Wetzlarer Neue Zeitung Abonnement kündigen

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Wetzlardruck GmbH
Elsa-Brandström-Str. 18
35578 Wetzlar
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Max Mustermann
Max Mustermann
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Information zu Wetzlarer Neue Zeitung Abonnement kündigen

Wie kann ich mein Abo bei der Wetzlarer Zeitung kündigen?

Kündigungsschreiben aufsetzten und dieses postalisch an den Verlag senden. Eine der Frist entsprechende Kündigung ist allerdings nur notwendig, wenn man einen Vertrag bezügliche eines Abonnements abgeschlossen hat, in welchem man eine Mindestbezugszeit vereinbart hat. Derartige Abonnements werden nach Ablauf des Zeitraumes, welcher durch die Mindestbezugszeit reglementiert ist, automatisch als unbefristete Abonnements fortgeführt. Anschaulich bedeutet das folgendes: Wenn man ein Abonnement beispielsweise für mindestens 2 Jahre abgeschlossen hat, so muss man fristgerecht kündigen, um zu verhindern, dass aus dem Abonnement nach 2 Jahren ein unbefristetes Abonnement wird. Kommt es zu einem unbefristeten Abonnement ist die Kündigung ebenfalls postalisch einzureichen. Bezüglich der Kündigungsfristen siehe „2. Wie sehen die Kündigungsfristen aus?“.

Bei dem Verlag der Wetzlarer Zeitung hat man zudem die Möglichkeit Testabonnements zu abonnieren. Zum einen kann man die Zeitung vierzehn Tage kostenlos testen. Da es sich hierbei um ein befristetes Abonnement handelt, endet der Vertrag mit Ablauf der vierzehn Tage automatisch, sodass es nicht nötig ist zu kündigen. Überdies hat man auch die Möglichkeit die Wetzlarer Zeitung für einen, zwei oder drei Monate zu abonnieren, um diese zu erproben. Hierbei handelt es sich um sogenannte Kurzabonnements, die befristet sind. Auch bei den befristeten Kurzabonnements bedarf es keiner ordentlichen Kündigung, da der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, also nach einem, nach zwei oder nach drei Monaten, automatisch endet. Der postalische Weg der Kündigung entfällt somit für den Kunden und erleichtert den Test der Zeitung enorm.

Wie sehen die Kündigungsfristen aus?

Wer seinen Abonnementvertrag kündigen möchte, muss diesen mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Ende eines Quartals kündigen. Es ist zu beachten, dass die Kündigung auch wirklich spätestens sechs Wochen vor dem Quartalsende bei dem Verlag durch ein postalisches Schreiben angekommen sein muss. Später eintreffende Kündigungen finden ihre Berücksichtigung zum darauffolgenden Quartal.

Gibt es Sonderkündigungsfristen?

Im Allgemeinen gibt es keine Sonderkündigungsfristen. Es gibt nur eine Sache, die zu beachten ist, wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, in welchem eine Mindestbezugszeit vereinbart worden ist. Es ist grundsätzlich nicht möglich während der Mindestbezugszeit zu kündigen. Das heißt, wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat, der mindestens zwei Jahre andauern soll, so kann man frühestens für nach dem Ablauf der zwei Jahre kündigen. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vor Quartalsende, wie bei Frage 2 beschrieben. Eine frühere Einstellung des Vertrages ist unmöglich. Falls der Kunde aber während der Mindestbezugszeit seines Abonnements die Zustellung der Zeitung für einen bestimmten Zeitraum unterbricht, so wird die Mindestbezugszeit um genau diesen unterbrochenen Zeitraum dementsprechend verlängert. Sonderkündigungsfristen entfallen bei Test- oder Kurzabonnements gänzlich, da diese Verträge automatisch enden.

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