AUTOStraßenverkehr Abo kündigen

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Datum
Vertragsnummer
SCW Media Vertriebs GmbH & Co. KG
AUTOStraßenverkehr
Leuschnerstraße 12
70174 Stuttgart
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu AUTOStraßenverkehr Abo kündigen

Wie kann ein AutoStraßenverkehr Abonnement gekündigt werden?

Die Kündigung eines Abos der Zeitschrift AutoStraßenverkehr muss schriftlich erfolgen. In dem Schreiben sollten Vertragsnummer und sämtliche persönliche Daten umfassen. Neben dem Vor- und Nachnamen sollte auch die komplette Adresse auf der Kündigung vermerkt werden. Am besten sollte auch ausdrücklich formuliert werden, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Termin erfolgen soll. Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, sollte man eine schriftliche Bestätigung der Kündigung anfordern. Man sollte den Verlag dazu auffordern, auf diesem Bestätigungsschreiben das Datum der Kündigung zu notieren. Wichtig ist es das Schreiben mit handschriftlicher Unterschrift und aktuellem Datum zu versehen. Anschließend kann es an folgende Adresse des SCW Media Vertriebs gesendet werden:

SCW Media Vertriebs GmbH & Co KG
Leuschnerstraße 12
70174 Stuttgart

Wie sehen die Kündigungsfristen aus?

Das Abo kann mit verschiedenen Laufzeiten von beispielsweise einem halben oder ganzem Jahr abgeschlossen werden. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit kann das Abo jederzeit gekündigt werden. Sollte man sich beispielsweise für ein Jahresabo entscheiden, werden einem automatisch 25 Ausgaben zugesendet. Das Abo läuft außerdem automatisch weiter, wenn es nicht gekündigt wird. Sollte sich der Kunde dafür entscheiden das Abo abzubestellen, kann die Kündigung ohne Einhaltung weiterer Fristen zum nächsten Heft erfolgen. Nicht genutztes aber bereits gezahltes Guthaben wird Kunden anschließend komplett zurückerstattet. Damit ist eine Kündigung unter Einhaltung der Mindestlaufzeit unkompliziert und risikofrei.

Gibt es eine Sonderkündigungsfrist?

Über eine Sonderkündigungsfrist gibt es keine allgemeinen Auskünfte. Gegebenenfalls müssen Kunden im Falle einer gewünschten Sonderkündigung Kontakt per Hotline oder E-Mail mit dem Verlag aufnehmen und sich informieren, ob eine Sonderkündigung unter gewissen Umständen möglich ist. Generell werden Sonderkündigungen nicht angeboten.

Muss ein Probeabo gekündigt werden?

Das Probeabo von Autostraßenverkehr umfasst 6 Ausgaben. Der Erhalt dieser erstreckt sich über einen Zeitraum von drei Monaten. Nach zwei Monaten bzw. nach dem Erhalt der 4. Ausgabe hat der Kunde weitere 14 Tage Zeit, um sich für oder gegen eine längere Laufzeit des Abonnements zu entscheiden. Wenn Kunden diesen Zeitpunkt verpassen, haben sie jedoch auch anschließend die Möglichkeit jederzeit vom Abonnement zurückzutreten und bereits gezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen. Somit gestaltet sich auch die Kündigung eines Probeabos als risikofrei.

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