FUNK UHR Abonnement kündigen

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Datum
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Axel Springer AG
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu FUNK UHR Abonnement kündigen

Wie sehen meine Kündigungsfristen aus?

Ein ABO klingt erstmal verlockend allerdings überliest man dabei oft das Kleingedruckte, worauf hingewiesen wird, dass das Abo erst nach einer bestimmten Mindestverpflichtungszeit kündbar ist. In diesem Fall betrifft das insbesondere zum Beispiel Probe-, Leser werben Leser-, Jahres- oder Halbjahresbezüge.
Nach dieser Verpflichtungszeit kann das Abo jederzeit zur nächst erreichbaren Ausgabe gekündigt werden.
Beim Probe-Abo sprechen wir von einer Mindestbezugszeit von 12 Monaten.
Erst nach diesen 12 Monaten habe ich als Kunde das Recht, dass Abo ordnungsgemäß zu kündigen.
Beim Leser werben Leser - Abo handelt es sich ebenfalls um einen Zeitraum von einem Jahr.
Das Jahresabo verpflichtet mich genauso, die Zeitschrift 12 Monate zu beziehen, ohne das ich meinen Vertrag vorher kündigen kann.
Das Halbjahresabo verpflichtet mich mit 6 Monaten zum Bezug von der Zeitschrift.
Zum Verständnis: Schließe ich mit der Axel Springer AG ein Abo für die Zeitschrift "Funk Uhr" ein Halbjahres- Probe - Abo ab, so kann ich erst nach diesen 6 Monaten Bezug die Zeitschrift kündigen.

Wie sollte meine Kündigung erfolgen?

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und vier Wochen vor dem Auslauf des Abo´s bei dem Verlag vorliegen. Dazu werden verschiedene Möglichkeiten angeboten. Es kann bei der Axel Springer AG telefonisch, per Email oder schriftlich eingereicht werden.
Empfohlen wird die Kündigung als Einschreiben mit Nachweis zu versenden und sich unbedingt den Eingang der Kündigung bestätigen zu lassen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Die Axel Springer AG weist in Ihren AGB´s auf eine sofortige Kündigung des Abonnoments aus wichtigen Gründen hin, dieses behält sich der Verlag aber vor und geht auch nicht näher auf den Punkt ein.

So würde man bei Nichtlieferung davon ausgehen, dass der Vertrag nicht erfüllt wurde und man ein Sonderkündigungsrecht hat, allerdings zieht die Axel Springer AG es vor, bei nichtgelieferten Heften die Gebühr zurückzuerstatten schließt so Sonderkündigungsrecht aus.

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