Information zu Pforzheimer Kurier Abonnement kündigen
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
Wie kann ich mein Abo beim Pforzheimer Kurier kündigen?
	Die Kündigung eines Zeitungs-Abonnements kann nur schriftlich erfolgen.
	Die schriftliche Kündigung des Zeitungs-Abonnements bitte mit Einschreiben an die Anschrift des Pforzheimer Kuriers senden. Die Einschreiben-Quittung von der Post unbedingt aufbewahren. Eine Kopie der Kündigung sollte in den eigenen Unterlagen ebenfalls als Kopie aufbewahrt werden.
	Die Anschrift für die Kündigung lautet:
	BADISCHE NEUESTE NACHRICHTEN
	Badendruck GmbH
	Linkenheimer Landstraße 133
	76147 Karlsruhe
	
	Bei der Kündigung bitte diesen Text als Brief an die Zeitung senden:
	
	Vorname, Nachname
	Anschrift (Strasse, PLZ und Wohnort)
	
	Anschrift der Zeitung
	BADISCHE NEUESTE NACHRICHTEN
	Badendruck GmbH
	Linkenheimer Landstraße 133
	76147 Karlsruhe
	
	Kunden-Nummer: (Bitte aus ihren Unterlagen entnehmen)
	Kündigung meines Abonnements
	
	Sehr geehrte Damen und Herren,
	
	hiermit kündige ich mein Zeitungs-Abonnement des Pforzheimer Kuriers zum nächstmöglichen Termin.
	Ich bitte um schriftliche Bestätigung meiner Kündigung mit Angabe des Endedatums meines Zeitungs-Abonnements.
	
	Mit freundlichen Grüßen
	
	Ihr Wohnort und Tagesdatum
	Ihr Name (Vorname, Nachname) in handschriftlicher Unterschrift!
	
	Fertig ist der Brief und ab zur Post!
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
	Die Kündigungsfristen richten sich nach dem abgeschlossenen Vertrag. Bitte in den Vertragsunterlagen nachschauen. Es gibt hier keine einheitliche Regelung. Daher kann man an dieser Stelle auch keine verbindliche Auskunft geben. Dafür gibt es den Vermerk im Kündigungsschreiben "zum nächstmöglichen Termin". Schneller geht es in der Regel leider nicht aus einem Abo herauszukommen!
	Manche Zeitungen bieten eine Auflösung des Vertrags zum Monatsende an. Andere Blätter beharren leider auf die komplett vereinbarte Laufzeit des Vertrags.
Gibt es Sonderkündigungsfristen?
	Bei den Sonderkündigungsfristen sieht es leider recht "mau" aus. Sprich, es gibt so gut wie keinen Weg ein abgeschlossenes Abo innerhalb der Laufzeit vorzeitig zu beenden.
	
	Ein Sonderkündigungsrecht steht nur Abonnenten zu, deren Zeitung im Inhalt massiv geändert wurde. Beispiel: Sie abonnieren eine Zeitung mit großem Sportteil. Diese Zeitung wird von einem anderen Verlag aufgekauft. In der Folge erscheint die Zeitung ohne oder nur noch mit minimalem Sportteil. Der Zweck des Abonnements wird in diesem Fall nicht mehr voll erfüllt. Der Abo-Empfänger erhält nicht die Informationen, die er von der Zeitung erwartet hat und die von der damaligen Zeitung (vor dem Aufkauf) auch geliefert wurden. Hier besteht ein Sonderkündigungsrecht.
	
	Kein Sonderkündigungsrecht steht bei Arbeitslosigkeit, Umzug, Heirat oder ähnlichen Gründen zu. Manche Zeitungen zeigen sich jedoch kulant. Dies ist jedoch sehr selten der Fall. Meist benötigt man eine "normale" Kündigung (wie oben beschrieben) um aus dem Vertrag zu kommen.
 
         
    