Infos und Tipps zur Kündigung des Zeitschriftenabos

 

Der Begriff Zeitschrift bürgerte sich um 1750 ein und ersetzte den bis dahin gängigen Gebrauch des Wortes Journal. Die heutige Zeitschrift hat seinen Ursprung aus den Flugblättern, den Einblattdrucken sowie den Streitschriften. Als erste deutschsprachige Zeitschrift gilt die Rorschacher Monatsschrift. Diese erschien 1597 und informierte seine Leser über alle aktuellen Ereignisse rund um Rorschbach am Bodensee.

 

 

Was bedeutet der Begriff Zeitschrift?


Bei einer Zeitschrift handelt es sich um ein Printmedium. Zeitschriften erscheinen meist in festgelegten Intervallen, beispielsweise wöchentlich, 14-täglich oder monatlich. Zeitschriften sind zumal inhaltlich von besonderer thematischer bzw. facheinschlägiger Ausrichtung. Man kann Zeitschriften unterteilen in Publikumszeitschriften sowie Fachzeitschriften. Des Weiteren etablieren sich immer mehr Mitglieder-, Kunden- ebenso wie Mitarbeiterzeitschriften.

Publikumszeitschriften:

General-Interest-Zeitschriften
Illustrierte, Programmzeitschriften, Jugendzeitschriften

Special-Interest-Zeitschriften
Rätselzeitschriften, Reisemagazine, Kulturzeitschriften, Satiremagazine

Zielgruppenzeitschriften
Frauenzeitschriften, Männermagazine, Elternzeitschriften

Very-Special-Interest-Zeitschriften
richtet sich mit einem speziellen Thema an seine Leser

Fachzeitschriften
Computer, Wissenschaft, Literaturzeitschriften sowie Kulturzeitschriften

Corporate Publishing
Mitarbeiterzeitschriften, Mietgliederzeitschriften ebenso wie Werkzeitschriften

 

Warum ein Zeitschriften Abo kündigen?


Die Kündigungsgründe für ein Zeitschriften Abo sind so mannigfaltig wie die Zeitschriften an sich. Die einen kündigen, weil sie mit dem Preisleistungs- Verhältnis nicht mehr zufrieden sind. Beispielsweise wenn die Zeitschriften unpünktlich zugestellt werden oder Schäden aufweisen. Andere Nutzer kündigen, weil es Ihre persönliche und geldliche Lage es nicht mehr zulässt, die Kosten zu bezahlen. Woran auch gedacht werden muss, ist das ein verblichener Angehöriger vielleicht ein Zeitschriften Abo abgeschlossen hat.

•    private Gründe, Zeitschrift entspricht nicht mehr den Vorstellungen
•    persönliche Gründe, Preis- Leistungsverhältnis stimmt nicht mehr
•    finanzielle Gründe, Abo Kosten können nicht mehr gezahlt werden
•    Sterbefall des Abo Nehmers

 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Zeitschriften Abo kündigen möchte?


Am folgerichtigsten ist es, wenn Sie sich bereits vor Vertragsabschluss erkundigen, wie es sich mit den einzelnen Kündigungsmodalitäten verhält. Jedermann kennt es allerdings, die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden abweisend behandelt und übergangen. Warum auch nicht? In erster Linie geht es schließlich darum, endlich nicht mehr für seine Lieblingszeitschrift vor die Tür gehen zu müssen. Dieser Gedanke ist allerdings grundliegend verkehrt, denn viele Verträge sind an Mindestlaufzeiten gebunden oder enthalten sonstige Bindungsklauseln. Daher ist es notwendig, einen (gründlichen) Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Meistens verhält es sich allerdings so, dass direkt bei dem Verlag oder Händler gekündigt werden kann, auch dieses ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegt. Es zeigt sich also wiederum, dass wir im Großen und Ganzen dem Kleingedruckten zu wenig Aufmerksamkeit widmen.

•    zuerst an den Verlag oder Händler wenden
•    Kleingedrucktes des Vertrages aufmerksam durchlesen
•    vor Vertragsabschluss nach Kündigungsmodalitäten fragen bzw. nachlesen

 

Was gilt es, bei der Kündigung zu beachten?


Bei einem Zeitschriften Abo gibt es zwei Arten. Zum einen das Probeabo und zum anderen das normale Abo. Ein Probeabo umfasst einige Testausgaben Ihrer Zeitschrift und endet in der Regel automatisch. Beachten Sie aber auch hier die AGBs. Wenn manche Probeabos nicht abbestellt werden, gehen sie in ein Festes- Abo über. Diese sind an Mindestlaufzeiten gebunden. Meist handelt es sich dabei um zwölf Monate.

Die schriftliche Kündigung muss also schwarz auf weiß erfolgen und sollte per Einschreiben an den Adressat gesendet werden. Sollte es bei der Kündigung zu Unklarheiten kommen, haben Sie als Absender einen Nachweis in der Hand, dass Sie das Schreiben bei der Post aufgegeben haben. Ratsam ist es ebenso einen Rückschein zu fordern, so haben Sie die Gewissheit, dass der Vertragspartner Ihr Schreiben auch erhalten hat.

Der Ort und das Datum, an dem das Schreiben erstellt wurde, sind bei der Kündigung, für die Bestimmung des Kündigungszeitpunkts, eigentlich irrelevant. Bei der Anschrift des Verlags bzw. des Händlers ist es wichtig den Namen komplett auszuschreiben und am besten die zuständige Abteilung (Abo Service) dazuzuschreiben. Damit sich die Überprüfung und anschließende Bearbeitung nicht verzögert und der Aboservice die Kündigung schneller zuordnen kann, ist es wichtig die Kunden- bzw. Vertragsnummer, anzugeben.

In einem Textabschnitt sollten Sie nochmals erwähnen, dass Sie um eine Eingangsbetätigung Ihres Schreibens bitten und um Löschung der persönlichen Kundendaten. Hierfür wird in dem Schreiben nicht nur die Ihre persönliche Adresse angegeben, sondern am besten noch Ihre zur Zeit genutzte E-Mail Adresse. Kündigungsgründe brauchen Sie nicht unbedingt angeben, es sei denn, es handelt sich um besondere bzw. außerordentliche Gründe. Der Kündigungszeitpunkt kann entweder zum Vertragsende oder zum schnellst möglichen Zeitpunkt angegeben werden. Um die Kündigung abzurunden und wirksam zu machen, wird sie natürlich eigenhändig unterschrieben.

Bei dem Kündigungsschreiben für ein Zeitschriften Abo gilt es als einiges zu beachten, damit Ihre Kündigung auch als wirksam anerkannt werden kann. So ist es wesentlich darauf zu achten, dass folgende Punkte fixiert werden:

•    Ort und Datum
•    Anschrift des Verlages/Händlers
•    Kundennummer bzw. Vertragsnummer
•    Name, Vorname
•    Anschrift
•    Telefonnummer
•    evtl. E-Mail Adresse
•    Kündigungszeitpunkt
•    ggf. Kündigungsgrund
•    Kundenrückgewinnung nicht erwünscht
•    eigenhändige Unterschrift

Sollten Sie als Bevollmächtigter für einen verstorbenen Angehörigen handeln, schicken sie ebenfalls eine Kopie Ihrer Vollmacht sowie eine Kopie der Sterbeurkunde mit.

 

Was passiert im Anschluss?


Nach dem Eingang Ihrer Kündigung bei dem zuständigen Verlag und der Bearbeitung der Kündigung erhalten Sie als Kündigender ein Bestätigungsschreiben. Aus diesem Schreiben können Sie dann entnehmen, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag endet. Des Weiteren werden Sie auf etwaige Rückstände die Ihr Kundenkonto aufweist hingewiesen. Diese Forderungen sollten Sie umgehend ausgleichen, damit Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sollten Sie bei dem Vertragsabschluss Prämien erhalten haben, wäre es möglich, dass Sie diese zurückgeben müssen (meist aber nur, wenn Sie Gebrauch von Ihrem Widerrufrechts machen).

•    ggf. Kundenkonto ausgleichen
•    Kündigungsbestätigung abwarten
•    ggf. Kundenaccount im Internet deaktivieren und löschen

 

Fazit:


Schon vor dem Vertragsabschluss des Zeitschriften Abos lesen Sie sich die AGBs bezüglich einer Kündigung durch und klären etwaige Fragen umgehend. Wichtig ist es auf die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungszeit zu achten. Die Kündigung eines Zeitschriften Abos ist in der Regel relativ komplikationslos. Dabei ist es egal ob es sich um eine Zeitschrift für Sport-, Kultur- oder Freizeit und Hobby handelt. Das Kündigungsschreiben hat schriftlich und eigenhändig unterschrieben zu erfolgen. Es ist oftmals nicht einmal nötig, einen Kündigungsgrund anzugeben, es sei denn es handelt sich um einen Sterbefall. Als Beleg ist es günstig, den Brief per Einschreiben zu versenden. Wer auf Nummerischer gehen möchte, sendet seine Kündigung sogar per Einschreiben mit Rückschein. Es kostet zwar etwas mehr, allerdings kann es bei Problemen mit dem Händler sehr viel Geld sparen.

 

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