragen bzw. nachlesen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei Fahrkarten gilt es zwei Arten zu unterscheiden, zum einen gibt es die normalen Nahverkehrstickets und zum anderen Tickets im Abonnement. Normale Karten laufen zum Abschluss einer vertraglich vereinbarten Zeit aus und bedürfen keinerlei Kündigung, da der Vertrag automatisch endet. Fahrkarten im Abonnement verlängern sich automatisch nach einem Jahr (meist mit Preiserhöhung). Wer diesen Vertrag kündigen möchte, muss dies zwingend schriftlich tun.

Die schriftliche Kündigung muss also schwarz auf weiß erfolgen und sollte per Einschreiben an den Anbieter geschickt werden. Sollte es bei der Kündigung zu Problemen kommen, hat der Absender eine Bestätigung in den Händen, dass er den Brief bei der Post abgesandt hat. Zweckmäßig wäre auch ein Rückschein zu fordern, so wissen sie ganz exakt, dass der Empfänger den Brief erhalten hat.

Ort und Datum sind wichtig für die Bestimmung des gültigen Kündigungszeitpunkts. Bei der Anschrift des Vertragspartners ist es umso wichtiger den Namen vollständig auszuschreiben und am besten die zuständige Abteilung mit anzugeben. Damit sich die Bearbeitung nicht mit Verspätung erfolgt und der Kundenservice das Schreiben schneller einordnen kann, ist es von Bedeutung die Karten- bzw. Vertragsnummer, anzugeben. Mit einem Satz sollte nochmals angeführt werden, dass um eine Eingangsbetätigung der Kündigung gebeten wird und um die Löschung der personenbezogenen Daten. Zu diesem Zweck wird in dem Schreiben nicht nur die eigene Anschrift angegeben, sondern am besten noch eine aktuelle E-Mail Adresse. Kündigungsgründe müssen nicht unbedingt mit angegeben werden, es sei denn, es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Hierrunter würden beispielsweise Krankheit oder Tot (sofern die Hinterbliebenen kündigen) zählen. Der Kündigungszeitpunkt kann entweder zum Jahresende oder zum nächst möglichen Zeitpunkt angegeben werden. Normalerweise beträgt die Frist, drei Monate zum Vertragsende. Um die Kündigung abzurunden und wirkungsvoll zu machen, wird sie selbstverständlich mit eigener Hand unterzeichnet.

Bei jedem Kündigungsschreiben, wie auch bei diesem, gibt es ein paar Dinge zu berücksichtigen, damit die Kündigung auch wirkungsvoll wird. So ist es von Bedeutung darauf zu achten, das folgende Faktoren aufgeschrieben werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Anbieter/Vertragspartner
•    Kundennummer bzw. Kartennummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    eigenhändige Unterschrift

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Zugang und der Bearbeitung des Schreibens erhält der Aufkündigende ein Bestätigungsschreiben. In diesem ist zu erkennen, wann der Vertrag ausläuft, ob noch etwaige Leistungen zu begleichen sind. Des Weiteren wird in diesen Brief genau dargestellt, wie mit dem überlassenen Nahverkehrsticket weiter zu verfahren ist. Manche Anbieter bzw. Vertragspartner sehen das Ticket als ihr Eigentum an und fordern dieses schnellst möglich zurück. Sollte diesem Wunsch nicht nachgekommen werden, drohen außerplanmäßige Kosten für den Kündigenden. In manchen Fällen ist es auch denkbar, das Ticket an einen Verwandten bzw. Bekannten umzuschreiben zu lassen.

•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. Kundenkonto ausgleichen
•    überlassenes Ticket an Unternehmen bzw. Anbieter zurückschicken
•    ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen

Fazit:


Schon bevor es zum Vertragsabschluss kommt, in aller Ruhe die AGBs bezüglich der Kündigung durchlesen und etwaige Fragen umgehend erläutern lassen. Das A und O ist es auf die Vertragslaufzeit und die Kündigungszeit zu achten. Die Kündigung eines Nahverkehrstickets ist in der Regel verhältnismäßig problemlos. Dabei ist es egal ob es sich um eine Fahrkarte für eine Woche, einen Monat oder ein Jahr handelt. Das Kündigungsschreiben hat in Schriftform und ebenso eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Es ist häufig nicht einmal von Nöten, einen Kündigungsgrund anzugeben, es sei denn es handelt sich um Krankheit oder Tod. Als Bescheinigung ist es ratsam, die Kündigung per Einschreiben zu verschicken. Wer auf Nummerischer gehen möchte, sendet es sogar per Einwurfeinschreiben mit Rückschein. Es kostet zwar verhältnismäßig mehr, dagegen kann es bei Unklarheiten mit dem Anbieter aber sehr viel Geld sparen. Etwaige Nahverkehrstickets schleunigst an den Vertragspartner zurückschicken und das Kundenkonto ggf. ausgleichen bzw. den Kundenaccount löschen.

 

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