Augsburger Verkehrsverbund Mitgliedschaft kündigen

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Datum
Vertragsnummer
Augsburger Verkehrsverbund GmbH AVV
Prinzregentenstraße 2
86150 Augsburg
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu Augsburger Verkehrsverbund Mitgliedschaft kündigen

Gibt es Sonderkündigungsmöglichkeiten?

Sie können Ihr Abo beim Augsburger Verkehrsverbund jederzeit im Kundencenter kündigen.
Die Kündigung wird zum Ende des Folgemonats wirksam. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihren Fahrausweis spätestens am 5. des darauf folgenden Monats im Kundencenter zurückgeben.

Wichtig: Sollten Sie Ihr Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes kündigen, werden Ihnen die gefahrenen Monate zum Preis normaler Monatskarten abgerechnet.

Beispiel: Ihr Abo startet im Januar und gilt für das gesamte Jahr. Sie kündigen am 12. Februar. Das Abo endet damit am 31. März, sofern Sie bis spätestens 5. April Ihren Fahrausweis zurückgeben. Berechnet wird Ihnen dann nur der Preis von drei Maonatskarten (Januar bis März). Die Differenz zum Preis Ihres bereits gezahlten Abos wird Ihnen erstattet.
 

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Sie können Ihr Abo beim Augsburger Verkehrsverbund jederzeit im Kundencenter kündigen.
Die Kündigung wird zum Ende des Folgemonats wirksam. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihren Fahrausweis spätestens am 5. des darauf folgenden Monats im Kundencenter zurückgeben.

Wichtig: Sollten Sie Ihr Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes kündigen, werden Ihnen die gefahrenen Monate zum Preis normaler Monatskarten abgerechnet.

Beispiel: Ihr Abo startet im Januar und gilt für das gesamte Jahr. Sie kündigen am 12. Februar. Das Abo endet damit am 31. März, sofern Sie bis spätestens 5. April Ihren Fahrausweis zurückgeben. Berechnet wird Ihnen dann nur der Preis von drei Maonatskarten (Januar bis März). Die Differenz zum Preis Ihres bereits gezahlten Abos wird Ihnen erstattet.
 

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft beim Augsburger Verkehrsverbund?

Sie können Ihr Abo beim Augsburger Verkehrsverbund jederzeit im Kundencenter kündigen. Wenn Sie eine Chipkarte haben, müssen Sie diese zum Kündigen vorlegen.

Die Kündigung wird zum Ende des Folgemonats wirksam. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihren Fahrausweis spätestens am 5. des darauf folgenden Monats im Kundencenter zurückgeben.

Beispiel: Sie kündigen am 12. Februar. Ihr Abo endet dann am 31. März. Vorausgesetzt Sie geben Ihren Fahrausweis bis spätestens 5. April im Kundencenter ab, erhalten Sie Ihr zuviel gezahltes Geld zurück.

Wichtig: Kündigen Sie Ihr Abo vor Ablauf des jeweiligen 12-Monats-Zeitraumes, werden Ihnen die gefahrenen Monate zum Preis normaler Monatskarten abgerechnet.

Beispiel: Ihr Abo startet im Januar und gilt für das gesamte Jahr. Sie kündigen am 12. Februar. Das Abo endet damit am 31. März, sofern Sie bis spätestens 5. April Ihren Fahrausweis zurückgeben. Berechnet wird Ihnen dann nur der Preis von drei Maonatskarten (Januar bis März). Die Differenz zum Preis Ihres bereits gezahlten Abos wird Ihnen erstattet.
 

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